Hausarbeit Hausarbeit 55103 Sommersemester 2013 Termin 18.06.2013

Fange genauso an wie in meinem oben genannten Fallbuch: Anspruch aus §651 e Abs. 4 BGB
Voraussetzung
1. Kündigungsrecht nach § 651e ABs. 1 BGB
Voraussetzung dafür ist, dass A zwischen ihr und T bestehenden Reisevertrag wirksam nach § 651c Abs.1 BGB gekündigt hat.
Erforderlich für ein Kündigungsrecht....
 
Fange genauso an wie in meinem oben genannten Fallbuch: Anspruch aus §651 e Abs. 4 BGB
Voraussetzung
1. Kündigungsrecht nach § 651e ABs. 1 BGB
Voraussetzung dafür ist, dass A zwischen ihr und T bestehenden Reisevertrag wirksam nach § 651c Abs.1 BGB gekündigt hat.
Erforderlich für ein Kündigungsrecht....

Ok. So hab ich auch angefangen; lass mal die Kurzfassung wissen wenn Du durch bist, also ob das zu dem was ich oben gesagt habe im Ergebnis passt.
 
1. Kündigungsrecht nach 651e 1 2. Fristsetzung - Entbehrlich ( verweis auf Abhilfe ) 3. Kündigungserklärung und Rechtsfolgen
Zunächst Rückbeförderung nach § 651e Abs. 4 S.2 wenn Nein vom Reiseveranstalter dann Anlaog § 651e Abs. 4 S.2 erstattung der Heimreise.
4. Ergebnis - A hat Anspruch
 
Folgende Hypothese: Ein rechtmäßiger Streik ist vorhersehbar. Tarifverträge laufen aus, Arbeitskampf muss angekündigt werden.
Unrechtmäßiger Streik- Nicht vorhersehbar -> also Definition höhere GEwalt erfüllt.
 
Bin jetzt ein bisschen durcheinander. Kann mir jemand kurz sagen, wo genau der Schaden bei der Anspruchsgrundlage 651 f Abs. 1 liegt? Siehe thread 165? Abs.2 ist klar.
 
Kurze Frage zur Angabe der Fußnoten.
Es steht geschrieben dass die Auflistung der Literatur folgendem Schema zu folgen hat:

Name, Vorname
Vollständiger Titel des Werkes, ggf. Band
Auflage, Erscheinungsort und Jahr

Ich würde aber gerne auch die Randnummer angeben.
Darf man das?

zB so:
Führich, Ernst, Basiswissen Reiserecht, 2.überarbeitete Auflage, München 2011, Rn. 19 ff.
 
Kurze Frage zur Angabe der Fußnoten.
Es steht geschrieben dass die Auflistung der Literatur folgendem Schema zu folgen hat:

Name, Vorname
Vollständiger Titel des Werkes, ggf. Band
Auflage, Erscheinungsort und Jahr

Ich würde aber gerne auch die Randnummer angeben.
Darf man das?

zB so:
Führich, Ernst, Basiswissen Reiserecht, 2.überarbeitete Auflage, München 2011, Rn. 19 ff.

Grundsätzlich würde ich mich an die Vorgaben des Lehrstuhls halten. Gerade bei Fussnoten und Literaturangaben sind sie sehr eigen. Also warum womöglich Punkte verschenken?
 
Grundsätzlich würde ich mich an die Vorgaben des Lehrstuhls halten. Gerade bei Fussnoten und Literaturangaben sind sie sehr eigen. Also warum womöglich Punkte verschenken?

War ja grad meine Frage wie mans am besten macht.
Fürs Literaturverzeichnis ists ja einfach:

Führich, Ernst
Basiswissen Reiserecht
2. überarbeitete Auflage, München 2011

In den Fußnoten hab ichs so angegeben:
Führich, Basiswissen Reiserecht, Rn. 24 ff.

Wird schon passen.
 
Dein Text war "Es steht geschrieben dass die Auflistung der Literatur folgendem Schema zu folgen hat:

Name, Vorname
Vollständiger Titel des Werkes, ggf. Band
Auflage, Erscheinungsort und Jahr

Ich würde aber gerne auch die Randnummer angeben.
Darf man das?

zB so:
Führich, Ernst, Basiswissen Reiserecht, 2.überarbeitete Auflage, München 2011, Rn. 19 ff."


Ich habe mich mit meinem Beitrag darauf bezogen.
Was du hier angibst ist ein Literaturverzeichnis mit Rn.
Die Rn. ist bei der Vorgabe des Lehrstuhls für das Literaturverzeichnis nicht vorgesehen. Daher auch meine Antwort, ich würde mich an die Vorgabe des Lehrstuhls halten.
 
Dein Text war "Es steht geschrieben dass die Auflistung der Literatur folgendem Schema zu folgen hat:

Name, Vorname
Vollständiger Titel des Werkes, ggf. Band
Auflage, Erscheinungsort und Jahr

Ich würde aber gerne auch die Randnummer angeben.
Darf man das?

zB so:
Führich, Ernst, Basiswissen Reiserecht, 2.überarbeitete Auflage, München 2011, Rn. 19 ff."


Ich habe mich mit meinem Beitrag darauf bezogen.
Was du hier angibst ist ein Literaturverzeichnis mit Rn.
Die Rn. ist bei der Vorgabe des Lehrstuhls für das Literaturverzeichnis nicht vorgesehen. Daher auch meine Antwort, ich würde mich an die Vorgabe des Lehrstuhls halten.

Ganz ruhig; ich weiß was ich geschrieben habe, aber danke dass Du es mir nochmal ins Gedächtnis rufst :) (<- da ist ein Smiley).

Der zweite Post sollte die Frage etwas präzisieren - der erste Post war zugegebenermaßen irreführend; irgendwie sehe ich die aber immer noch nicht ganz beantwortet, aber die Korrektur wirds eh zeigen.
 
Ich bin, wie es mir scheint irrtümlich davon ausgegangen, dass du die Zitierhinweise im Propädeutikskript gelesen hattest. Dort steht eigentlich eindeutig was die Rewi Fakultät erwartet. Auf die Idee, dass du dich nicht darauf beziehst bin ich leider nicht gekommen.
 
also, ich habe heute meine Hausarbeit in der Post gehabt, und zu meiner Überraschung sogar bestanden. Habe mich auf Grund von beruflichen Problemen(Auslandsaufenthalt) recht kurz halten müssen..Am Ende sind es gerade mal 13 Seite geworden und nur wenige Fußnoten. Naja, hat gereicht! Glückwunsch an alle denen es genauso geht!!
 
Hatte Ihr die Hausarbeit im Schnellhefter oder Spiralbindung abgegeben?
Ich kann nirgendwo finden dass das eine formelle Anforderung war, aber wird in meiner Ausarbeitung nun ernsthaft bemängelt.
Vllt bin ich aber auch blind.

Wieviel Angaben habt Ihr eigentlich so im Literaturverzeichnis?
Bei mir wird bemängelt es sei zu kurz, dabei sind da die dicken Klopper zum Thema Reisereich von Führich gelistet sowie etliche Werke zum Schuldrecht i.A. sowie eben Kommentare. Was erwarten die denn? Dass man tonnenweise Literatur durchackert?

Also diese Kritikpunkte gehen mal garnicht :)
 
Hallo iura,
ich habe meine HA auch zurück. Bestanden mit 75%. Also nicht so die Glanzleistung, aber hauptsache bestanden.

Ich habe 14 Bücher im Literaturvereichnis und 39 Fußnoten. Also auch nicht so viel. Weiß jetzt aber nicht, wieviel in der Musterlösung herangezogen wurde.

Ich habe die HA in einer Klemmmappe abgegeben. Und zurück kam sie getackert und OHNE Mappe...

Mit der Korrektur an sich bin ich zufrieden. Leserlich und Hinweise, wieso ich wo falsch gelegen habe.

LG Alaw
 
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