Hallo zusammen,
ich habe im MM Strafrecht sowohl den Lotsen als auch die erste EInsendeaufgabe bestanden und somit insgesamt mehr als 50%. Die zweite Einsendeaufgabe habe ich allerdings nicht eingesendet. Weiß jemand, ob ich nun trotzdem die Klausur schreiben darf? Ich konnte nirgends etwas zu einer Einsendepflicht finden.
Tausend Dank!
ich habe im MM Strafrecht sowohl den Lotsen als auch die erste EInsendeaufgabe bestanden und somit insgesamt mehr als 50%. Die zweite Einsendeaufgabe habe ich allerdings nicht eingesendet. Weiß jemand, ob ich nun trotzdem die Klausur schreiben darf? Ich konnte nirgends etwas zu einer Einsendepflicht finden.
Tausend Dank!