Frage zu Modul/Klausur Fehler in Lösung der Übungsaufgabe 3 zu Kapitel 5, Umsatzsteuer

Münchner Kindl

Tutorin und Forenadmin
Ort
München
Studiengang
M.Sc. Wirtschaftswissenschaft
ECTS Credit Points
120 von 120
Es geht um die Übungsaufgabe 3 im Kapitel 5, auf Seite 267 des Skripts.
Die Musterlösung ist auf S. 370.

Aufgabe 3 (grob umschrieben):
Ein Wiener Hamburger Unternehmer zahlt einem Hamburger Wiener Unternehmer aus der gleichen Branche Geld dafür, damit der Hamburger Wiener Unternehmer darauf verzichtet, seine Produkte auf dem italienischen Markt anzubieten (wohl, damit der Wiener Hamburger mehr in Italien verkaufen kann).

Ich bin mit der Musterlösung nicht einverstanden.
Das ist übrigens schon anderen im August 2013 aufgefallen, siehe Moodle, aber der Lehrstuhl hat nur die Lösung zur Aufgabe 4 in der neuen Auflage korrigiert, bei der Lösung zur Aufgabe 3 ist der Fehler noch drinnen.

Die Musterlösung erwähnt §3 Abs. 9 UStG "Lieferung, sonstige Leistung":
"Sonstige Leistungen sind Leistungen, die keine Lieferungen sind. Sie können auch in einem Unterlassen oder im Dulden einer Handlung oder eines Zustands bestehen."​

Soweit so gut, damit bin ich auch einverstanden, der Verzicht des Hamburgers ist ein Unterlassen, wie es dort beschrieben ist, also haben wir eine sonstige Leistung.

Und wenn man den Ort der sonstigen Leistung herausfinden will, muß man sich eben §3a UStG "Ort der sonstigen Leistung" anschauen, da sind wir noch einer Meinung

Die Musterlösung bringt dann aber auf einmal §3a Abs. 4 Satz 2 Nr. 9 UStG ins Spiel, dort geht es aber um was völlig anderes, um einen Empfänger, der nicht Unternehmer ist und darüber hinaus noch in einem Drittland wohnt (also außerhalb der EU).
Das stimmt nicht.

Korrekt wäre jetzt der Verweis auf die Standardregelung für Sonstige Leistungen und Unternehmer, wie es auch von der Betreuerin im Moodle zugestanden wurde, sprich auf §3a Abs. 2 UStG:
"Eine sonstige Leistung, die an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird, wird vorbehaltlich der Absätze 3 bis 8 und der §§ 3b, 3e und 3f an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Empfänger sein Unternehmen betreibt."​

Tja, und jetzt kommt meine Verwirrung.

Ich hätte gesagt, damit der Hamburger Geld für etwas bekommt, muß er im Gegenzug für den Wiener eine Leistung erbracht haben.
Also wäre der Wiener der Empfänger der Leistung, und der Ort der Leistungserbringung damit Wien (und die Leistung nicht steuerbar, da Wien nicht im Inland liegt, siehe §1 Abs. 1 Nr. 1 UStG).
In der Moodlediskussion steht aber als Ort der Leistungserfüllung Hamburg.


Wo ist also mein Denkfehler?
Edit nach Benes Antwort:
Damit der Wiener Geld für etwas bekommt, muß er im Gegenzug für den Hamburger eine Leistung erbracht haben.
Also ist der Hamburger der Empfänger der Leistung, und der Ort der Leistungserbringung damit Hamburg (und die Leistung steuerbar, da Hamburg im Inland liegt, siehe §1 Abs. 1 Nr. 1 UStG).
 
Zuletzt bearbeitet:
Lt. meiner Version des Skripts leistet K (Wien) an B (HH) durch Unterlassung. K (Wien) erhält dafür Geld von B (HH). Die Leistungsbeziehung ist daher genau umgekehrt zu der von Dir beschriebenen. Leistungsempfänger ist B (HH). Dein Verständnis ist also richtig, nur der Sachverhalt ist verdreht.

Bzgl. der Anwendbarkeit des § 3a Abs. 4 UStG wurde bereits in dem von Dir genannten Link zu Moodle durch den Lehrstuhl klargestellt, dass die Lösung falsch ist und statt dessen § 3a Abs. 2 UStG anwendung findet. ("Da in Aufgabe 3 die gleiche Problemstellung behandelt wird, kommt bei dieser ebenfalls § 3a Abs. 2 UStG zur Anwendung.")

Da der Empfänger in Hamburg ansässig ist, ist die Leistung im Inland steuerbar.
 
Vielen Dank, das erklärt alles!

Tja, lesen sollte man können, habe nochmal bei mir nachgeschaut, und da steht auch, daß der Hamburger den Wiener bezahlt.
Man soll wohl keine Textaufgaben nach Mitternacht machen ;-)

Habe oben im Originalbeitrag die falschen Angaben durchgestrichen.
 
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