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Nein, bei EA musst du normalerweise keine Quellen angeben.Ich habe eine Frage. Ich sitze auch gerade über der EA in 55118. Da es meine erste EA ist, habe ich eine allgemeine Frage: Müssen wir bei der Einsendearbeit auch die Quellen angeben, wenn wir z.B. Definitionen oder Meinungsstreitigkeiten verwenden?
VG
Ich würde das auch so sehen, früher hat man sich polizeiliches Handeln über die Figur der konkludenten Duldungsverfügung stets zum VA zurechtgebogen. Mittlerweile wird das zunehmend abgelehnt, da man auch gegen Nicht-VA Rechtsschutz erhalten kann.Hei, also ich habe mich für eine FFK entschieden und der Platzverweis stellt ein VA dar.
Bei dem Wegtragen tendiere ich momentan zu einem Realakt.
Ich bin mir noch unsicher ob ich den Platzverweis und das Wegtragen jeweils komplett separat prüfe, oder in ei
Ja, das habe ich getan.Wenn ihr die FFK analog und die FK in einem geprüft habt habt ihr dann auch die objektive Klagehäufung angesprochen?
Hallo zusammen,
es wäre nett, wenn jemand zur Vorbereitung auf die Klausur die aktuelle Einsendeaufgabe hier hochladen könnte.