Allgemeine Infos Erfahrungsberichte 55203 Insolvenzrecht

Hochschulabschluss
Diplom-Kaufmann
2. Hochschulabschluss
Master of Laws
Studiengang
Erste Juristische Prüfung
Als „Pionier“ in diesem neuen Modul (erstmalig WS 2020 / 2021) darf ich hier meine Erfahrung schildern.

Kursmaterialien

Wer in Hagen Rechtswissenschaften studiert, weiß es bedarf manchmal – wohlwollend formuliert – einigen Langmutes bei der Bearbeitung der Kursmaterialien. Das ist im Insolvenzrecht definitiv anders! Absolut perfekt. Die Materie „InsO“ ist, zum Beginn des Moduls nicht ganz einfach zu verstehen, aber dank des Skriptes, löst sich der Nebel rasch auf. Man merkt sofort, dass der Urheber und Kursbetreuer „ein Mann der Praxis“ ist! Sehr angenehm, weil diese Praxis auch Einzug in die Skripte gefunden hat. Das veranschaulicht ganz vieles sehr plakativ und man erkennt sofort die Zusammenhänge. An diesen Unterlagen könnte sich mancher Lehrstuhl ein Beispiel nehmen! Ganz klare Empfehlung.

EA´s

Es gab zwei EA´s, eine zu bestehen ist Prüfungszulassungsvoraussetzung.

Beide EA´s waren anspruchsvoll, aber fair und machbar. Es ist am Anfang die Schwierigkeit, dass man einfach nicht genau weiß, wo man „ansetzen“ soll. Die InsO ist eben etwas völlig anderes als ein VwfG oder ein AGG. Der übliche Gang eines Studierenden in Jura ist die Suche nach Schemata. Nicht umsonst gibt es ganze Buch-Bände, die sich damit beschäftigen. Nur für die InsO wird man das nicht finden. Und so muss man schon ein wenig die Funktionsweise verstehen, um an eine Falllösung zu kommen. Die EA´s waren aber sehr fair, nicht sehr einfach, aber gut machbar.

Klausur

Ist gerade drei Tage her und damit vom Ausgang völlig ungewiss. Aber, zur Bewertung sogar besser. Die Klausur war alles andere als anspruchslos. Gleichsam war sie sehr fair. Schon deshalb, weil bereits im Heft 2 der Prüfungsinformationen eine Stoffeingrenzung vorgenommen wurde. Bei einem solchen Service kann man dann nicht nur „Einsteigerfragen“ erwarten, davon waren die beiden Fälle der Klausur auch entfernt. Es waren aber auch keine Exoten-Fälle. Dazu noch eine Frage, untergeordnet in der Punkteverteilung (10 P.) - natürlich nicht gutachterlich zu beantworten. Die Klausur damit insgesamt machbar. Das hoffe ich zumindest 😉.


Sprechstunden via Videokonferenz

Ein Highlight in diesem Modul! Das muss ich sagen. Die erste Sprechstunde war noch ausreichend früh vor der Einreichungsfrist der ersten EA gesetzt, das hat die Sache erheblich erleichtert. Aktuelle Informationen, Besprechung des zeitkongruenten Lernstoffs und immer die Möglichkeit zur Frage, so macht ein Modul wirklich Freude! Das ist beispielhaft.


Fazit:

Allem vorgesagtem zum Trotz: Wer dieses Modul erfolgreich bearbeiten möchte, der muss im Sachenrecht fit sein! Ohne Sachenrecht: no way! Das sollte jedem bewusst sein. Nicht umsonst war die InsO vor der Errichtung dieses Moduls im Modul 55108 Sachenrecht verortet. Das Sachenrecht und die InsO spielen in ganz vielen Fragen der InsO ganz eng zusammen.

Wer das Sachenrecht beherrscht, dem kann ich dieses Modul vorbehaltlos empfehlen! Wie oben dargestellt, perfekte Betreuung durch den Modulbetreuer / Lehrstuhl. Ganz klasse. Zudem höchst praxisrelevant, wer beruflich im kaufmännischen Bereich verortet ist, für den ist das schon fast (heutzutage) ein Pflichtfach. Durch den großartigen Praxisbezug in diesem Modul, verstärkt sich das nochmal.

Mir hat das Modul sehr gut gefallen und ich kann es aus studentischer Sicht mit „sehr empfehlenswert“ vorbehaltslos bewerten!
 
Vielen Dank für deinen sehr anschaulichen Feedback.
Ich spiele mit den Gedanken das Fach als Wahlmodul zu belegen,jedoch fehlten mir die Erfahrungen dazu.
Kannst Du auch den Klausursachverhalt hier teilen ?
Viele Grüße,
Erol
 
Hallo Erol,
die Klausuren unterliegen einem Urheberrecht und die FernUniversität legt in letzter Zeit nicht wenig Wert darauf. Daher tue ich mich mit einem copy & paste sehr schwer. Aber, das heißt natürlich nicht, dass ich Deiner Bitte nicht gerne nachkomme. Ich führe also in eigenen Worten aus, was in der Klausur abgefragt wurde.

Die Klausur bestand aus drei Aufgaben.

Aufgabe 1 (50 Punkte)
Ein Lieferant (A) liefert einen Rohstoff unter einfachem Eigentumsvorbehalt und mit einer "Herstellerklausel" an seinen Kunden (X). Dieser verarbeitet diesen Rohstoff zu einem Endprodukt weiter. Der Verkaufspreis für den Rohstoff beträgt 10.000 Euro. Dieser ist noch nicht bezahlt. Es erfolgte der Hinweis, dass der Kunde (X) sich in "wirtschaflichen Schwierigkeiten" befindet.
Der Kunde (X) verkauft die hergetellten Endprodukte für 11.000 Euro (!!) an seinen Kunden (Y). Er übergibt sie auch. Er versichert seinem Kunden (Y), das Eigentum an den Endprodukten zu haben. Auch die Zahlung des Y steht noch aus.
Über das Vermögen des X wird sodann das Insolvenzverfahren eröffnet und L wird als Insolvenzverwalter bestellt.
Frage: Ansprüche des A gegen den Insolvenzverwalter L.

Aufgbe 2 (40 Punkte)
Ein Alleingesellschafter Geschäftsführer (A) veräußert, in bekannter schwieriger wirtschaftlicher Lage, einen Vermögensgegenstand der GmbH im Wert von 50.000 Euro zu einem Kaufpreis von 25.000 Euro an seine Ehefrau (F). Er überträgt auch das Eigentum. Kaufpreis gezahlt. Das geschah am 12.07.2020. A stellt am 15.12.2020 Insolvenzantrag, welcher am 20.01.2021 zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt. Bestelluung von G als Inolvenzverwalter. Dieser fordert von F Herausgabe des Vermögensgegenstands bzw. Differenz zwischen Wert und Kaufpreis. F lehnt ab und führ an, sie hätte einen gültigen Kaufvertrag geschlossen, den Kaufpreis bezahlt und sonst hätte sie nichts gewusst.
Frage: Ansprüche des G gegen F.

Aufgabe 3
Einfache Frage zum Regelunmgssystem des § 103 InsO. (10 Punkte)

Soweit mein Gedächnisprotokoll. Ich hoffe es hilft Dir weiter.

Viele Grüße
 
Hallo Erol,
die Klausuren unterliegen einem Urheberrecht und die FernUniversität legt in letzter Zeit nicht wenig Wert darauf. Daher tue ich mich mit einem copy & paste sehr schwer. Aber, das heißt natürlich nicht, dass ich Deiner Bitte nicht gerne nachkomme. Ich führe also in eigenen Worten aus, was in der Klausur abgefragt wurde.

Die Klausur bestand aus drei Aufgaben.

Aufgabe 1 (50 Punkte)
Ein Lieferant (A) liefert einen Rohstoff unter einfachem Eigentumsvorbehalt und mit einer "Herstellerklausel" an seinen Kunden (X). Dieser verarbeitet diesen Rohstoff zu einem Endprodukt weiter. Der Verkaufspreis für den Rohstoff beträgt 10.000 Euro. Dieser ist noch nicht bezahlt. Es erfolgte der Hinweis, dass der Kunde (X) sich in "wirtschaflichen Schwierigkeiten" befindet.
Der Kunde (X) verkauft die hergetellten Endprodukte für 11.000 Euro (!!) an seinen Kunden (Y). Er übergibt sie auch. Er versichert seinem Kunden (Y), das Eigentum an den Endprodukten zu haben. Auch die Zahlung des Y steht noch aus.
Über das Vermögen des X wird sodann das Insolvenzverfahren eröffnet und L wird als Insolvenzverwalter bestellt.
Frage: Ansprüche des A gegen den Insolvenzverwalter L.

Aufgbe 2 (40 Punkte)
Ein Alleingesellschafter Geschäftsführer (A) veräußert, in bekannter schwieriger wirtschaftlicher Lage, einen Vermögensgegenstand der GmbH im Wert von 50.000 Euro zu einem Kaufpreis von 25.000 Euro an seine Ehefrau (F). Er überträgt auch das Eigentum. Kaufpreis gezahlt. Das geschah am 12.07.2020. A stellt am 15.12.2020 Insolvenzantrag, welcher am 20.01.2021 zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt. Bestelluung von G als Inolvenzverwalter. Dieser fordert von F Herausgabe des Vermögensgegenstands bzw. Differenz zwischen Wert und Kaufpreis. F lehnt ab und führ an, sie hätte einen gültigen Kaufvertrag geschlossen, den Kaufpreis bezahlt und sonst hätte sie nichts gewusst.
Frage: Ansprüche des G gegen F.

Aufgabe 3
Einfache Frage zum Regelunmgssystem des § 103 InsO. (10 Punkte)

Soweit mein Gedächnisprotokoll. Ich hoffe es hilft Dir weiter.

Viele Grüße
Hey, hat Jmd vllt von euch die Musterlösung parat? Wäre superlieb, wenn ihr die teilen könntet.

Liebe Grüße
 
Gibt es denn überhaupt Altklausuren mit Lösungen, an denen man sich orientieren kann hinsichtlich des Umfangs der Klausur?
 
Jap ich schreibe am Montag mit - ich hoffe das wird was; ich hab mir vor zwei Wochen den Fuß gebrochen und konnte daher nicht gut lernen.... aber ich versuchs einfach mal :)
 
Ich wollte kurz in die Runde fragen, wie bei euch die Online-Überwachung während der Prüfung im Modul 55306 abgelaufen ist. Gab es z. B. bestimmte technische Vorgaben oder Hinweise seitens der Prüfungsaufsicht (Freischaltung Bildschirm pp.)?


Wäre super, wenn jemand seine Erfahrungen teilen könnte – vielen Dank schon mal vorab!
 
Hallo Erol,
die Klausuren unterliegen einem Urheberrecht und die FernUniversität legt in letzter Zeit nicht wenig Wert darauf. Daher tue ich mich mit einem copy & paste sehr schwer. Aber, das heißt natürlich nicht, dass ich Deiner Bitte nicht gerne nachkomme. Ich führe also in eigenen Worten aus, was in der Klausur abgefragt wurde.

Die Klausur bestand aus drei Aufgaben.

Aufgabe 1 (50 Punkte)
Ein Lieferant (A) liefert einen Rohstoff unter einfachem Eigentumsvorbehalt und mit einer "Herstellerklausel" an seinen Kunden (X). Dieser verarbeitet diesen Rohstoff zu einem Endprodukt weiter. Der Verkaufspreis für den Rohstoff beträgt 10.000 Euro. Dieser ist noch nicht bezahlt. Es erfolgte der Hinweis, dass der Kunde (X) sich in "wirtschaflichen Schwierigkeiten" befindet.
Der Kunde (X) verkauft die hergetellten Endprodukte für 11.000 Euro (!!) an seinen Kunden (Y). Er übergibt sie auch. Er versichert seinem Kunden (Y), das Eigentum an den Endprodukten zu haben. Auch die Zahlung des Y steht noch aus.
Über das Vermögen des X wird sodann das Insolvenzverfahren eröffnet und L wird als Insolvenzverwalter bestellt.
Frage: Ansprüche des A gegen den Insolvenzverwalter L.

Aufgbe 2 (40 Punkte)
Ein Alleingesellschafter Geschäftsführer (A) veräußert, in bekannter schwieriger wirtschaftlicher Lage, einen Vermögensgegenstand der GmbH im Wert von 50.000 Euro zu einem Kaufpreis von 25.000 Euro an seine Ehefrau (F). Er überträgt auch das Eigentum. Kaufpreis gezahlt. Das geschah am 12.07.2020. A stellt am 15.12.2020 Insolvenzantrag, welcher am 20.01.2021 zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt. Bestelluung von G als Inolvenzverwalter. Dieser fordert von F Herausgabe des Vermögensgegenstands bzw. Differenz zwischen Wert und Kaufpreis. F lehnt ab und führ an, sie hätte einen gültigen Kaufvertrag geschlossen, den Kaufpreis bezahlt und sonst hätte sie nichts gewusst.
Frage: Ansprüche des G gegen F.

Aufgabe 3
Einfache Frage zum Regelunmgssystem des § 103 InsO. (10 Punkte)

Soweit mein Gedächnisprotokoll. Ich hoffe es hilft Dir weiter.

Viele Grüße
Wie wurde die Online-Kontrolle durchgeführt?
 
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