Frage zu Modul/Klausur HGB von welchem Verlag?

Ort
Curdestorp
Studiengang
B.Sc. Wirtschaftswissenschaft
Hallo,

darf man in der Klausur auch das HGB in der Ausgabe "Wichtige Wirtschaftsgesetze" vom nbw nutzen?
Oder muss ich mir jetzt noch extra eine Ausgabe vom dtv kaufen?

Vom Lehrstuhl habe ich auf die Frage keine Antwort bekommen.

VG
kein_Nick
 
Du findest im Moodle eine Auflistung der Gesetze, die du benutzen darfst und die in der Klausur erlaubt sind. Ich habe keinen Zugriff mehr darauf, es ist allerdings dort sehr detailliert aufgelistet worden.
 
Leider nein - vielleicht bin ich aber auch zu blöd es zu finden.:wall:

In den Studien- und Prüfungsinfo 3 findet sich nur:

Gesetzestexte: BGB, HGB oder Schönfelder: Deutsche Gesetze.
Die mitgebrachten Gesetzestexte dürfen zwar Unterstreichungen und Markierungen ein-
schließlich farbigen Tesa-Lesezeichen, aber keine zusätzlichen Kommentare, Eintragungen
oder Verweise – auch nicht auf den Lesezeichen – enthalten. Die Benutzung von Texten mit
derartigen Zusätzen wird als Täuschungsversuch gewertet. Kommentare oder kommentierte
Gesetzestexte sind nicht zugelassen. Gesetzestexte mit allgem
einen Einführungen (z.B. dtv-Texte) dürfen benutzt werden.

Aber in diesen ganzen Büchern sind ja auhc immer mehere Gesetze drin und ich habe keinen B... wegen sowas evtl. durch die Prüfung zu fallen.
 
Bei den Juristen ist m.W. noch nie jemand wegen einem "zuviel" an Gesetzen aus der Klausur geschmissen worden, diejenigen, die den Schönfelder mit haben, müssen ja auch nicht die unbenötigten Gesetze vorher säuberlich heraussortieren!
 
Edit // Ich bin mir nicht mehr sicher, ob ich das nicht mit ExtRewe verwechsel, da bei mir 4 Gesetzestexte im Regal stehen. Und die Markieren enthalten (wie im Erfahrungsbericht angemerkt) nur die DTV-Gesetze.. sorry.. :unsure:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich finde das ehrlich gesagt nicht sehr aufschlussreich.
Und der Aussage aus der Prüfungsinfo würde ich entnehmen, dass die wichtigen Wirtschaftsgesetze nicht zugelassen sind, da explizit 3 Gesetzestexte aufgezählt wurden. In Rewe werden die Wichtigen Wirtschafts- und Steuergesetze konkret vorgeschlagen, hier nicht.

Ich persönlich wäre ehrlich gesagt skeptisch. Hatte damals auch nur die dtv-Ausgaben für Recht und die anderen für Rewe. Und dass schon mal jemand mit einem anderen Gesetzestext in der Klausur saß, wäre für mich persönlich keine Sicherheit, weil ich schon oft genug selbst erlebt habe, wie unterschiedlich die Aufsichten an den verschiedenen Klausurorten kontrollieren.
 
Mmh.. jetzt muss ich nochmal zurückrudern, da ich jetzt selber verunsichert bin, da ich ExtRewe und Recht im selben Semester geschrieben habe und bei mir 4 Gesetzestexte im Regal stehen.. :unsure: Hast du dir die Gesetzestexte nicht längt markiert? Frag doch mal im Moodle nach, ob es da eine Liste gibt..
Markierungen lt. Erfahrungsbericht von mir sind die DTV-Formate, vlt hat unsere @Flubber Recht. Ich möchte mich da nicht mehr so sicher festlegen.. sorry :unsure:
Ich habe meinen Beitrag daher oben auch überarbeitet, nicht, dass ich hier falsche Angaben rausgebe..
 
Bei systematischen Markierungen, z.B. mit verschiedenfarbigen Stiften oder Unterstreichung nur einzelner Wörter oder Buchstaben, wird im Einzelfall entschieden, ob die Einfügungen über eine bloße Lesehilfe hinausgehen und damit als Täuschungsversuch zu werten sind.

D.h. ich darf mir heute noch ein neues BGB und HGB holen? :bugeye: Die dritte Ausführung dann inzwischen. :wall:
Ich hab nämlich zur besseren Übersichtlichkeit die Paragrafen mit gelb und oft einfach wichtige Wörter in den Paragrafen mit einem anderen Stift versehen. Damit es übersichtlicher bleibt. :wall::wall::wall:
 
Hab ich in allen meinen Gesetzen - wichtige Passagen sind gemarkt und nach Tatbestandsmerkmalen, Einschränkungen oder Rechtsfolgen verschieden gefärbt. Irgendwoanders in den Gesetzen legaldefinierte Begriffe sind bei mir in blau unterstrichen, was sich dann auch auf der Idiotenwiese wiederholt.

Da hat sich noch niemals jemand drüber mokiert, das dient auch der besseren Lesbarkeit und nicht der Täuschung.
 
Ich hatte auch verschiedenfarbige Markierungen und auch solche, die als Erinnerungshilfe dienten. Es hat aber auch keiner die Gesetze kontrolliert.
 
Wie ich das liebe ... Ich werde mir dann wohl noch ein neues HGB kaufen, denn laut Prüfungsinfo 3 ist es ja erlaubt. Lieber ein Buch mehr mit, als nachher ohne dastehen.

Trotzdem danke für die ganzen Informationen!
 
Die Dinger kosten doch auch kaum was...also wer daran spart...
Nein, darum geht es ja nicht.
Was man mich an sowas ärgert, ist die Tatsache, dass man selbst von der uni bzw. Auf den seiten der Uni zu sowas keine oder unterschiedliche und sich widersprechende Aussagen findet / bekommt.

Sieht man ja an diesem Thread ....
Die Leute hier können ja nix dafür ....
 
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