Einsendeaufgaben EA-Besprechung SS 2016 EA2 41680 (07.07.2016)

Hat jemand diese oder andere Ergebnisse?

Aufgabe 1)
1c1: Werbungskosten = 1206 Euro
1c2: zu versteuerndes Einkommen = 52594 Euro -> Steuern 13767 Euro.

Aufgabe 2b)
Beteiligung an S-GmbH:
gemeiner Wert der S-GmbH = 820000 Euro.

gemeine Wert des Anteils an der Y-GmbH < 25% Nennkapitals -> Verwaltungsvermögen.
Da < 50% des Betriebsvermögens -> bleibt gem. §13b Abs.2 nicht von der Begünstigung ausgenommen.

Bankguthaben -> kein Verwaltungsvermögen, da < 20% Betriebsvermögens.

§13b Abs.4 ErbStG: 85% werden begünstigt -> kommen nicht zum Ansatz
restliche 15%, d.h. 0,15 x 820000 = 123000 Euro < 150000 Euro -> bleiben gem. §13a Abs.2 S1 außer Ansatz.

Der steuerpflichtige Teil des Unternehmensvermögens ergibt sich somit zu 0,00 Euro.

Einfamilienhaus:
steuerpflichtiger Erwerb vor Berücksichtigung der persönlichen Freibeträge:
270000 Euro – 75000 Euro – 10300 Euro = 184.700 Euro.
Freibetrag 400000 Euro.
184700-400000 = < 0 -> steuerpflichtiger Erwerb = 0,00 Euro.
 
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