Einsendeaufgaben EA1

Hallo Jenny, ich hab dieses Semester auch vor, URecht III zu schreiben.

Da ich noch eine Klausur aus letztem Semester schreiben musste, bin ich jetzt erst an der EA 1 dran. Bin noch dabei Skript 3 zu lesen und wollte dann mit der EA spätestens am Wochenende starten.

Weißt du oder jemand anderes, der hier mit liest, ob es eine WhatsApp-Gruppe zum Austausch gibt?
 
Ich wäre auch sehr an einem Austausch hier oder in einer WhatsApp Gruppe interessiert. :)

Wie beurteilt ihr den Fall denn aktuell?
 
Bisher scheint es keine Whatsapp-Gruppe zu geben. Wir kommunzieren derzeit hier über diese Plattform.

Ich glaube, der Fall dreht sich um eine Durchgriffshaftung wg. verdeckter Gewinnausschüttung: C als "Inhaber" der carat e.K. (zugleich ist er auch Gesellschafter der GmbH) verkauft den Diamanten an die GmbH vertreten durch B für 50.000 €, obwohl dieser nur 30.000 € wert ist (Farbe I statt D) Das heißt 20.000 € zu Gunsten von C und zu Lasten der GmbH, der es schon wirtschaftlich nicht mehr so gut geht. C entzieht also Geld.

Aber sicher bin ich mir da ganz und gar nicht :-( .

Ich muss da noch mal vertieft den Fall und die Skripte dazu angucken, ob das hinhauen kann.
 
Bisher scheint es keine Whatsapp-Gruppe zu geben. Wir kommunzieren derzeit hier über diese Plattform.

Ich glaube, der Fall dreht sich um eine Durchgriffshaftung wg. verdeckter Gewinnausschüttung: C als "Inhaber" der carat e.K. (zugleich ist er auch Gesellschafter der GmbH) verkauft den Diamanten an die GmbH vertreten durch B für 50.000 €, obwohl dieser nur 30.000 € wert ist (Farbe I statt D) Das heißt 20.000 € zu Gunsten von C und zu Lasten der GmbH, der es schon wirtschaftlich nicht mehr so gut geht. C entzieht also Geld.

Aber sicher bin ich mir da ganz und gar nicht :-( .

Ich muss da noch mal vertieft den Fall und die Skripte dazu angucken, ob das hinhauen kann.


So würde ich das bisher auch beurteilen. Ich tue mich nur leider ziemlich schwer damit, die Sorgfaltspflichtverletzung des B im Sinne der fehlenden Überprüfung der Ware irgendwie in den §§ 31, 30 GmbHG unterzubringen. So rein aufbautechnisch. :(
 
Ich weiß noch nicht, ob ich die Überprüfung der Ware mit rein nehme bzw. mit rein nehmen muss.

Bisher dachte ich, das gehört eher zum Aspekt Mängel einer Sache und das Rügen der Mängel, also BGB und HGB. Laut Aufgabe ist ja gefragt, ob Ansprüche aus dem GmbHG bestehen, deswegen weiß ich nicht so richtig, ob das mit rein sollte. Ich steige aber auch jetzt erst in die vertiefte Bearbeitung des Falls ein. Kann daher auch gut sein, dass ich es noch mit berücksichtige.
 
(Nicht wundern, das hier ist derselbe Accoubt wie oben, musste nur leider einen neuen Account erstellen wegen Passwort Problemen)

Ja ich verstehe was du meinst, ich fand es auch schwer zu verarbeiten und es macht den ganzen Fall recht holprig.
Gleichzeitig ist man ja aber immer angehalten alle Sachverhaltsbestandteile zu verarbeiten und die Fallfrage ("20.000 Euro oder weniger") weißt auch so ein bisschen auf die Problematik mit hin...
Ich hatte den Gedanken, ob man das über die Sorgfaltspflicht des Geschäftsführers löst, aber bin da auch noch nicht so recht zufrieden.
 
Hallo zusammen, ich hätte auch Interesse an einem Austausch :-) Gibt es eine Whatsapp-Gruppe? Viele Grüße
 
.. ich würde auch §§ 30, 31 GmbHG heranziehen. Ich bin mir aktuell mit der Höhe noch unsicher, 20k oder 10k, wegen § 31 (2) GmbHG. Oder ist dieser hier nicht einschlägig? Hat das jemand geprüft?
 
Bisher gibt es keine WhatsApp-Gruppe, meines Wissens. Was nicht ist, kann ja aber noch werden ;-) .

ich hab auch 30, 31 gmbhg geprüft. hab aber die gutgläugigkeit in 31 abs. 2 des Zahlungsempfängers, also des C, verneint.
 
... okay, ich habe die Gutgläubigkeit bejaht und den GF noch nach § 43 (3) GmbHG in die Haftung genommen :-) Mal abwarten.
 
Aber können wir denn direkt über den 43 gegen B gehen? Es ist ja nur nach den Ansprüchen gegen C gefragt. Oder habt ihr da irgendwie innerhalb des 31,30 eine Kurve zu 43 geschlagen?
 
Hallo an Alle!

Es gibt jetzt Online-Seminare an der FernUni (durch die Fachschaft organisiert). Link >>>> AStA der Studierendenschaft FernUniversität in Hagen | Seminarverwaltung

Ich hab jetzt angefragt, ob es auch ein Online-Seminar zu URechtIII geben könnte. Ich wäre daran sehr interessiert. Für ein Stattfinden müssten es aber 5 Teilnehmer sein.

Habt ihr daran Interesse? Dann meldet euch gerne bei mir (am besten schnell, damit ein Seminar noch vor der Klausur stattfinden kann).

Viele Grüße!!
 
Hallo an Alle!

Es gibt jetzt Online-Seminare an der FernUni (durch die Fachschaft organisiert). Link >>>> AStA der Studierendenschaft FernUniversität in Hagen | Seminarverwaltung

Ich hab jetzt angefragt, ob es auch ein Online-Seminar zu URechtIII geben könnte. Ich wäre daran sehr interessiert. Für ein Stattfinden müssten es aber 5 Teilnehmer sein.

Habt ihr daran Interesse? Dann meldet euch gerne bei mir (am besten schnell, damit ein Seminar noch vor der Klausur stattfinden kann).

Viele Grüße!!

Hallo, ich wäre auch sehr daran interessiert! Wo und wann müsste man sich denn anmelden?
 
Das Seminar zu URecht III wird nicht angeboten. Nachdem die Fachschaft ReWi gepostet hat, dass es jetzt Online-Seminare gibt, hab ich direkt nach dem Wahlmodul gesucht und nix gefunden, weshalb ich mich an die Fachschaft gewandt hat, ob man eins auch für dieses Modul machen könnte.
Dort antwortete man mir, dass man mindestens 5 Teilnehmer für ein Stattfinden so eines Online-Seminars bräuchte. Deswegen habe ich gedacht, ich frag hier mal rum.
Wenn du willst, kannst du mir ja privat deinen Namen und deine Mail-Adresse schicken. Dann sammel ich die Kontaktdaten von allen Interessierten, in der Hoffnung wir werden mindestens 5.
 
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