Sonstiges Fotokopie als Urkunde

Hochschulabschluss
Diplom-Ingenieur (FH)
2. Hochschulabschluss
Bachelor of Laws
Studiengang
Master of Laws
ECTS Credit Points
70 von 90
Bei einer Fotokpie wird die Urkundeneigenschaft mehrheitlich verneint, weil der Aussteller ( der Bediener des Kopiergerätes ) nicht eindeutig zu bestimmen sei.
Gleichzeitig heißt es aber, gemäß der Geistigkeitstheorie sei der Aussteller der, von dem die Gedankenerklärung geistig herrührt. Wer sie körperlich hergestellt hat sei nicht relevant. Beim Original soll der geistige Verfasser der Aussteller sein, bei der Kopie aber der Kopierer. Das ist für mich ein Widerspruch. Kann mir da jemand weiterhelfen ? LG Charlie
 
Die Kopie,die als solche erkennbar ist, hat keinen eigenen verkörperten Gedankeninhalt, sondern gibt lediglich wieder, dass eine Urkunde mit einem bestimmten Inhalt existiert. Daher erscheint nicht der Verfasser der kopierten Urkunde als Aussteller.
 
Zurück
Oben