Hausarbeit Hausarbeit WS16/17

Studiengang
Bachelor of Laws
Hallo Zusammen,

schreibt jemand von euch die Hausarbeit in diesem Semester mit?

ich komme gerade nicht weiter und hätte eine Frage .. ich bin jetzt bei der Überprüfung der Begründetheit. Ich überprüfe Artikel 8 zuerst jedoch bin ich mir nicht sicher ob ich damit weiterkomme. Da S als einziger Deutscher ist und sich dieser Art. nur auf Deutsche bezieht. Oder ist es egal, weil man sich voll und ganz nur auf S beziehen muss und die anderen als Saudis "ausblenden" sollte?

Danke im Voraus für Hilfe
 
Das Zauberwort lautet: "Individualverfassungsbeschwerde"...
Du musst dich ausschließlich um den Eingriff in die GrundR des S kümmern. D.h. wenn Du noch Platz hast (hatte ich nicht...), dann kannst Du die "Kollegen" des S kurz in der Zulässigkeit(!) ansprechen - mit dem Hinweis, dass es NUR um S geht... Aber wie gesagt: 40.000 Zeichen sind nicht viel Platz...
 
Das hilft mir schon einmal sehr viel weiter! Danke schön.

Jetzt hätte ich noch eine kurze Frage .. (ist meine allererste Hausarbeit überhaupt und mit dem Modul werde ich mich nicht anfreunden können ;D)
Ist das Urteil als Eingriff des Art. 8 zu sehen? Aufgehalten wurden die laut Sachverhalt ja nicht.. Oder scheitert es demnach beim Eingriff.. Wie kann ich das verstehen
 
Zuerst der pers. Schutzbereich (+)
Sachlicher Schutzbereich...
Und nur,wenn der eröffnet ist,
dann geht's um den Eingriff (+), der in Form des Urteils natürlich vorliegt.
Dann form. und materielle Verf. inkl. am Ende verf. der Maßnahme (Verurteilung).
Wie man an der kryptischen Erklärung erkennt, ist bei mir der sachliche Schutzbereich nicht eröffnet... Aber das kann man mit entsprechender Begründung selbstverständlich auch genauso andersherum vertreten :-D
(Btw. auch dieses Semester meine ersten HAs und ja, ich bin auch kein Freund des Staatsrechts!)
 
Vielen Dank! Du scheinst schon komplett fertig zu sein mit der HA?
Ich werde später bestimmt noch die ein oder andere Frage haben :D Ich versuch´s erstmal
 
Zum Glück fertig, abgeschickt und angekommen!!! Hänge gerade in den Vorbereitungen für BGB II /2 Klausur fest :-(
Kannst aber gern fragen (sofern ich helfen kann... D.h. alle Angaben ohne Gewähr)
 
Bei der freien Meinungsäußerung nach Art. 5 1 komme ich nicht so recht weiter ..

Wenn ich ehrlich bin, habe ich den erst einmal übersprungen und mich mit Art. 4 1,2 auseinandergesetzt..

Mir fehlt der Fehler bei einem der Artikel, sind beide bis zum Ende zu prüfen?
 
Also Art. 5 I GG hab ich bis zum Ende durchgeprüft (Schutzbereiche +, Eingriff +, Verhältnism. +)
Art. 4 I, II nicht so ausführlich (wenn ich mich richtig erinnere habe ich schon die Eröffnung des Schutzbereich verneint!)
 
Danke :) Weitere Artikel sind meines Erachtens ja auch nicht zu prüfen.

Ich hoffe, das wars jetzt aber auch von mir.. :D
 
Kann man wohl bei der Glaubensfreiheit anführen, dass er muslimischen Glaubens ist und es ja auch sein kann, niemand verlangt etwas anderes von ihm und niemand untersagt es ihm dass das geschützt ist, es aber nichts mit der Überzeugung, die die anstreben, zu tun hat? Also dass dann noch begründen .. Oder wäre das gar nicht zutreffend? Ich hoffe das war verständlich ..

Danke für eine Antwort
 
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