Einsendeaufgaben EA-Besprechung SS 2016 EA1 42320 (02.06.2016)

Hier mal ein Vorschlag zu den Aufgaben 1-3 der EA1 mit der Bitte um Kommentierung

Aufgabe 1

1. Unter geschäftsrisikoorientierten Ansatz ist die Orientierung der Abschlussprüfung an den Geschäftsrisiken und die damit zusammenhängenden Geschäftsprozessen zu verstehen. Es wird versucht ein Verständnis über die Abläufe von Transaktionen und deren Abbildung im Rechnungswesen zu erlangen.

Ziel ist es die Wirtschaftlichkeit der Prüfung zu erhöhen, unter der Bedingung, dass ein akzeptables Niveau der Sicherheit der Prüfungsaussage erreicht wird.

Ursprünglich konzentrierte sich die Abschlussprüfung auf die Bilanzposten und entsprach einer Vollprüfung. Durch die Zunahme an Komplexität der Unternehmensstrukturen konnte sich die Prüfung nicht mehr nur am Einzelfall orientieren. Dies führte zu der Einführung des IKS. Ein funktionsfähiges IKS führt zu Reduzierung des Prüfungsumfangs. Der Prüfungsansatz lässt sich in 5 Schritte darstellen.

2. „ Auftragsannahme + Prüfung“
- Risikoidentifikation
- Risikobeurteilung & Klassifizierung

„Prüfungsdurchführung“
- Reaktion auf die beurteilten Fehlerrisiken auf Aussageebene
- Beurteilung der Gesamtdarstellung

3. Kommunikation und Dokumentation

Aufgabe 2

1. „Besorgnis der Befangenheit“ besteht, wenn aus der Sicht eines vorurteilslosen Dritten Zweifel an der Unabhängigkeit des WP besteht. Dafür gibt es geschäftliche, finanzielle oder persönliche Gründe.

„Befangenheit“ liegt vor, wenn
- Eigeninteresse des Berufsträgers im Vordergrund stehen
- gegen das Selbstprüfungsverbot verstoßen wird
- Berufsangehörige als Interessenvertreter des zu prüfenden Unternehmen agiert
- zwischen dem zu prüfenden Unternehmen und dem Prüfer eine persönliche Vertrautheit besteht

2.
Fall 1: -> b) Finanzielles Interesse
Hier liegt eine Leistungsbeziehung vor. Die Zulieferer AG liefert Bauteile an die Fiktiv AG. Die Zulieferer AG ist abhängig von der Fiktiv AG. Da der WP im Aufsichtsrat der Zulieferer AG ist haben Auswirkungen die die Fiktiv AG auf die Zulieferer AG auch Auswirkungen auf den WP.

-> a) personelle Verflechtung
WP bekleidet eine Funktion bei einem Unternehmen, die in enger Beziehung zum prüfenden Unternehmen steht. Sitz im Aufsichtsrat des Zulierferers.

Fall 2: -> c) Persönliche Beziehung
Es besteht eine verwandtschaftliche Bindung zwischen der Unternehmerin und des Wirtschafsprüfers des Hauptkunden der Ehefrau.

-> b) Finanzielle Interesse
Auch wenn der WP nicht direkt an dem Unternehmen der Ehefrau beteiligt ist. So hätte evtl der Ausfall ihrer Einkommensquelle Auswirkungen auf seinen Lebensstandard. Die Ehefrau ist abhängig von Ihrem Hauptkunden, bei dem ihr Ehemann als WP eingesetzt wurde.

Fall 3: -> d) keine Besorgnis der Gefangenheit

Aufgabe 3

1. AG & GmbH
2.
zu a): Grundsätzlich muss es sich bei der leitenden Person einer WP-Gesellschaft um einen WP handeln. Ausnahmen bilden unter anderem Rechtsanwälte. Somit kann a) als Geschäftsführer in der WP übernommen werden.

zu b): Durch die Genehmigung d. WPK können besonders befähigte Personen, die mit dem WP nach § 43a. Abs. 4 Nr. 1 WPO vereinbarenden Berufe ausüben, Leitungsfunktionen übertragen werden. Zu diesen Personen gehört b). Die Befähigung darf dabei nur verwehrt werden, wenn die besondere Befähigung fehlt oder Zuverlässigkeiten nicht gegeben sind.

3. Die Zulassung zum Examen ist abhängig von der fachlichen Voraussetzung.
Diese unterteilt sich in Vorbildung und praktische Tätigkeiten.
Vorbildung: abgeschlossenes Hochschulstudium, unabhängig von der Fachrichtung.
Dies ist gegeben, da Holger Hanse Dipl. Ing ist.
Praktische Erfahrung: Hier ist ein Nachweise einer 3-jährigen Prüfungstätigkeit notwendig. Davon sollte Holger Hanse mind. 2 Jahre bei WP, WP-Gesellschaft, VBP, Buchprüfungsgesellschaft oder sonstigen Prüfungseinrichtungen gearbeitet haben. Zudem muss er bereits bei der Erstellung eines Prüfungsberichts mitgewirkt haben.

4. Er muss als persönlich haftender Gesellschafter seine berufliche Niederlassung am Sitz der Gesellschaft haben

5. Die Mehrheit der Anteile und die Mehrheit der Stimmrechte müssen dem WP bzw. WP Gesellschaften zustehen. Anteile an einer WP-Gesellschaft dürfen nicht für Rechnung Dritter gehalten werden.

Freu mich über kritische Beurteilungen!

Vielen Dank und viele Grüße
 
sorry habe den beitrag erst jetzt gesehen aber der inhalt ist fast 1:1 zu meiner sollte passen, hat jemand schon eine EA zurück bekommen?

lg
 
Hey...jep..und du? Wie weit bist du?
 
Zurück
Oben