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Fange genauso an wie in meinem oben genannten Fallbuch: Anspruch aus §651 e Abs. 4 BGB
Voraussetzung
1. Kündigungsrecht nach § 651e ABs. 1 BGB
Voraussetzung dafür ist, dass A zwischen ihr und T bestehenden Reisevertrag wirksam nach § 651c Abs.1 BGB gekündigt hat.
Erforderlich für ein Kündigungsrecht....
Folgende Hypothese: Ein rechtmäßiger Streik ist vorhersehbar. Tarifverträge laufen aus, Arbeitskampf muss angekündigt werden.
Unrechtmäßiger Streik- Nicht vorhersehbar -> also Definition höhere GEwalt erfüllt.
Kurze Frage zur Angabe der Fußnoten.
Es steht geschrieben dass die Auflistung der Literatur folgendem Schema zu folgen hat:
Name, Vorname
Vollständiger Titel des Werkes, ggf. Band
Auflage, Erscheinungsort und Jahr
Ich würde aber gerne auch die Randnummer angeben.
Darf man das?
zB so:
Führich, Ernst, Basiswissen Reiserecht, 2.überarbeitete Auflage, München 2011, Rn. 19 ff.
Grundsätzlich würde ich mich an die Vorgaben des Lehrstuhls halten. Gerade bei Fussnoten und Literaturangaben sind sie sehr eigen. Also warum womöglich Punkte verschenken?
Dein Text war "Es steht geschrieben dass die Auflistung der Literatur folgendem Schema zu folgen hat:
Name, Vorname
Vollständiger Titel des Werkes, ggf. Band
Auflage, Erscheinungsort und Jahr
Ich würde aber gerne auch die Randnummer angeben.
Darf man das?
zB so:
Führich, Ernst, Basiswissen Reiserecht, 2.überarbeitete Auflage, München 2011, Rn. 19 ff."
Ich habe mich mit meinem Beitrag darauf bezogen.
Was du hier angibst ist ein Literaturverzeichnis mit Rn.
Die Rn. ist bei der Vorgabe des Lehrstuhls für das Literaturverzeichnis nicht vorgesehen. Daher auch meine Antwort, ich würde mich an die Vorgabe des Lehrstuhls halten.