Allgemeine Infos Empfehlungen Modulbelegung

Rol

Hochschulabschluss
Bachelor of Arts
Studiengang
Bachelor of Laws
ECTS Credit Points
145 von 180
Hallo,

ich studiere seit diesem Semester BoL und bräuchte ein paar Hinweise
zur Zusammenstellung meiner Module. Es gibt im Vorfeld leider kaum genaue Informationen
zu deren Umfang und Inhalt. Diese sind ja leider immer erst im Zuge der Belegung erhältlich.

Die Erstsemester-Module belege ich nach Plan (55100, 55101, 31001). Ist es Sinnvoll in den kommenden Semestern vom offiziellen Plan abzuweichen? Welche Klausuren können eher als bestehbar eingeordnet werden und welche sind in der Regel schwieriger gestalltet, bzw. setzen
Vorwissen voraus?

Gibt es wesentliche Unterschiede im Zeitaufwand für die rechtswissenschaftlichen
Module? Welche Belegung würde Absolventen des BoL im nachhinein am
geeignetsten erscheinen?


Besten Dank und einen schönen Sonntag

ROL
 
Hallo ROL,

eine Empfehlung kann ich dir nicht geben, aber ich kan dir sagen, dass es wichtig ist sich die Klausurtermine vorher anzusehen.
Ich habe für das nächste Semester Ewiwi, BGB II und Allgemeines Verwaltungsrecht belegt und leider erst im Nachhinein auf die Klausurtermine geachtet, was zur Folge hat, dass die Klausuren BGB II und Allgemeines Verwaltungsrecht am selben Tag und zur selben Uhrzeit geschrieben werde. Das ist nicht empfehlenswert ;-)

LG
Sammy
 
Danke für den Hinweis, da ich schon mal 3 Klausuren an einem Tag pinseln durfte, werde ich dies zu berücksichtigen wissen.

BG

ROL
 
Ach Menno so ein gemauer ;-)

Ich schätze die Threadfrage ist schuld. Ich frage jetzt mal nach EURER Meinung, ob und was
gegen den auf Klausurtermine optimierten offiziellen Belegungsplan spricht.

Konkreter: Ich spiele im nächsten Semester mit den Optionen Strafrecht und BGB II und IV.
Bedarf es BGB III um in BGB IV einen Stich zu sehen und sind 2 BGB HA in einem Semester - nein ich schreib jetzt nicht wieder empfehlenswert ;-) - ok, oder eher grenzwertig? Baut das Strafrecht-Modul auf Vorkenntnissen
aus anderen Veranstaltungen auf?

Es ist mir durchaus bewusst, dass auch ein dreimaliges Antreten zu BGB Uno in Frage kommen könnte, aber der Zeitplan lässt nunmal keine Planung nach den ersten Klausuren zu.

Prüfungen in Recht habe ich schon einige absolviert, allerdings fast auschließlich im Bereich Ö-Recht.
Im BR ist lediglich Grundlagenwissen vorhanden. Rechtswissenschaftliche HA sind Neuland.

sorry fürs hartnäckige nachhaken

BG

ROL
 
Also ich würde Strafrecht nur belegen, wenn ich zuvor BGB II und III gehört hätte.

Wenn Du im Öffentlichen Recht Vorkenntnisse hast, dann kommt eine Belegung von VerfR oder/und Allg VerwR durchaus in Frage - falls es mit den Klausurterminen konveniert.

Ansonsten kann man ein Modul aber auch gut belegen und sich die Klausurzulassung über EA oder HA verdienen, und erst im nächsten Semester die Klausur selbst schreiben, und hat so doppelte Vorbereitungszeit ... vieles ist eben auch eine Frage des persönlichen Geschmackes und zeitlicher Vorstellungen!
 
Besten Dank für die sportliche Auskunft, da die Belegung in deinem Falle funktioniert hat, nehme ich das dankend an und verschiebe SR ins nächste WS :-)

AVR, BGB II und BWL III sind leider prüfungstechnisch kongruent :-(

BWL I + II brauchts nicht, die Belegung von DuEVR ist noch fraglich,

somit bleibt ja fast nur BGB II + III + IV :panik:
 
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