- Studiengang
- Bachelor of Laws
Hi,
ich bin auf den Artikel gestossen: http://www.gruenderszene.de/allgemein/rehype-startup-markler.
Es geht darin u.a. um ein Geschäftskonzept, bei dem gescheiterte, darunter bereits insolvente Startups gegen Zahlung einer Provision von bis zu 10% ihre Projekte auf einer Internet-Plattform verkaufen können.
Ich habe keine große Ahnung vom Insolvenzrecht, ich stelle mir allerdings folgende Frage:
Ist es nicht rechtlich bedenklich, dass eine private Firma bis zur 10% Provision aus dem Verkauf eines bereits insolventen Unternehmens bzw. von Teilen davon zuerst beansprucht, wenn andere Gläubiger noch eingetragene Ansprüche aus der Insolvenzmasse haben? Schließlich wird zum einen der Insolvenzverwalter vom Gericht angeordnet; zum anderen sind Regelsätze für die Vergütung seiner Tätigkeit gesetzlich festgelegt. Hat man hier u.U. schon mit einer rechtswidrigen Insolvenzverwaltung zu tun? Oder handelt es sich hierbei um eine komplett andere durchaus erlaubte Tätigkeit?
Was meint ihr?
ich bin auf den Artikel gestossen: http://www.gruenderszene.de/allgemein/rehype-startup-markler.
Es geht darin u.a. um ein Geschäftskonzept, bei dem gescheiterte, darunter bereits insolvente Startups gegen Zahlung einer Provision von bis zu 10% ihre Projekte auf einer Internet-Plattform verkaufen können.
Ich habe keine große Ahnung vom Insolvenzrecht, ich stelle mir allerdings folgende Frage:
Ist es nicht rechtlich bedenklich, dass eine private Firma bis zur 10% Provision aus dem Verkauf eines bereits insolventen Unternehmens bzw. von Teilen davon zuerst beansprucht, wenn andere Gläubiger noch eingetragene Ansprüche aus der Insolvenzmasse haben? Schließlich wird zum einen der Insolvenzverwalter vom Gericht angeordnet; zum anderen sind Regelsätze für die Vergütung seiner Tätigkeit gesetzlich festgelegt. Hat man hier u.U. schon mit einer rechtswidrigen Insolvenzverwaltung zu tun? Oder handelt es sich hierbei um eine komplett andere durchaus erlaubte Tätigkeit?
Was meint ihr?