Plauderecke Frage zu Fernabsatzverträgen

Studiengang
Bachelor of Laws
Ich habe da mal eine Frage zu o.g. Thema

2 ältere Herrschaften schließen per Haustürgeschäft einen Telefonvertrag ab. Widerruf war leider nicht möglich, der Sohn des Ehepaars hat zu spät davon Kenntnis genommen. Daraufhin wurde der Vertrag zum nächstmöglichen Termin schriftlich gekündigt.
Der Vertrag wäre zum 31.1.2013 ausgelaufen. Da aber nach diesem Zeitpunkt immer noch Abbuchungen erfolgten, wurde bei der Tel.ges. nachgefragt. Man erhielt die Aussage, dass der ältere Herr Mitte 2012 angerufen wurde und tel. der Vertragsverlängerung zugestimmt habe. Der Mann leidet an Demenz und diese Aussage kann natürlich nicht überprüft werden. Schriftliche Unterlagen über das Telefonat liegen nicht vor.

Mir ist bekannt, dass lt. BGH Urteil von 2012 ein 14-tägiges Widerrufsrecht besteht. ABER trifft das in diesem Fall auch zu? Kann man jetzt wieder nichts gegen die Gesellschaft machen? Muss die Tel.ges. eine Aufzeichnung von dem Telefonat als Nachweis vorlegen? Es ist sehr ärgerlich, da wie erwähnt die älteren Herrschaften nicht wussten was sie tun und abermals von dieser Firma "abgezockt" wurden..

Kennt sich jmd. zu einem ähnlichen Sachverhalt aus oder kann mir aus eigenen Erfahrungen berichten?
 
Hallo Carolin88,

ich kenne ähnliche Fälle. Ein 18jähriges Mädel schloss am Telefon einen Telefonvertrag ab, erhielt zwar ein neues Handy, aber keinen schriftlichen Vertrag in dem festgehalten war was sie wirklich "gekauft" hatte und auch keine ABG. Die Rechnungen monatlich gingen in die hunderte von Euros, die Tochter konnte diese nicht zahlen, da sie noch in der Ausbildung war und der Vater hat versucht mit dem Telefonanbieter zu sprechen. Nichts passierete. Der Vater ging zur Verbraucherzentrale (kostete 35 €), die Mitarbeiter der Verbraucherzentrale hatten ein dickes Grinsen im Gesicht und meinten nur, das ist überhaupt kein Problem, diesen Telefonanbieter kennen wir schon zu genüge, das kostest uns nur ein Schreiben. Und es war auch tatsächlich so, dass der Vertrag sofort beendet war.

Ich selber bin bei einem anderen Telefonanbieter und habe auch am Telefon einen Verlängerungsvertrag mit Tarifumstellung abgeschlossen. Am Ende des Telefonates wies die Mitarbeiterin mich darauf hin, dass sie jetzt die wichtigsten Sachen noch mal zusammen fasst und ich meine Einverständnis erklären muss, da sie "gezwungen" wäre das Telefonat aufzuzeichnen, damit der Vertrag Gültigkeit hat. Ich habe auch nie einen schriftlichen Vertrag noch ABG erhalten. Da bei mir aber alles "wunschgemäß" gelaufen ist, bin ich zufrieden. Ob die Mitarbeiterin wirklich gezwungen war, weiß ich natürlich nicht.

Ich weiß auch nicht ob es dir hilft, aber ein Gang zur Verbraucherzentrale kann gewiss nicht schaden.

LG Sammy
 
"Mitte 2012" indiziert, daß es keine Aufzeichnung des Gespräches gibt, sonst hätte man den genauen Termin genannt.

Das einfachste wäre, der Gesellschaft gegenüber den Abschluß eines solchen Vertrags zu bestreiten und zunächst abzuwarten, daß man von deren Seite einen Nachweis führt, was kaum zu bewerkstelligen wäre.

Natürlich sollte man der Gesellschaft sonst keine unnötige Munition liefern, in dem man irgendwie mit ihnen kommuniziert, schon gar nicht auf die Demenz des Vertragspartners hinweisen, und die abgebuchten Beträge zügig, solange das noch geht, zurückbuchen.

Ansonsten hilft natürlich auch möglicherweisee ein Besuch beim Verbraucherschutzverein, besonders dann, wenn man sich schon zu seinem eigenen Nachteil gegenüber der Telefongesellschaft verplappert hat ...
 
Hallo Carolin,

um welchen Anbieter geht es denn? Da gibt es schon spezielle Kandidaten.
Und selbst wenn das Telefonat aufgezeichnet wurde, wird die Aufzeichnung mittlerweile gelöscht sein (werden sie dann auch mitteilen).

Ich bin mittlerweile schmerzfrei bei dubiosen Geschichten, wobei man natürlich unterscheiden muss.
Seltsame Abbuchungen gehen sofort zurück. Rechnungen landen im Müll. Auf Inkasso- oder Anwaltsschreiben reagiere ich überhaupt nicht.
Wer meine Aufmerksamkeit möchte, muss dann schon mit einem Mahnbescheid kommen. Aber der kommt nie...

Lg Antonio
 
Es betrifft in diesem konkreten Fall den Großvater meines Mannes und über den Sachverhalt wurde ich von dessen Sohn informiert. Der Vertrag wurde ja damals (per Haustürgeschäft abgeschlossen) gekündigt inkl. schriftl. Bestätigung, deswegen hat es uns sowieso gewundert, dass jetzt nach Ablauf immer noch Abbuchungen kamen. Das ist dem Sohn aber erst jetzt aufgefallen.
Er hat mir gestern nur mitgeteilt, dass er dort angerufen habe und die ihm mitgeteilt haben, dass Opa letztes Jahr angerufen wurde und in diesem Telefonat (von dem keiner der Familie was wusste weil Opa es natürlich nicht erzählt hat) wohl der Vertrag verlängert wurde.

Ich habe mich vorhin ein wenig im BGB belesen und im § 356 BGB steht ja, dass das Widerrufsrecht nicht erlischt, wenn der Verbraucher nicht entsprechend den Anforderungen des § 360 Abs. 1 BGB über sein Widerrufsrecht in Textform belehrt wurde.. oder wenn der Unternehmer seine Mitteilungspflicht gem. Art. 246 § 2 Abs. 1 Einführungsgesetz zum BGB nicht erfüllt hat.
Das heißt doch, dass wenn die uns nicht nachweisen können, dass er schriftl. über sein Widerrufsrecht belehrt wurde, dann gilt das Widerrufsrecht nach wie vor. Oder ??
 
Noch besser: Die können mit ziemlicher Sicherheit nicht beweisen, daß jenes angebliche Telefonat überhaupt stattgefunden hat und daß der Opa darin einer Vertragsverlängerung zugestimmt hätte.

Ansonsten gilt zu bedenken, daß es sich ja nicht um einen neuen Vertrag, sondern eine Vertragsverlängerung handelte. Daß bei einer Vertragsverlängerung nochmal ein Widerrufsrecht eingeräumt wird, wüsste ich jetzt spontan nicht zu sagen.

Allerdings sollte man in diesem Stadium der Gesellschaft nicht leichtfertig zu verstehen geben, daß es mit den geistigen Fähigkeiten des Opas nicht mehr so weit her ist.

Einfach ein Schreiben aufsetzen, in dem er eine Zustimmung zur Vertragsverlängerung bestreitet, unterschreiben lassen, zurücklehnen, und abwarten.

Und natürlich dem Großvater klarmachen, daß die jetzt bestimmt anrufen werden und er gar nicht erst mit ihnen sprechen soll, sonst seifen sie ihn garantiert wieder ein!
 
Soweit ich weiß gibt es bei 1:1 Vertragsverlängerungen kein Widerrufsrecht. Meistens werden aber am Telefon bessere Angebote unterbreitet und sobald sich was ändert, gibt es wieder ein Widerrufsrecht.

Widerrufsrecht ist aber in diesem Fall eher zweitrangig. Die sollen das erst mal beweisen. Und sobald Gelder abgebucht werden, würde ich sofort die Lastschriften canceln. Sonst kann man ewig warten, bis die sich bemühen.

Aber welcher Anbieter ist es denn?
 
Talkline.
Der Vertrag wurde ja wie schon erwähnt, am Telefon gab man uns jetzt die Auskunft dass die Kündigung angeblich zurückgezogen wurde und der Vertrag verlängert wurde. Dann hätten wir ja leider kein Widerrufsrecht wenn sich nichts an den Vertragsbestandteilen geändert hat.
ABER dann möcht ich wenigstens sehen, wann bitte diese Kündigung zurückgenommen wurde..
 
Talkline.
Der Vertrag wurde ja wie schon erwähnt, am Telefon gab man uns jetzt die Auskunft dass die Kündigung angeblich zurückgezogen wurde und der Vertrag verlängert wurde. Dann hätten wir ja leider kein Widerrufsrecht wenn sich nichts an den Vertragsbestandteilen geändert hat.
ABER dann möcht ich wenigstens sehen, wann bitte diese Kündigung zurückgenommen wurde..

Wie von uns mitgeteilt, ist das Widerrufsrecht gerade zweitrangig.

- der Kunde kündigt!
- Talkinline ruft an und fragt nach einer Aufhebung der Kündigung und somit Vertragsverlängerung
- der Kunde sagt ja

Und das, ohne dass der Kunde einen Vorteil erreicht? Glaubst Du die sind scharf darauf so etwas einem Richter zu erzählen? ;)
Dadurch kein Widerruf, aber auch kein Beweis zur Vertragsverlängerung.

Es liegt an Euch.
Entweder ihr akzeptiert es oder ihr wehrt Euch. Mit Anrufen bei der Hotline werdet Ihr aber bestimmt nicht weiterkommen.
 
Alle Firmen die bewusst abzocken wollen und sich damit in einer Grauzone bewegen spekulieren ausschließlich auf fehlende Gegenwehr und dem Respekt gegenüber Inkassobüros und Anwälten. Und die Masche funktioniert sehr gut.
 
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