Ja, es ist immer wieder schmerzhaft zu erfahren, wie sehr subjektiv die gesamte Iurisprudenz ist. Andererseits hilft es m.E. einem selbst, mit "Niederlagen" oder "Rückschlägen" umzugehen, wenn man mal (oder paarmal) so ne Prüfung nicht besteht.
Ich denke, in sehr vielen Fällen sind die Anforderungen (viel) zu hoch, und die "Musterlösung" lässt sich nicht in der vorgesehenen Zeit zu Papier bringen. Manche Klausurenersteller oder Korrektoren lassen sich ja zu der schwachsinnigen Aussage verleiten: "hier konnten Sie Zusatzpunkte erreichen"...soll heißen man hätte mehr als 100% erfüllen können ??? (Iudex non calculat

)
Man muss sich also Gedanken machen, was das Korrektorlein lesen will (später: was das Richterlein hören will) damit man besteht (gewinnt). Für die Klausur bedeutet das oft nur stupides Abarbeiten von Schemata, Thematisieren von eigentlich Selbstverständlichem, einfach und strukturiert denken bzw. schreiben (ich meine, Komplexität überfordert viele Korrektor/in/en, die wollen schnell die Klausur fertig haben)...es gehört oft auch eine gehörige Portion Glück dazu, das zu treffen, was getroffen werden sollte, weil man ja nicht weiß, ob der (m/w) Klausurensteller ein sadistisch veranlagter Psychopath ist, oder einer, der seinem Prof imponieren will, oder einer, der einfach nur den tatsächlichen Kenntnissstand der Studenten ermitteln will (oder was auch sonst).
Insgesamt hat man ja drei Versuche...viel Glück, Erfolg und vor Allem Durchhaltevermögen wünsch ich!