Der Belgarath
Tutor und Forenadmin
- Studiengang
- Master of Laws
Nazivergleiche sind banane. Da kannst Du noch so viel auf das angebliche Thema der Stoerung hinweisen. Eine Meinungsaeusserung am Mikro mit den Nazis zu vergleichen, zeigt, dass, wenn Du moeglicherweise Ahnung von Geschichte haben koenntest, offensichtlich nicht viel draus gelernt hast.
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Doch, sehr viel sogar.
'Mein Großvater war Gewerkschaftler und hat sich jahrelang politisch nicht nur engagiert, sondern auch ausgiebige Straßenschlachten mit den Nazis - und teilweise der sie unterstützenden Polizei geliefert. Sein Bruder hat als Regimekritiker das KZ überlebt.
Was ich aus ihren Erzählungen fürs Leben gelernt habe, und was sich letztendlich aus den Erfahrungen der Unterdrückung der Bürgerrechtler in der kommunistischen Diktatur bestätigt hat, ist es, daß es niemandem in Deutschland je wieder gestattet werden darf, aus welchen Gründen anderen Menschen vorzuschreiben, in welchen Veranstaltungen sie auftreten, wie sie ihre Bürgerrechte nutzen.
Die lautstarke Beleidigung der anwesenden Burschenschaftler und der Versuch, sich des Mikrofons habhaft zu machen um seine Äußerungen loszuwerden, obwohl man im Programm des Veranstalters nicht vorgesehen und was von diesem auch nicht gewollt ist, ist ein ganz klarer Rechtsbruch, der mit dem Hinauswurf angemessen geahndet wurde.
Ich denke, hier geht es bei Dir auch nicht um das Nichtverstehenkönnen von rechtsstaatlichen Prinzipien, sondern um das Nichtwollen.
Nein, ich habe keine Sympathie für Burschenschaftler, ich finde das ganze Brimborium lächerlich. Aber sie haben das Recht, dies zu praktizieren, und niemand hat das Recht, sie dafür öffentlich zu beleidigen oder Veranstaltungen mit ihnen zu stören.