Frage zu Modul/Klausur Eröffnungsbilanz - Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen / Wertberichtigung Sachanlagevermögen

Ort
Curdestorp
Studiengang
B.Sc. Wirtschaftswissenschaft
Hallo,

ich habe eine Verständnisfrage.

Pauschalwertberichtigungen und Wertberichtigungen gehören ja zu den Passiva und im Kontenplan steht immer "kein gesonderter Ausweis, Verrechnung mit blabla".

Wenn ich jetzt die Eröffnungsbilanz erstelle und in der Aufgabe sind bei den Anfangsbeständen solche Berichtigungen (Kto.080, 159 etc) genannt, ziehe ich dann zum Beispiel bei Berichtigungen zum Sachanlagevermögen einfach die entsprechende Summe vom Konto 001 ab?!
Aber was ist denn, wenn sich diese Berichtigung eigentlich auf das Konto 010 oder 030 bezieht?

Oder weise ich diese Berichtigungen doch auf der Passivseite aus und ziehe sie nicht vom jeweiligen Konto ab?


VG

kein_Nick
 
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