Plauderecke Fehler vom Prüfungsamt

Studiengang
Erste Juristische Prüfung
2. Studiengang
Master of Laws
Guten Tag.

Letzte Woche bekam ich die Note meiner Hausarbeit. Laut des Übungssystems und des Prüfungsportals bin ich ganz knapp durchgefallen. Bei der Einsicht in die Korrektur stellte ich jedoch fest, dass diese durch die beiden Korrektoren als bestanden bewertet wurde. Meiner Ansicht nach zählt die Note der Korrektur.

Ich habe dann sofort eine E-Mail an das Prüfungsamt gesendet. Bis heute, über eine Woche nach dem Senden meiner E-Mail habe ich immer noch keine Auskunft, ob dieser "Fehler" nun behoben wird oder nicht. Telefonisch ging die letzten Tage beim Prüfungsamt gar nichts. Beim heutigen Versuch, telefonisch Kontakt mit dem Prüfungsamt aufzunehmen, bekam ich durch den Anrufbeantworter die Nachricht, dass man "aufgrund der jetzigen Lage" mit dem Prüfungsamt nur noch per E-Mail Kontakt aufnehmen könne. Mehr kann ich anscheinend nicht tun, als auf eine Antwort zu warten..

Meine Frage ist nun, was ich dagegen machen kann für den Fall, dass die E-Mail nicht bald beantwortet wird? Besonders bzgl. etwaiger Fristen kann/möchte ich nicht so lange warten.
Mir fällt nur noch ein Widerspruch ein. Dabei bin ich mir aber auch unsicher, nicht dass es dann eine Nachkorrektur gibt, die ich gar nicht will.

Viele Grüße
decay
 
Hey, das ist doch der Traum eines jeden Studenten :-).
Spaß beiseite, ich war zwar noch nie in der Situation, aber ich würde da direkt schriftlich Widerspruch einlegen, dazu hast du einen Monat Zeit. Als Begründung einfach reinschreiben, dass du laut Korrektur bestanden hast und es sich um einen Übertragungsfehler handeln muss.
Wüsste auch nicht, warum die die Arbeit nochmal prüfen sollten? Du hast ja inhaltlich nichts auszusetzen. Kann mir auch nicht vorstellen, dass die sich die Arbeit machen.
Da ist einfach einer in der Tabelle verrutscht, hat sich vertippt oder was auch immer.
 
Ich würde noch ein paar Tage abwarten, du hast ja getan, was du konntest mit mehreren E-Mails. Da aktuell auch die neuen Termine, Seminare, Prüfungsmodalitäten für den Herbst veröffentlicht wurden und noch Korrekturen und Bescheide raus gehen, sind die bestimmt super ausgelastet im Prüfungsamt.
Schau vielleicht sicherheitshalber auch noch mal im Spam/Unbekannt nach, ob du nicht doch schon eine Antwort bekommen hast - oder auch in der Fernuni-Mailadresse, falls du eine andere für die Anfrage verwendet hast.
Und spätestens so, dass die Widerspruchsfrist auf jeden Fall eingehalten wird, also ca. eine Woche vor Ablauf des Monats, würde ich einen schriftlichen Widerspruch einreichen, wenn du bis dahin nichts gehört hast. Ich glaub auch, dass die Gefahr einer zusätzlichen Nachkorrektur ohne deine Anforderung nicht gegeben ist.
 
Hat sich mittlerweile - zum Glück - geklärt.

Nachdem ich bei einer Sachbearbeiterin angerufen und gefragt hatte, hat sie mir eine E-Mail ihrer Kollegin genannt, der ich schreiben sollte. Komischerweise kam ich bei ihr beim ersten Anrufen durch. Gesagt, getan. Einen Tag später bekam ich dann eine Antwort per E-Mail und die Note wurde im Übungssystem sowie im Prüfungsportal geändert. :thumbsup:

Man sollte wohl nicht nur die Telefonnummern und E-Mail - Adressen benutzen, die auf der Seite des Prüfungsamtes genannt werden; bei solchen Anliegen sollte man hartnäckig alle Ressourcen nutzen, um an sein Ziel zu kommen.

Bis heute hat sich noch niemand vom Prüfungsamt auf meine erste Mail gemeldet - könnte zwar daran liegen, dass eine Sacharbeiterin sich schon bei mir gemeldet hat, aber da bin ich mir nicht sicher.
 
Hey decay, gratuliere! Das muss ja zuerst ein heftiger Schock für Dich gewesen sein. Gut, dass Du achtsam warst und den Fehler entdeckt hast.
 
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