man nimmt 20% Ertragssteuern an (also Körperschaftsteuer und Soli drauf, und Gewerbesteuer sollen zusammen 20% ergeben): 0,2*290 =
davon soll jetzt die Hälfte ausgeschüttet werden, die andere Hälfte in die Gewinnrücklage
--> 116 muß man ausschütten, 116 in die Gewinnrücklage.
Wenn man in die Bilanz auf S. 102 oben schaut, ist das auch so: in der Spalte ganz rechts taucht da jeweils 116 auf.
von S. 104:
Die 116 werden ausgeschüttet, dabei bleibt es.
Aber auf S. 105 im zweiten Bullet Point steht was Interessantes:
andere aktivierte Eigenleistungen an Immaterielle Vermögensgegenstände 60
Immaterielle Vermögensgegenstände an Abschreibung 1
Übersetzung:
"Immaterielle Vermögensgegenstände" ist ein Aktivkonto.
Vereinfacht: in der Bilanz ist:
- das, was wir mit dem Geld gekauft/für was wir Geld ausgegeben haben (Anlagevermögen und Umlaufvermögen) in den Aktiva, während das,
- wo wir dieses Geld her hatten, also Eigenkapital (= Stammkapital/gezeichnetes Kapital + Kapitalrücklage wenn wir z.B. Aktien über Nennwert augegeben hatten + Gewinnrücklagen also nicht ausgeschüttete Gewinne aus Vorjahren + Bilanzgewinn also Gewinn dieses Jahres) und Schulden (= Verbindlichkeiten z.B. wir schulden einer Bank Geld, Rückstellungen z.B. wir schulden unseren Mitarbeitern irgendwann eine Betriebsrente, da muß man Geld dafür jetzt schon beiseite legen!), bei den Passiva stehen.
Falls alle Stricke reißen: die Tatsache, daß in "Immaterielle
Vermögensgegenstände" das Wort Vermögen steckt, sagt uns, daß es ein Aktivkonto ist.
Ein Aktivkonto steht bei einer
Erhöhung links im Buchungssatz, bei einer
Verminderung rechts (siehe Abschnitt "Buchhaltung" unten in
meinem Erfahrungsbericht zum Externen Rechnungswesen):
Also kann man das auch so etwas verständlicher schreiben:
andere aktivierte Eigenleistungen an Immaterielle Vermögensgegenstände↓ 60
Immaterielle Vermögensgegenstände↑ an Abschreibung 1
Das heißt, erst vermindern wir das Konto "Immaterielle Vermögensgegenstände" um 60, dann erhöhen wir es um 1, also insgesamt senken wir es um 59.
Dies bedeutet nichts anderes, als daß man, anstatt diese "Immateriellen Vermögensgegenstände" zu aktivieren, also schön brav als Vermögen anzusetzen und dann über zig Jahre abzuschreiben, man sie direkt als Betriebsausgabe in dem Jahr abzieht.
Man hat schließlich nur zwei Alternativen zur Wahl wenn man Geld für etwas ausgegeben hat:
- die Sache ist ein Vemögensgegenstand, d.h. Aktivierung mit Abschreibung über zig Jahre hinweg (--> nur Abschreibung mindert den Gewinn), oder
- die Sache ist kein Vemögensgegenstand, d.h. ganzen Betrag einfach in dem Jahre sofort als Betriebsausgabe abziehen (--> ganzen Herstell- oder Anschaffungskosten mindern den Gewinn)
Hier haben wir also den Fall, das wir in der normalen GuV nur 1 als AfA der "Immateriellen Vermögensgegenstände" abgezogen hatten, die Strukturbilanzregeln (naja, das Steuerrecht, siehe §5 Abs. 2 EStG) uns jetzt aber dazu zwingen, das alles rückgängig zu machen und den gesamten Betrag der "Immateriellen Vermögensgegenstände" in einem Wisch als Betriebsausgabe vom Gewinn abzuziehen.
Also +1 wegen Rückgängigmachung der AfA, und -60 wegen Sofortabzug als Betriebsausgabe.
--> Gewinn in Strukturbilanz muß jetzt um 59 niedriger ausfallen (= +1 - 60).
Da wir aber die 116 bestimmt ausschütten werden, kann man nur noch in der Firma verbleibenden Gewinn, die anderen 116 (die man in die Gewinnrücklage gesteckt hatte!) um diese 59 reduzieren, und man kommt auf die
57 (= 116 - 59) die auf S. 104 in der Strukturbilanz unter den Passiva, Punkt A. III. Gewinnrücklagen stehen.
Das ist also die Bedeutung des Satzes von S. 105:
Die erfolgswirksamene Sachverhalte werden dabei im Hinblick auf die Strukturbilanz mit den Gewinnrücklagen verrechnet, weil der Bilanzgewinn ohnehin in voller Höhe ausgeschüttet werden soll.
Das ist ein Schreibfehler, es müßte dort 116 heißen.