Hausarbeit Hausarbeit Staats- und Verfassungsrecht WS 2015

T

Te-Sa-Ma

abgemeldet
Hallo liebe Mitstreiter,

da es keinen entsprechenden Thread zur Hausarbeit gibt, habe ich diesen eröffnet.

Hat sich schon jemand Gedanken über ein Schema gemacht?

In Betracht kommen weil Organklageverfahren.
 
Kann es sein, dass über diese Hausarbeit nur im geschlossenen Bereich diskutiert werden darf? In dem anderen Thread kann man nichts mehr schreiben.ch würde mir daher eine öffentliche Basis wünschen.
 
Falls doch nicht über die HA diskutiert werden darf, bitte löschen.

In der ersten Aufgabe geht es meiner Meinung nach um die Abgrenzung zwischen B als Abgeordneten und als Bürger, sodass eine Verletzung des Art. 38 I S.2 GG entstanden sein könnte.
Die zweite Aufgabe dreht sich meiner Meinung nach um das Verhältnis zu Art. 21 GG und dem Art. 38 GG.

Welcher Meinung seid ihr?
 
Hi,
eine Frage:
Wenn bei der Prüfung nach einer Verfassungsbeschwerde, der Beschwerdegegenstand unzulässig ist, kann man dann direkt zum Zwischenergebnis übergehen und die Prüfung nach dem Organstreitverfahren fortsetzen, oder sollte ich trotzdem noch auf das Beschwerdebefugnis eingehen?
 
Ich würde direkt zum Ergebnis gehen, denn wenn der Gegenstand schon unzulässig ist die Befugnis ja egal, würde ich sagen... Aber ich verspreche nicht, dass es richtig ist :D
 
Erstmal danke für die Antwort! Würde aber auch so vorgehen, denn dadurch wird es ja wie du schon gesagt hast eh unzulässig. :)


Nächste Frage:
Wenn ich einen Antrag auf Erfolgschancen prüfen möchte, muss ich den Antrag immer auf Verfassungsbeschwerde und Organstreitverfahren prüfen, oder gibt es auch Fälle in denen nur das Organstreitverfahren vorkommen kann?
 
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