Ich poste mal meine Lösungsskizze.
Aufgabe 1
I. Eröffnung des Schutzbereich
1. kein spezielles Sekundärrecht
Hier habe ich geschrieben, dass das sekundärrecht den Sachverhalt nicht abschließend regelt.
2. Schutzbereich
a. Waren
b. Grenzüberschreitender Sachverhalt
c. Unionswaren
d. ZE: Schutzbereich eröffnet
II. Eingriff
1. Handeln eines Verpflichtungsadressaten
2. Vorliegen eines Eingriffs
a. Offene Diskriminierung (-)
b. Versteckte Diskriminierung (-)
c. Mengenmäßige Ein- und Ausfuhrbeschränkung (+)
III. Rechtfertigung
1. Art. 36 AEUV (+)
2. Schranken-Schranken
Verhältnismäßigkeitsprinzip (-)
= Regelung nicht gerechtfertigt
IV. Ergebnis
Verstoß gegen Art. 34, 35 AEUV
Aufgabe 2
Meine Vorlagefrage ist 5 Zeilen lang.
Mich macht nur stutzig, dass ich nicht bis zu einer „Maßnahme gleicher Wirkung“ komme und somit auch nicht zur Cassis Rechtsprechung, KECK Formel etc komme?