Hallo,
möchte sich Jemand zur aktuellen EA austauschen?
Ich denke, dass die Fallbearbeitung gut zu machen ist. Schwerpunkt liegt mMn bei der rechtlichen Behandlung der Aufstiftung. Bei der Zusatzfrage habe ich die Ansicht mit dem Energieeinsatz und dann vor allem die Lehre vom Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit erklärt.
Wie sieht es bei euch aus?
VG
möchte sich Jemand zur aktuellen EA austauschen?
Ich denke, dass die Fallbearbeitung gut zu machen ist. Schwerpunkt liegt mMn bei der rechtlichen Behandlung der Aufstiftung. Bei der Zusatzfrage habe ich die Ansicht mit dem Energieeinsatz und dann vor allem die Lehre vom Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit erklärt.
Wie sieht es bei euch aus?
VG