Allgemeine Infos Erfahrungsberichte

Ort
Nürnberg
Studiengang
Bachelor of Laws
Hallo,

am 15.03. müssten ja die Ersten ihre BYOD Klausur in Datenschutzrecht hintersicht gebracht haben. Würde mich freuen, wenn hier Erfahrungen über diese Klausurform und den Inhalt der Klausur geteilt werden würden.
 
... und mich würde ergänzend interessieren, ob sich das Fach inhaltlich lohnt, wenn man schon Ahnung von der DSGVO hat und man die Prüfung eigentlich gar nicht mitschreiben darf. Wäre super, wenn dazu jemand was sagen könnte! :-)
 
Würde mich ebenfalls interessieren. Überlege, dieses Modul aus Interesse zu belegen :)
 
Hallo,

ich versuche mich mich mal an einem Erfahrungsbericht zum Modul.

Laut Klausurstatistik haben nur 13 teilgenommen (Fand ich sehr wenig, in Moodle gab es mehr als 100 Teilnehmer, in den Besprechungen waren auch immer deutlich mehr dabei. Viele haben wohl auch erst bei der Prüfungsanmeldung gemerkt, dass sie im 210er LLB studieren und nicht mitschreiben können…). 8 davon haben bestanden.

Das Modul hat zwei Teile.

Teil 1 behandelt eben das Datenschutzrecht. Der Schwerpunkt liegt nicht auf dem betrieblichen Datenschutz oder einer Tätigkeit als Datenschutzbeauftragte(r) sondern in der Fallbearbeitung (zur Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, Ansprüchen auf Auskunft, Löschung, Berichtigung etc.). Ein Gutachten macht auch den Großteil der Modulprüfung aus. Eingebettet werden die Fälle häufig in z. B. verwaltungsrechtliche Fallfragen, fast immer muss zwischen Grundrechten abgewogen werden - Vorkenntnisse werden vorausgesetzt. Laut den Modulverantwortlichen handelt es sich eben um ein Wahlmodul.

Beispielfall aus der Übungsklausur (stark verkürzt): Eine Kreditauskunftei verarbeitet Daten über die Kreditwürdigkeit aller Deutschen. Banken und andere Dritte treffen aufgrund dieser Daten Entscheidungen über Kredit- und Vertragsabschlüsse mit den Betroffenen. Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde untersagt die Verarbeitung wegen erheblicher Bedenken aufgrund Umfang der Datenerfassung und fehlender informierter Einwilligung. Ist der VA rechtmäßig? (§ 31 BDSG nicht zu prüfen)

Teil 2 stellt zum einen das Datenschutzrecht rechtsvergleichend dar, vor allem werden Parallelen und Unterschiede zu USA, UK und China aufgezeigt, die Situation in weiteren Ländern wird überblickshaft vorgestellt. Zum anderen gibt es Ausführungen zum Datenschutzrecht im Kontext von KI, Big Data, Blockchain etc. und ein entsprechendes Skript über die technischen Grundlagen. Es wurde in der Klausur - wie frühzeitig angekündigt - nur eine Zusatzfrage zu Teil 2 gestellt.

Beispielfall aus der Übungsklausur:
Unterschiede zwischen kalifornischem Datenschutzrecht und DSGVO

Es wurde Wert darauf gelegt, dass man nicht stumpf Schemata auswendig lernt und den Sachverhalt runterprüft, sondern politische, gesellschaftliche und technische Implikationen von Datenschutzrecht versteht und hinterfragt. Das fand ich gut.

Das Modul ist sicherlich auch dann interessant, wenn man nicht mitschreibt. Ob es auch interessant ist, wenn man nicht mitschreibt und sich mit Datenschutzrecht schon auskennt, finde ich eine schwierige Frage… wenn zumindest Teil 2 des Moduls interessant klingt, vielleicht ja.

- Waren die Kurseinheiten verständlich?
Ja.

- Wie ist das Moodle-Angebot?
Umfangreich. Es gab einiges an Videos, Literaturempfehlungen, Links zu weiterführenden Inhalten und Lernstandskontrollen. Zwischendurch gab es eine Sprechstunde und eine Probeklausur ohne Korrektur aber mit anschließender Besprechung.

- Empfehlenswerte mentorielle Veranstaltungen?
Im neuen Semester soll es eine AG geben, in meinem gab es weder AG noch Mentoriat. Viele hatten sich eine AG oder ein Mentoriat gewünscht.

- Gibt es hilfreiche Bücher oder Fremdskripte?
Kühling/Klar/Sackmann ist gut, oder als Fallbuch Eßer/Franck.

- Was würdest Du im Nachhinein anders machen?
Nichts…
Ich denke ich würde mir in diesem Semester anschauen, ob die AG brauchbar ist.

Zur neuen Prüfungsform:
Die Prüfungsform soll es im jetzt laufenden Semester auch im Modul 55109 geben.

Man schreibt vereinfacht gesagt eine Onlineklausur unter Präsenzaufsicht am Campusstandort.

Es gab im Prüfungsraum nicht sehr viele Steckdosen in der Raummitte, weshalb alle an Plätzen am Fenster saßen. Der Klausuraufsicht war es wichtig, dass man sein Gerät an einer anschließt, um Stromprobleme zu vermeiden. Wie das mit sehr vielen Prüflingen gelöst wird, wird sich zeigen…

Tatsächliche Probleme gab es keine. Man verbindet sich mit dem FernUni-WLAN, ruft moodle-pruefungen auf, erstellt eine Klausurlösung im Textverarbeitungsprogramm seiner Wahl und vor Ende der Bearbeitungszeit lädt man hoch. Die Aufgabenstellung lag wie bei einer Präsenzklausur ausgedruckt und umgedreht auf dem Tisch. Gesetzestexte musste man als Buch mitbringen. Sonst alles wie bei einer Onlineklausur eben, nur erfolgt die Aufsicht nicht über Zoom sondern in Präsenz.

Soweit ich es verstanden habe wird diese Prüfungsform von der Fernuni bevorzugt, weil reine Onlineklausuren nicht als Klausur für das EJP-Quorum zählen, Präsenzklausuren wie eben die BYOD-Klausur schon. Und natürlich muss bei der Klausurform niemand etwas einscannen oder schlimme Handschriften entziffern. ;-)

Ich finde die Prüfungsform besser als eine normale Präsenzklausur, weil ich lieber tippe und eine PDF-Datei abgebe als einen handgeschriebenen Zettel. Aber das ist natürlich Geschmackssache.
 
Ich finde die Prüfungsform besser als eine normale Präsenzklausur, weil ich lieber tippe und eine PDF-Datei abgebe als einen handgeschriebenen Zettel. Aber das ist natürlich Geschmackssache.
Meine Handschrift mag ich ungern dem Korrektor antuen.

Vielen Dank für die Infos!
 
Hallo,

ich versuche mich mich mal an einem Erfahrungsbericht zum Modul.
...
Vielen herzlichen Dank für den ausführlichen Erfahrungsbericht! Das hilft echt weiter, und macht eigentlich voll Lust auf das Modul! ;-)
 
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