- Studiengang
- Bachelor of Laws
Habe eine Frage zur Benutzung von Gesetzestexten in der Klausur...
in der Prüfungsordnung steht:
"(...) Die mitgebrachten Gesetzestexte dürfen zwar Unterstreichungen und Markierungen einschließlich farbiger Tesalesezeichen, aber keine zusätzlichen Bemerkungen, Eintragungen oder Verweise(...)enthalten"
Darf ich die Paragraphen mit einem Textmarker farbig markieren?
Mir leuchtet nicht ganz ein was sonst mit Markierungen gemeint ist...klar unterstreichen, aber was sonst? "einkringeln" oder ähnliches?
Habe vorher Jura in Bayern studiert und da war das mit den Kommentierungen und Markierung komplett anders
Danke für die Hilfe!
Viele Grüße
in der Prüfungsordnung steht:
"(...) Die mitgebrachten Gesetzestexte dürfen zwar Unterstreichungen und Markierungen einschließlich farbiger Tesalesezeichen, aber keine zusätzlichen Bemerkungen, Eintragungen oder Verweise(...)enthalten"
Darf ich die Paragraphen mit einem Textmarker farbig markieren?
Mir leuchtet nicht ganz ein was sonst mit Markierungen gemeint ist...klar unterstreichen, aber was sonst? "einkringeln" oder ähnliches?
Habe vorher Jura in Bayern studiert und da war das mit den Kommentierungen und Markierung komplett anders
Danke für die Hilfe!
Viele Grüße