Plauderecke Frage zum Insolvenzrecht

Studiengang
Bachelor of Laws
Hi,

ich bin auf den Artikel gestossen: http://www.gruenderszene.de/allgemein/rehype-startup-markler.
Es geht darin u.a. um ein Geschäftskonzept, bei dem gescheiterte, darunter bereits insolvente Startups gegen Zahlung einer Provision von bis zu 10% ihre Projekte auf einer Internet-Plattform verkaufen können.

Ich habe keine große Ahnung vom Insolvenzrecht, ich stelle mir allerdings folgende Frage:
Ist es nicht rechtlich bedenklich, dass eine private Firma bis zur 10% Provision aus dem Verkauf eines bereits insolventen Unternehmens bzw. von Teilen davon zuerst beansprucht, wenn andere Gläubiger noch eingetragene Ansprüche aus der Insolvenzmasse haben? Schließlich wird zum einen der Insolvenzverwalter vom Gericht angeordnet; zum anderen sind Regelsätze für die Vergütung seiner Tätigkeit gesetzlich festgelegt. Hat man hier u.U. schon mit einer rechtswidrigen Insolvenzverwaltung zu tun? Oder handelt es sich hierbei um eine komplett andere durchaus erlaubte Tätigkeit?

Was meint ihr?
 
Hallo,
ich hatte das auch gesehen und anfänglich gestutzt.
Aber: die angebotenen Projekte "müssen frei von Rechten Dritter sein". Das heißt, entweder verkauft der InsoVerwalter (der darf das und muss es sogar versuchen) oder die Anbieter sind gar nicht pleite. Letzteres zB bei der angebenen Beispielseite energyplace: die sogenannten Gründer haben einfach keine Ressourcen für das Ding - so schreiben sie jedenfalls.
Ich sehe für rehype.it wenig Chancen, gute Dinge sind bestimmt schon weg, bevor sie dort landen ...
Gruß
 
Hallo,

wir sind darauf aufmerksam geworden, dass ihr euch mit der rechtlichen Situation auf unserer Plattform auseinandersetzt. Dafür möchten wir euch danken, denn aus jeglichem Feedback nehmen wir immer sehr viel mit.

Deshalb möchten wir gerne ein kleines Statement zur Diskussion beitragen, das hoffentlich einiges erklärt:

Der Insolvenzverwalter ist grundsätzlich verpflichtet die insolvente Masse so gut wie möglich im Interesse der Gläubiger zu verwerten. Rehype.it bietet dabei Unterstützung, indem es bei der Ermittlung des Wertes und der Veräußerung von Projekten behilflich ist. Der Insolvenzverwalter kann selbst (quasi wie ein Eigentümer) entscheiden, welche Wege er geht um diese Art von Interessenten zu finden.

Dafür kann er eBay, Amazon und jeden anderen bestehenden Marktplatz nutzen. Er bewegt sich wie ein ganz normaler Verkäufer im Interesse der Gläubiger. Mithin ist an der Nutzung eines solchen Marktplatzes auch nichts, das rechtlich bedenklich sein könnte.

Erst wenn der Insolvenzverwalter deutlich unter einem bestehenden Marktwert handelt, dann kann es rechtlich zu einem Schaden der Gläubiger führen. Aber gerade hier kann auch rehype.it helfen, derartige Szenarien zu vermeiden. Denn hier können auch die Gläubiger sehen, welchen ungefähren Wert eine bestimmte technische Entwicklung hat. Grundsätzlich muss man aber immer berücksichtigen, dass es ähnlich wie beim Hauskauf über Immobilienscout ist: Nur weil ein Haus für 200.000 Euro eingestellt wird, muss es nicht gleich bedeuten, dass es auch einen Wert von 200.000 Euro hat. Viele Häuser gehen trotzdem für einen Bruchteil weg, weil sich kein Käufer finden lässt.

Solltet ihr weitere Fragen bzgl. der rechtlichen Situation auf unserer Plattform haben, könnt ihr uns auch gerne direkt per eMail kontaktieren (stefan@rehype.it).

Viele Grüße
Katharina von rehype.it
 
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