Einsendeaufgaben EA3 WS 2018/19

Studiengang
Bachelor of Laws
ECTS Credit Points
170 von 210
Hallo, habe mich die Woche mal an die letzte Einsendearbeit dieses Moduls gesetzt und habe ein ein paar Ideen, viele Fragen und wenig Antworten. Wem es ähnlich geht, lade ich gerne zur Wissenserweiterung und -verbreitung ein.
 
Geht mir auch so.. :-(
Würde sagen irgendwas mit stiller Gesellschaft. Aber was ist die AGL § 230, 231 II HGB? Voraussetzung dafür ist ja u.a. mindestens ein Kaufmann. Dem Sachverhalt kann man nicht entnehmen, ob S einer ist und X als Architekt ist ja keiner.
 
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Was mir allerdings das meiste Kopfzerbrechen bereitet, ist der Umfang der Einsendearbeit. Ich habe jetzt die Aufgabe 1 gro0ßteils stehen und ich komme grade so auf 5 Seiten und Aufgabe 2 wird die SEitenzahl auch nicht in die Höhe treiben...
 
Die Punkteverteilung war bei den letzten EA aber auch nicht so ganz nachvollziehbar. Bei der ersten Aufgabe müssen wir hier mMn zwei Gutachten schreiben. Zum einen der Anspruch des S gegen die A&B Architekten GbR (Ergebnis natürlich -) und danach gegen X.

Die restlichen Gesellschafter wissen nichts von der Vereinbarung zwischen S und X, daher Unterbeteiligung, die aber auch die §§ 230 ff HGB anwendet. Eine stille Gesellschaft wird zwischen der Gesellschaft und dem Stillen begründet, nicht zwischen einem Gesellschafter und jenem
 
Zuletzt bearbeitet:
Hab die stille Gesellschaft verneint und die Unterbeteiligung mit S positiv geprüft.
 
Und was hast du als AGL für die Unterbeteiligung genommen?
 
Für die Unterbeteiligung hab ich die §§ 230, 232 I HGB analog i.V.m. § 1 des Beteiligungsvertrages genommen. Hab das aus den Kommentaren so herausgelesen.
 
Ich gehe mit euch konform, habe bisher die stille Gesellschaft geprüft und verneint.
Nun bin ich dabei die Innen-GbR zu prüfen, die ich eigentlich ebenfalls verneinen möchte, um dann zur Unterbeteiligung zu kommen.
Je mehr ich aber versuche, die Innen-GbR negativ zu prüfen, desto schwieriger wird das.
 
Könntest du dich nicht ganz elegant bei dem Schema zur BGB-Innengesellschaft/ §§ 230 HGB analog beim Punkt des Gesellschaftsvertrages aus der Affäre ziehen. Als Unterpunkt wäre dort die Vertretungsmacht des X ansprechbar, die er ja nicht hat.
 
Hat jemand von euch ein passendes Urteil zu dem Thema gefunden?
 
Hallo Allerseits,

ich sitze nun seit einigen Stunden an der EA und bin total am verzweifeln. An sich habe ich die gleichen Überlegungen wie alle hier auch, allerdings weiß ich einfach nicht, wie ich die EA sowohl bei Aufgabe 1 als auch bei Aufgabe 2 aufbauen soll. Wie habt ihr euer Prüfungsschema aufgebaut? :panik:

Ich bin mir auch nicht sicher, ob ich die Unterbeteiligung annehmen/ablehnen soll. Habt ihr irgendwo versucht, den Fall über die fehlerhafte Gesellschaft zu lösen?

AAAAAAH ich verzweifle :down:
 
Ich habe heute den Fall durch Zufall gefunden!! Es ist der Fall Nr. 42 aus Lehrbuch Eisenhardt/Wackerbath: Gesellschaftsrecht I. Er ist nicht ausformuliert aber die Lösungsskizze ist da. :)
 
Kann man sogar bei Google Books finden... (wollte ja wissen, um was für einen Fall es geht...)
Und ich habe ganz old-school den ganzen Abend in der Bibliothek verbracht:-D:reader: Naja, nächstes Mal :whistling:
 
Ich habe einen Screenshot von der Falllösung im Lehrbuch gemacht.
 

Anhänge

  • Kurz-Lösung Einsendeaufgabe 3.pdf
    274,1 KB · Aufrufe: 73
Vielen Dank für den Hinweis und den Upload der Lösung. Jetzt verstehe ich auch, warum in §1 des Vertrags von einer Anwaltsgesellschaft und nicht mehr von Architekten die Rede war. Da hat jemand den Fall wohl schlampig übernommen :)
 
Die EA ist zurück. Nur 90 Punkte und ich habe mich so akribisch an die Lösung im Buch gehalten. :-D Egal, bestanden und abgehackt.
 
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