Bin dabei die Klageerwiderung für den Moot Court zu schreiben. Da ich fair bleiben möchte, kann ich hier nicht den Sachverhalt hinschreiben und um Hilfe bitten.
In dem Wissen, dass bei anderen Universitäten extra Seminare für den Moot Court angeboten werden, bei denen man "die Klage" und " Klageerwiderung" bespricht und das bei der Fernuni wie selbstverständlich nicht angeboten wird, denke ich, dass meine Frage legitim ist. Also:
Ich habe nun die Klage von der Gegenpartei auf dem Tisch. Hier wird u.a. nochmals der Sachverhalt aus Klägersicht wiedergegeben.
Das Problem:
Mein Mandant sieht den Sachverhalt in den entscheidenden Punkten natürlich anders. ( Ohne dafür Beweise zu haben - Also Aussage gegen Aussage )
Muss ich nun den Sachverhalt in der Klageerwiderung aus der Sicht meines Mandanten ( Beklagter ) zunächst nochmals wiedergeben?
Sorry, habe aber die ZPO noch nicht hinter mir.
Vielen Dank.
In dem Wissen, dass bei anderen Universitäten extra Seminare für den Moot Court angeboten werden, bei denen man "die Klage" und " Klageerwiderung" bespricht und das bei der Fernuni wie selbstverständlich nicht angeboten wird, denke ich, dass meine Frage legitim ist. Also:
Ich habe nun die Klage von der Gegenpartei auf dem Tisch. Hier wird u.a. nochmals der Sachverhalt aus Klägersicht wiedergegeben.
Das Problem:
Mein Mandant sieht den Sachverhalt in den entscheidenden Punkten natürlich anders. ( Ohne dafür Beweise zu haben - Also Aussage gegen Aussage )
Muss ich nun den Sachverhalt in der Klageerwiderung aus der Sicht meines Mandanten ( Beklagter ) zunächst nochmals wiedergeben?
Sorry, habe aber die ZPO noch nicht hinter mir.
Vielen Dank.