Einsendeaufgaben EA-Besprechung SS 2015 EA1 42260 (05.06.2015)

Hallo zusammen,

EA ist abgeschickt... Wollte mich nur mal erkundigen ob man früh genug Beschied bekommt über erfolgreich oder weniger erfolgreich. oder macht es Sinn gleich die 2 EA zu bearbeiten, damit man sicher die PRüfung schrieben darf?!

Grüße
 
Du bekommst erst Bescheid, wenn die Frist abgelaufen ist und selbst dann kann es schon einige dauern, bis die EA zurück kommt. Die EA dient ja auch Übungszwecken, ich würde also auf Nummer sicher gehen.

Ich hatte eine EA im letzten Semester sehr früh abgegeben und musste dennoch 3 Wochen warten, bis diese zurückgesendet worden war. Bei den "späten" Einsender bist du wahrscheinlich nicht der Einzige, sodass sich das meist verzögert.
 
Aus persönlicher Erfahrung: die Korrektur dauert lange. Durch Einsendeaufgaben fällt man nicht durch. Die Post hat noch nie eine verloren und die Uni noch nie eine verschlampt.

Ich versuch mich jetzt an der 2. EA.
 
"Hier wird der Bestand von 50 ME mit 1GE/Stück bewertet, da im Unternehmen verbleibt. Der Bestand, der abgeht/raus geht, wird hier mit 2 GE/Stück bewertet, also mit dem Zeitwert (maximal jedoch in der Höhe der Anschaffungskosten)."

Hi, ich hänge noch an dem Punkt, das die 50 St., die vom Ursprungsbestand rausgehen, mit 2GE/Stück (also in Summe 100) bewertet werden und somit mit dem Zeitwert.
Die Angabe "maximal jedoch in der Höhe der Anschaffungskosten" hätte mich jetzt erst mal vermuten lassen, dass ich diese mit 50 GE bewerten muss, da die ursprünglichen Anschaffungskosten der 100 Stück Anfangsbestand ja 100 GE waren.
 
"(maximal jedoch in der Höhe der Anschaffungskosten)."

Im Zusammenhang mit gebundenen Vorräten würde ich das als falsch bezeichnen.
Ich beziehe mich jetzt auf S. 93 – 95 des Lehrbriefs. Es gibt spekulative und gebundene Bestände. Schmalenbach wendet ein Realisationsprinzip an: Gewinn entsteht beim Umsatz. Die Höchstwerte gelten für spekulative Vorräte.

Verbleibende gebundenen Vorräte werden mit den Anschaffungskosten bilanziert, sie sollen den Vermögensausweis in der Bilanz nicht erhöhen. (Dann würde ja einfach nur durch den Ausweis eines höheren Zeitwerts ein Gewinn entstehen.)

Die abgehenden gebundenen Vorräte werden mit dem Zeitwert in der GuV angesetzt, damit kein "ungerechtfertigter" Gewinn ausgewiesen wird. (Würden sie mit den Anschaffungskosten angesetzt, würden nur stille Reserven aufgelöst.)
Auf S. 94 steht auch, dass Schnalenbach nicht erwähnt hat, wohin dieser Mehraufwand beim Abgang von gebundenen Vorräten gebucht werden soll.
Es geht Schmalenbach um den Ausweis einens repräsentativen und vergleichbaren Gewinns.
 
Hi, danke für deine Rückmeldung.
Ich erläutere am Besten noch mal, wie ich überhaupt darauf gekommen bin.
In der Musterlösung der Klausur SS 2014 steht:
"Mit welchem Wert möchte Schmalenbach gebundene Vorräte bei einer Mengenänderung bewertet haben?
Mit dem Zeitwert (es sind Höchstgrenzen zu beachten) für abgehendes Vermögen, mit dem Festwert für verbleibendes Vermögen"
Ich war auch ursprünglich der Meinung, dass die 3 angegeben Höchstwerte (von denen ja dann immer der niedrigste genommen werden muss) im Skript für die spekulativen Vorräte gelten, aber nach dieser Musterlösung nicht mehr.
Wenn man sich das Beispiel auf Seite 94 im Skript anschaut, vermutet man zunächst, das für die abgehenden Vorräte auch die ursprünglichen Anschaffungskosten von 50 GE verwendet werden sollen. Allerdings wird dann unterhalb des Beispiels beschrieben, dass sie mit dem Zeitwert und in dem Fall mit den Wert von 100 GE (Was ist dass dann die aktuellen Anschaffungskosten, der Marktpreis???). Dieser Wert lege aber dann oberhalb der ursprünglichen Anschaffungskosten. Wenn das also der Falls ist, warum wird dann in der Musterlösung angegeben "es sind Höchstwerte zu beachten"
Leider findet man im Internet nicht viel zu dem Thema...
 
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