Plauderecke Einsendeaufgaben verpflichtend

Hallo zusammen,

ich habe im MM Strafrecht sowohl den Lotsen als auch die erste EInsendeaufgabe bestanden und somit insgesamt mehr als 50%. Die zweite Einsendeaufgabe habe ich allerdings nicht eingesendet. Weiß jemand, ob ich nun trotzdem die Klausur schreiben darf? Ich konnte nirgends etwas zu einer Einsendepflicht finden.

Tausend Dank!
 
Vielen Dank für deine Antwort. Ich hatte mir schon gedacht, dass die nicht eingesendeten Aufgaben als nicht bestanden gelten. Ich konnte allerdings nirgends finden ob die EInsendung verpflichtend ist. :) Ist sie aber offenbar nicht. Dann gibts jetzt auch keine Ausrede mehr für die Klausur. :)
 
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