Einsendeaufgaben EA WS 22/23

Hochschulabschluss
Bachelor of Laws
Studiengang
Master of Laws
Hallo!
Mag sich vielleicht jemand über die aktuelle EA austauschen?
LG
 
Hallo,

ja sehr gerne!
Ich bin gerade dabei zu argumentieren, ob § 15 I oder II einschlägig ist.
Wie weit seid ihr schon?

LG Katja
 
Ich hab die Arbeit gestern hochgeladen
 
Ich habe § 15 II GastG genommen. Hab auch in der Zulässigkeit die Anfechtungsklage bejaht

Habt ihr als Grundrechtsverletzung Art. 12 oder Art. 2 bejaht ?
 
Oh super, dann bist du ja schon fertig.
Zulässigkeit ist bei mir auch (+).
Ich hab auch § 15 II GastG genommen.
Bei den Grundrechten bin ich noch nicht.

Das Einzige was mir noch nicht klar ist, ist wo ich die Bewachungsverordnung unterbringen muss...

Mal gucken wo das alles noch hinführt. :)
 
Ich habe die bei der Zuverlässigkeit des N geprüft und da bei den fehlenden Deutschkenntnissen.
 
Bei mir hat N auch seine Zuverlässigkeit nicht verloren. Wie seht ihr das ?
 
Dass es irgendwie die Zuverlässigkeit betrifft war mir klar, ich bin nur noch unsicher wie genau ich es einbauen soll.
Ich bin ja noch nicht fertig, denke aber ich komm aufs gleiche Ergebnis wie du :)
 
Was ich bisher leider noch nicht verstehe ist der Zusammenhang zwischen einer Gastwirtschaft und dem bewachenden Gewerbe.
 
Was ich bisher leider noch nicht verstehe ist der Zusammenhang zwischen einer Gastwirtschaft und dem bewachenden Gewerbe.
Es gibt da ein Urteil dazu, dass jemand der nicht der deutschen Sprache mächtig ist, vor Aufnahme des Betriebs seines Gewerbes über die spezifischen Sachen zu unterrichten ist. Dazu stehen da anscheinend die Normen für das Bewachungsgewerbe. Zumindest habe ich sie in diesem Zusammenhang interpretiert ;-)
 
Habe gesagt, dass er zuverlässig bleibt, weil er alles beglichen hat. Hab da nach Urteilen gesucht, die in die gleiche Richtung argumentieren
 
Bei mir ist er unzuverlässig aufgrund der Steuerschulden, da für die Prognose der Zeitpunkt der letzten Entscheidung der Behörde maßgeblich ist und er zum Zeitpunkt der Entziehung der Gaststättenerlaubnis noch nicht bezahlt hatte.

Ich hab trotzdem nochmal ne Frage zur Abgrenzung Rücknahme / Widerruf.
Eigentlich müsste man doch bezüglich der Sprache eine Rücknahme prüfen und den Rest unter Widerruf. Das erscheint mir aber sehr komisch.
Allerdings ist das Problem, dass ich beim Widerruf das nachträgliche Eintreten des Versagungsgrunds bejahen muss - das ist aber doch bei den mangelhaften Deutschkenntnissen schwierig oder?
 
Bei mir ist er unzuverlässig aufgrund der Steuerschulden, da für die Prognose der Zeitpunkt der letzten Entscheidung der Behörde maßgeblich ist und er zum Zeitpunkt der Entziehung der Gaststättenerlaubnis noch nicht bezahlt hatte.

Ich hab trotzdem nochmal ne Frage zur Abgrenzung Rücknahme / Widerruf.
Eigentlich müsste man doch bezüglich der Sprache eine Rücknahme prüfen und den Rest unter Widerruf. Das erscheint mir aber sehr komisch.
Allerdings ist das Problem, dass ich beim Widerruf das nachträgliche Eintreten des Versagungsgrunds bejahen muss - das ist aber doch bei den mangelhaften Deutschkenntnissen schwierig oder?
Ich machs auch so, ich pürfe die Sprache unter Rücknahme.
Die Sprache ist das Einzige, was zu Beginn an Vorgelegen haben kann und da es ja nicht haltbar ist, ist das Argument dann weg.
Ich werte das eher so, dass die Behörde verschiedene Gründe angeführt hat.
Die anderen lassen sich unter dem Widerruf prüfen. Die anderen Gründe sind ja nachträglich entstandene Gründe.
 
Was habt ihr mit dem Verhalten der Gäste gemacht, das N vorgeworfen wird?
 
Top, danke für deine Hilfe, war wirklich unsicher, ob ich das so machen soll.

Bezüglich der Gäste habe ich angeführt, dass N nicht verantwortlich dafür ist. Selbst wenn man eine Aufsichtspflicht des Gastgebers annimmt, finden in diesem Fall die problematischen Handlungen außerhalb der Gaststätte statt.
Dann hab ich noch geschrieben, dass es innerhalb des Restaurants zu keinen nennenswerten ordnungswidrigen Handlungen kam und N strafbare Handlungen nie geduldet hätte.
Also in dem Fall keine Unzuverlässigkeit.
 
hey, kann mir jemand sagen wo ich die EA finde? bei mir gibt es bei lotse nur Aufgabenheft 2, die erste EA finde ich nirgends? Lg
 
hey, kann mir jemand sagen wo ich die EA finde? bei mir gibt es bei lotse nur Aufgabenheft 2, die erste EA finde ich nirgends? Lg
In Moodle ist eine Verlinkung unter KE1 Einsendearbeit.

Wenn das nicht klappt:
Nach unten bis zu "Rechtswissenschaftliche Fakultät Einsendeaufgaben". Da kannst du das Fach aussuchen und kommst dann zur EA, da kannst du den Sachverhalt runterladen und deine Lösung als PDF hochladen.
 
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