Hi Leute, wer mag sich austauschen?
Wenn du willst, können wir die zweite EA vergleichen.Hi, habe die EA 2 fertig.
EA 1 bin ich mit der Zulässigkeit durch und sitze bei der Begründetheit gerade.
Guten Morgen, ja machen wir dann per p.n. Also ich habe bei der Suche nach der Rechtsgrundlage 48 49 erwähnt, der Subventionsbescheid geprüft und habe gesagt, dass er rechtmäßig ist. Daher es kommt nur auf 49. Bei Tatbestandvoraussetzungen dann: § 49 III S. 1 Nr. 1 VwVfG (+) und § 49 III S. 1 Nr. 2 VwVfG (hier ???) im Moment habe ich (+). Die § 49 II Nr. 2), 3 VwVfG habe ich Gestern rausgenommen. Ich habe alles durchgelesen und gemerkt, dass ich dieselbe Argumente habe. Irgendwie es wiederholt sich bei mir alles. Ich habe im Moment ein Problem mit der Einordnung, ob die Ziffer 1-4 der Rechtlinie als Auflage zu qualifizieren sind. Wenn Auflage (+), dann hat A die Auflage nicht erfüllt und § 49 III S. 1 Nr. 2 VwVfG dann auch (+)Hi, also ich habe erstmal 48 vwvfg geprüft und dies natürlich verneint. Daraufhin 49 konkret geprüft und bin sodann auf 49 III eingegangen. Ich bin mit der Prüfung noch nicht fertig. Spätestens morgen würde ich dann mein restliches Gutachten mitteilen. Dann können wir ja vergleichen.