Ich habe da mal eine Frage zu o.g. Thema
2 ältere Herrschaften schließen per Haustürgeschäft einen Telefonvertrag ab. Widerruf war leider nicht möglich, der Sohn des Ehepaars hat zu spät davon Kenntnis genommen. Daraufhin wurde der Vertrag zum nächstmöglichen Termin schriftlich gekündigt.
Der Vertrag wäre zum 31.1.2013 ausgelaufen. Da aber nach diesem Zeitpunkt immer noch Abbuchungen erfolgten, wurde bei der Tel.ges. nachgefragt. Man erhielt die Aussage, dass der ältere Herr Mitte 2012 angerufen wurde und tel. der Vertragsverlängerung zugestimmt habe. Der Mann leidet an Demenz und diese Aussage kann natürlich nicht überprüft werden. Schriftliche Unterlagen über das Telefonat liegen nicht vor.
Mir ist bekannt, dass lt. BGH Urteil von 2012 ein 14-tägiges Widerrufsrecht besteht. ABER trifft das in diesem Fall auch zu? Kann man jetzt wieder nichts gegen die Gesellschaft machen? Muss die Tel.ges. eine Aufzeichnung von dem Telefonat als Nachweis vorlegen? Es ist sehr ärgerlich, da wie erwähnt die älteren Herrschaften nicht wussten was sie tun und abermals von dieser Firma "abgezockt" wurden..
Kennt sich jmd. zu einem ähnlichen Sachverhalt aus oder kann mir aus eigenen Erfahrungen berichten?
2 ältere Herrschaften schließen per Haustürgeschäft einen Telefonvertrag ab. Widerruf war leider nicht möglich, der Sohn des Ehepaars hat zu spät davon Kenntnis genommen. Daraufhin wurde der Vertrag zum nächstmöglichen Termin schriftlich gekündigt.
Der Vertrag wäre zum 31.1.2013 ausgelaufen. Da aber nach diesem Zeitpunkt immer noch Abbuchungen erfolgten, wurde bei der Tel.ges. nachgefragt. Man erhielt die Aussage, dass der ältere Herr Mitte 2012 angerufen wurde und tel. der Vertragsverlängerung zugestimmt habe. Der Mann leidet an Demenz und diese Aussage kann natürlich nicht überprüft werden. Schriftliche Unterlagen über das Telefonat liegen nicht vor.
Mir ist bekannt, dass lt. BGH Urteil von 2012 ein 14-tägiges Widerrufsrecht besteht. ABER trifft das in diesem Fall auch zu? Kann man jetzt wieder nichts gegen die Gesellschaft machen? Muss die Tel.ges. eine Aufzeichnung von dem Telefonat als Nachweis vorlegen? Es ist sehr ärgerlich, da wie erwähnt die älteren Herrschaften nicht wussten was sie tun und abermals von dieser Firma "abgezockt" wurden..
Kennt sich jmd. zu einem ähnlichen Sachverhalt aus oder kann mir aus eigenen Erfahrungen berichten?