Einsendeaufgaben Einsendearbeit WS 23/24

Wer schreibt die EA im WS 2023/24 mit?

Anbei der Sachverhalt.

ESA 55302 WS 2023/2024

Sachverhalt

A betreibt im Bundesland L in der Stadt S ein Internetcafé mit angeschlossenem Kiosk zum Verkauf von Süßigkeiten, Getränken, Tabakwaren und Zeitungen. Im Internetcafé können Kunden gegen eine Gebühr von 10 € vier Stunden das Internet an bereitgestellten Rechnern nutzen. Im Zuge einer groß angelegten Razzia der Polizei gegen illegalen Drogenhandel werden auch die Geschäftsräume der A durchsucht. Dabei finden die Behörden in den Geschäftsräumen der A fünf Kilo Haschisch, ein Kilo Kokain sowie eine illegale Schusswaffe. Die Gegenstände werden von der Polizei sichergestellt und entsprechende strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen A eingeleitet.

Über die Razzia, die aufgefundenen Drogen bzw. die Waffe sowie die Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen die A informiert die Polizei sodann die zuständige Behörde der Stadt S. Diese erlässt daraufhin ohne Anhörung der A eine Untersagungsverfügung. In dieser wird der A mit sofortiger Wirkung verboten, das Internetcafé mit angeschlossenem Kiosk weiter zu betreiben. Zur Begründung führt die Behörde aus, „dies sei zum Schutz der Allgemeinheit und aufgrund von Gefahr im Verzug notwendig“. Dies folge daraus, dass im Geschäft der A illegale Drogen und Waffen gefunden wurden und sie damit als unzuverlässig einzustufen sei.

A ist über diesen Bescheid empört und legt direkt am nächsten Tag Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht ein. Zur Begründung trägt sie vor, sie habe schon gegenüber der Polizei dargelegt, dass sie sich nicht erklären könne, wie die Drogen und die Waffe in ihre Geschäftsräume gelangt seien. Daher könne man ihr nicht einfach ihr Geschäft schließen, schließlich müsse sie von irgendetwas leben. Ihre einzige Einnahmequelle sei nun mal das Internetcafé mit angeschlossenem Kiosk. Daher müsse das Gericht ihr erlauben, ihr Geschäft sofort wieder zu öffnen.

Aufgabe: Wie wird das Verwaltungsgericht entscheiden?

Bearbeiterhinweis: Für die Lösung des Falles ist auf das VwVfG des Bundes abzustellen, im Bundesland L ist kein eigenes Gaststättengesetz erlassen worden. Im Bundesland L ist das Widerspruchsverfahren abgeschafft, es gilt das Rechtsträgerprinzip. Prüfen Sie gutachtlich unter allen in Betracht kommenden Aspekten, ggfls. auch im Hilfsgutachten.
 
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