Abschlussarbeit Fußnoten & Abkürzungen

Hi,

meine Fragen:

1) Ist es bei Fn. erlaubt "S. vorherige Fn." zu schreiben?
2) Abkürzungen. Ist es überhaupt ratsam die actio pro socio abzukürzen? Ist aps oder a.p.s. besser?

Danke
VB
 
Hi,

meine Fragen:

1) Ist es bei Fn. erlaubt "S. vorherige Fn." zu schreiben?
Wenn der Verweis korrekt ist (es also um exakt die gleiche Fundstelle geht), ist das meines Wissens zulässig. Ich würde es dennoch sparsam verwenden, da es aus Sicht der Korrektur nerven kann, wenn man den Beleg erst über Verweise findet (am schlimmsten: Verweis in eine vorherige Fußnote, die auch noch verweist...). Schon, wenn es aber um eine andere Seite in dieser Fundstelle geht, halte ich es für eleganter, den Beleg auszuschreiben (wenn er sonderlich lang ist, lieber einen Kurztitel bilden und mit "zitiert als..." im Literaturverzeichnis aufführen). Der Platzspareffekt ist dann nämlich quasi null...
2) Abkürzungen. Ist es überhaupt ratsam die actio pro socio abzukürzen? Ist aps oder a.p.s. besser?

Danke
VB
Ich würde es lieber ausschreiben und ggf. mal "Klage" als Synonym nutzen, wenn es passt. Im Kirchner ist die Abkürzung aps für actio pro socio nicht aufgeführt - das kann ein Anhaltspunkt dafür sein, dass die Abkürzung nicht "gebräuchlich" ist. Also lieber ausschreiben - so mein Tipp.
 
1) Ist es bei Fn. erlaubt "S. vorherige Fn." zu schreiben?
Ich habe es immer so gemacht wenn die Fußnote exakt gleich ist, also gleiche Quelle und gleiche Seitenzahl, habe ich die nur am Anfang einmal zitiert und dann am Ende der Fußnote geschrieben "..., dort auch zum folgenden Text.". Dies wurde so auch im Buch "Juristische Hausarbeiten erfolgreich schreiben" von Putzke empfohlen.
 
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