Sonstige Aufgaben Fallstudie Hagen Schlau Bilanzanalyse S. 95 ff.

Hallo
In Vorbereitung auf die Klausur gehe ich grade die oben genannte Fallstudie durch.
Nun sind mir einige Werte aus der Lösung nicht ganz klar und hoffe das mir jemand von euch helfen kann.
In den zugespielten Informationen 5 und 6 werden 1 T € immaterielle VG abgeschrieben. Wie komm ich auf die 1 T €?
Und wie komme ich in Information 7 auf die 5 T € zinsaufwendungen für Vorräte?
Vielen Dank schonmal für evtl. Hilfestellung
 
Hallo golmic,

die 1 T€ Abschreibung beziehen sich jeweils auf den monatl. Abschreibungsbetrag. Bei der Information 5 beträgt
die Nutzungsdauer insgesamt 2 Jahre und die Aktivierung der imm. VG ist im 12/02, dh. 24 T€ / 2 = 12 T€ (jährl. Abschreibungsbetrag)
und 12 T€ / 12 Monate = 1 T€ (monatl. Abschreibungsbetrag).

Bei Information 7 beträgt die jährliche Zinsbelastung für das Darlehen 5 T€ und wird umgebucht, dh 80T€ * 6,25% = 5 T€.
 
Hey
Vielen dank. Das mit den 6.25% hab ich auch grade rausgefunden aber bei den Abschreibungen stand ich völlig auf dem schlauch. Aber so total sinnig.
Vielen vielen dank
 
Hallo, ich habe auch eine Frage dazu. Um nicht noch einen Thread aufzumachen, poste ich sie einfach mal hier.
Bei Information 2 auf Seite 101 der aktuellen Fassung kann ich die Buchung nicht nachvollziehen.
Wieso spricht er Erfolgskonten an, bisher ist ja noch kein Gewinn vorhanden?
Ich hätte einfach Forderungen 44T€ an Vorräte 30T€ und irgendein Hilfskonto 14T€ gebucht. Nach Zahlungseingang dann Umsatzerlöse 44T€ an Forderungen 44T€.

Wäre nett, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte. Ich muss zugeben, dass FiBu bei mir auch schon ein paar Jährchen her ist. :/
 
In Kapitel 3.3 "Bilanztheorie" geht es um den Gewinn und Realisationszeitpunkt des Gewinns (siehe Bsp. 3.1).
Die Leistung wurde erbracht (die Erzeugnisse geliefert). Es besteht eine Forderung gegebüber dem Kunden. Es wird angenommen, dass der Kunde im nächsten Jahr zahlen wird und der Gewinn bereits dieses Jahr realisiert ist.
 
Hallo ihr Lieben,

ich verzweifele gerade an der vorherigen Aufgabe 36...
Hierzu sind die Lösungen sehr knapp gehalten und für mich nicht nachvollziehbar.

Hat sich hier jemand bereits die Mühe gemacht die konkreten Gründe für die Entscheidung für oder gegen eine Buchung im Geschäftsjahr 02 vorzunehmen?
 
....auch ist mir nicht klar, warum in der Einleitung erwähnt wird, dass das Ergebnis möglich noch im Hinblick auf das Jahr 02 verbessert werden soll um neue Investoren zu gewinnen. Doch dann werden beispielsweise bei 9. eine Abschreibung über 3 anstatt über 7 Jahre vorgenommen
 
Hallo Zusammen,

ich hänge auch noch ein wenig an der Fallstudie. Die Lösungen sind für mich mehr oder weniger gut nachvollziehbar.
Ich brauche jedoch relativ lange bis ich zum Beispiel die Buchungssätze in die Zwischen GuV übertrage.

Wie löst ihr das ganze möglichst schnell? Schreibt ihr die Buchungssätze noch auf oder macht ihr es in ein T-Konto? Würde gerne etwas schneller vorwärts kommen.

Viele Grüße
 
Hallo ihr Lieben,

ich verzweifele gerade an der vorherigen Aufgabe 36...
Hierzu sind die Lösungen sehr knapp gehalten und für mich nicht nachvollziehbar.

Hat sich hier jemand bereits die Mühe gemacht die konkreten Gründe für die Entscheidung für oder gegen eine Buchung im Geschäftsjahr 02 vorzunehmen?
Hi @katilein für beides ergeben sich die Lösungen aus den vorherigen Seiten 87 bis 95, wo für diverse Positionen die bilanzanalytischen Gegenbuchungen beschrieben sind. Wichtig ist auch, dass du dir die auf Seiten 101 und 102 genannten Paragraphen durchliest, da sich hier oft Wahlrechte draus ergeben, die nicht nur in der progressiven Bilanzpolitik von Bedeutung sind.

....auch ist mir nicht klar, warum in der Einleitung erwähnt wird, dass das Ergebnis möglich noch im Hinblick auf das Jahr 02 verbessert werden soll um neue Investoren zu gewinnen. Doch dann werden beispielsweise bei 9. eine Abschreibung über 3 anstatt über 7 Jahre vorgenommen
Ich glaube, da vermischst du etwas. In dem Fallbeispiel wird zunächst gezeigt, wie eine progressive Bilanzpolitik sich auf die Bilanz und GuV auswirkt und welche Chancen man hat, diese (positiven) Veränderungen in der Bilanzanalyse wieder zu revidieren (und wie sich die Bilanz und GuV dadurch wieder verändern). In Aufgabe 37 auf Seite 107/108 (letzte Seiten der KE1) wird nun aber gefragt, wie sich die Bilanz/GuV durch eine konservative - sprich: das Ergebnis verschlechternde - Politik ändern würde.
Bei der progressiven (= verbessernden) BP wird über 7 Jahre abgeschrieben (da dies die Aufwendungen mindert und dadurch das Ergebnis erhöht), siehe Seite 102, Nr. 9.
In den Musterlösungen, die du dir online runterladen kannst, wird wiederum über 3 Jahre abgeschrieben, da ja eine konservative BP von uns als Studenten durchgeführt werden soll. Die Abschreibung muss dabei über 3 Jahre erfolgen, da so die Nutzungsdauer kürzer und damit der Abschreibebetrag höher ist, was wiederum erhöhte Aufwendungen durch die Abschreibungen nach sich zieht. Diese wiederum sind ja erfolgs- (aber nicht liquiditäts-)wirksam und mindern daher das Jahresergebnis (was wiederum Sinn und Zweck der konservativen BP ist).

Ich hoffe, diese Ausführungen konnten dir helfen.


Hallo Zusammen,

ich hänge auch noch ein wenig an der Fallstudie. Die Lösungen sind für mich mehr oder weniger gut nachvollziehbar.
Ich brauche jedoch relativ lange bis ich zum Beispiel die Buchungssätze in die Zwischen GuV übertrage.

Wie löst ihr das ganze möglichst schnell? Schreibt ihr die Buchungssätze noch auf oder macht ihr es in ein T-Konto? Würde gerne etwas schneller vorwärts kommen.

Viele Grüße
@maddig Also ich schreibe sie mir immer auf, bin aber auch noch bei der Fallstudie. Bisher bin ich auch noch nicht schnell, ich hoffe mal, dass das die Übung macht.:dead:
Für die Übung habe ich mir mit Excel eine Bilanz, GuV sowie die Gitter aus dem Anhang gebastelt, in welchen nur die Vorjahreszahlen drin stehen. Daneben habe ich mir dann die Zahlen für 11/02 aus dem Skript gelegt und die Veränderungen neben der Bilanz und GuV notiert und dann einfach verrechnet und eingetragen. In der Klausur haben wir ja vermutlich vorgefertigte Konten und Tabellen. Zumindest gab es in den Vorjahres m.W.n. einen Aufgaben- und einen Lösungsteil, wobei in letzterem vorgefertigte Blanko-Strukturbilanzen etc. drin waren.
Im Anhang mal meine vorgefertigten Übungs-Blankos zu Hagen Schlau.
 

Anhänge

  • Hagen Schlau Vorlage Bilanz und GuV.pdf
    211,5 KB · Aufrufe: 79
Heyo zusammen,

ich habe noch eine generelle Frage zu den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen. Und zwar geht es mir um Folgendes:
An sich wird die bilanzanalytische GuV nicht durch die Strukturbilanz beeinflusst; d.h. grundsätzlich können die Werte aus der zuvor unter Anwendung konservativer Bilanzpolitik erstellten GuV übernommen werden. Jedoch hatte ich bei den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen eine Abweichung von jeweils 11 TEUR (sprich: Ich kam auf 47 TEUR s.b.E. und 87 TEUR s.b.A., während in der Musterlösungen 58 und 98 TEUR als s.b.E. bzw. s.b.A. ausgewiesen sind).
In Moodle hat ein Student genau diese Frage gestellt und als Antwort folgendes erhalten: https://moodle2wrm.fernuni-hagen.de/mod/forum/discuss.php?d=3883

Was ich mich nun frage ist folgendes: Muss ich nun in der Klausur bei Anhangangaben über betriebsfremde Erträge und Aufwendungen davon ausgehen, dass die positive Differenz auf die sonstigen betrieblichen Erträge, bzw. die negative Differenz auf die sonstigen betrieblichen Aufwendungen rauf gerechnet wird und dies entsprechend berücksichtigen? Denn so wie Herr Thielmann seine Antwort formuliert hat, klingt es für mich so, als seien die s.b.E und s.b.A. in der Fallstudie in der Ausgangs-GuV (Zwischen-GuV auf S. 96, Stand: 01.01.2016) fehlerhaft dargestellt worden. Den Eindruck erzeugen bei mir auch die Anhangsformulierungen auf den S. 100 und 101.


Anbei gleich noch eine zweite Frage:
Bei der Bilanzanalyse wird die in #10 beschriebene Anzahlung (die bei der konservativen Bilanz offen von den Vorräten abgesetzt wurde) wieder auf die Vorräte und auf die kurzfristigen Verbindlichkeiten aufaddiert. Das ist an sich zwar nachvollziehbar, jedoch frage ich mich, woher der Bilanzanalyst davon in der Praxis Kenntnis haben sollte? Wäre das gerade die Klausur gewesen, wäre mir das vermutlich insofern durchgerutscht, als dass ich davon ausgegangen wäre, dass dem Analysten der Umstand unbekannt sein muss ...

LG
 
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Der zweiten Frage von Vike schließe ich mich an. Mir ist unklar, welche Informationen ich einbeziehen kann oder soll. Auch das Disagio hätte ich nicht erkannt.

In den Börseninformationen heißt es "Die Unternehmensleitung schlägt gemäß §170 Abs. 2 AktG für das Geschäftsjahr 02 vor, den erwirtschafteten Jahresüberschuss hälftig in die Gewinnrücklagen einzustellen und den übrigen Betrag an die Eigner auszuschütten."
Warum teilt man hier 80 bzw. 46 durch zwei und rechnet 40 bzw. 23 den Verbindlichkeiten zu und den Rest zu der Gewinnrücklage. Was heißt das Wort "hälftig" in diesem Zusammenhang?

EDIT: Ahhhhhh, Bilanzgewinn und Jahresüberschuss sind nicht das selbe. Es wurde schon halbiert und eingetragen. Ich muss damit anscheinend gar nichts mehr machen.
 
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