Infos und Tipps II. Wie bestehe ich die mündliche Steuerberaterprüfung? | 4. nicht empfohlen

Münchner Kindl

Tutorin und Forenadmin
Ort
München
Studiengang
M.Sc. Wirtschaftswissenschaft
ECTS Credit Points
120 von 120
4. nicht empfohlen: Knoll Blockseminar mündl. Prüfung (18. - 20. Januar 2019)

Das Knoll Blockseminar zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung hatte ich schon vor der schriftlichen Prüfung gebucht, da ich meinte: "mehr ist besser", und ich dachte, es ist gut, noch einen zweiten Anbieter dabei zu haben, einen, der auf München spezialisiert ist.

Weit gefehlt.
Auf München zurechtgeschnitten war hier gar nichts.
Spezifische Tipps für die Münchner Prüfung: Fehlanzeige, da kam die ganzen 3 Tage nichts, nothing, nada.

Stattdessen wurde die gewohnte, abgehobene Knoll-Manier zelebriert: kompliziert, komplizierter, am kompliziertesten!
Wenn ich nicht vorher den Endriss Kurs für die mündliche Vorbereitung besucht hätte, hätte ich wieder mal nichts verstanden.

Als Unterlagen gab es einen Ordner (mit Knoll-Logo) mit den Folien, teilweise mit Lücken für die Lösungen der Aufgaben, die man während des Kurses vom Beamer hat abschreiben müssen.
Insgesamt war der Inhalt des Ordners ein Stapel, der 2,5 cm hoch war.

Und hier der Ordner mit seinem Inhalt:
IMG_20190205_224645.jpg


Das Blockseminar war stark überbucht, es waren 150 Teilnehmer.
Dies bedeutet, daß kaum jemand an den Prüfungsrunden teilnehmen konnte.

Es gab nur 5 Prüfungsrunden je 4-5 Teilnehmer, und da 2 der Teilnehmer gleich am nächsten Montag, dem 21. Januar, Prüfung hatten, und eine den Tag darauf, hatten die (gerechterweise) Vortritt bei den Prüfungsrunden.
Ich habe mich auch vornehm zurückgehalten, ich hatte schließlich schon 3 Prüfungsrunden in der Endriss Prüfungssimulation absolviert, da wäre es unsozial gewesen, hier bei Knoll einen der wenigen Restplätze den anderen wegzunehmen.

Knoll Blockseminar anonymisiert mündl. Prüf. IMG_20190119_104112.jpg


Meine Bewertung des Knoll Blockseminars:


Insgesamt bekommt das Seminar die Note 4 von mir.
Mir tut es um die 390€ leid, die ich dafür gezahlt habe.

Die Umsatzsteuer-Dozentin (Freitag vormittag), Dr. Stefanie Becker war gut (Note 2), aber da hätte ich es vorgezogen, die Lösungen zu den Aufgaben gedruckt im Ordner zu haben, anstatt sie mühsam von ihren undeutlichen handschriftlichen Skizzen vorne am Beamer abzuzeichnen.
Und ich saß in der 2. Reihe, weiß der Himmel, wie es die, die weiter hinten saßen, geschafft haben.

Der Dozent für Berufsrecht und BWL, Prof. Jörg Hoffmann von der Hochschule Augsburg war didaktisch sehr gut, nur mit dem Inhalt haperte es etwas. Die vorbereiteten Folien waren inhaltlich doch etwas spärlich, da hatte ich im Endriss Kurs zur mündlichen mehr gelernt.

Und sobald ihn jemand etwas fragte, was nicht in den Folien stand, in dem Fall, was mit den britischen Limited nach dem Brexit passiert, war er aufgeworfen, das konnte er nicht beantworten.
Der Kollege, der ihn gefragt hatte, war auch im Endriss Kurs gewesen, und er fragte ihn, ob es stimme, daß die Limited ab Brexit als Personengesellschaften behandelt werden würde (die Frage hätte er sich sparen können, Herr Breier von Endriss macht keine Fehler), da in Deutschland generell die Sitztheorie gilt, und die Limited nicht die dt. Regeln für Kapitalgesellschaften wie z.B. notarieller Vertrag bei Gründung erfülle.
Nur für Kapitalgesellschaften aus dem EU-Ausland hatte der EuGH Deutschland gezwungen, die Gründungstheorie anzuwenden, also die Kapitalgesellschaft aus dem EU-Ausland als Kapitalgesellschaft anzuerkennen, wenn sie im Land ihrer Gründung (hier: Großbritannien) als Kapitalgesellschaften gelten.
Wen es interessiert, hier ein Artikel dazu: https://www.anwalt.de/rechtstipps/b...it-verwaltungssitz-in-deutschland_125382.html
Er sagte dann, er würde bei Knoll nachfragen, und wir würden am nächsten Tag die Antwort bekommen.
Die kam dann auch am nächsten Tag von Prof. Uhländer, natürlich hatte Herr Breier von Endriss Recht gehabt.
Aber diese Folge für die Limited war seit Monaten in der Fachpresse erwähnt worden, im DStR war es, sogar in der Steuer+Studium war ein Artikel dazu, also scheint es Prof. Hoffmann nicht so genau mit der Pflicht eines jeden Steuerberaters, die DStR jede Woche zu lesen, zu nehmen, sonst hätte er das gewußt ;-)
Prof. Hoffmann bekommt von mir die Note 3.

Der einzige sehr gute (Note 1) Dozent an den 3 Tagen war nicht einmal aus München, sondern Prof. Christoph Uhländer von der Fachhochschule für Finanzen in Nordkirchen/NRW (da, wo auch viele Endriss Dozenten im Tageskurs Dozenten gewesen sind), er hat am Samstag den ganzen Tag gehalten.
Er war fachlich und didaktisch sehr gut.

Aber in den Fragerunden zeigte sich, daß er das Konzept der mündlichen StB-Prüfung nicht ganz verstanden zu haben schien, seine Fragerunde bestand darin, daß er die Prüflinge aufforderte, eine seiner langen Übungsaufgaben aus dem Ordner inklusive Buchungssätze(!) zu lösen, also alle sollten erst mal die Lösung aufschreiben und dann jeder seine Lösung sagen.
So läuft es in der echten mündlichen Prüfung nicht ab, da bekommt man kein Stück Papier mit einem langen komplexen Fall vorgelegt, sondern der Fall wird schrittweise mündlich vom Prüfer entwickelt, mit Antworten der Prüflinge und dann einer Fortentwicklung des Falls, wieder Antworten der Prüflinge, und so weiter.
Es gibt da keine Pausen mit "schreiben Sie mal die Lösung auf", es ist alles mündlich und man muß sofort antworten.

Um die Dicke des Skripts künstlich aufzublähen, hatte man uns massenweise unnütze Übungsaufgaben (1cm dick) von ihm in den Ordner reingepackt, die aber eine reine Themaverfehlung waren, das waren ellenlange Aufgaben, die gut zur Vorbereitung auf die schriftliche Prüfung gewesen wären, mit langen Sachverhalten und Bilanzen(!), die aber kein Prüfer der Welt in der mündlichen bringen würde und 5 Fachzeitschriftartikel von ihm:
  1. "Die Krise des Insolvenzsteuerrechts" aus "Der Betrieb" Nr. 17 vom 28.4.2017
  2. "Die Besteuerung von Sanierungsgewinnen in laufenden Verfahren" aus "Der Betrieb" Nr. 22 vom 2.6.2017
  3. "Die Besteuerung von Sanierungsgewinnen im Fokus der Gewaltenteilung" aus "Der Betrieb" Nr. 47 vom 24.11.2017
  4. "Die Besteuerung von Sanierungsgewinnen im 'Stresstest' " aus "Der Betrieb" Nr. 15 vom 13.4.2018
  5. "Sanierungsgewinne: "Steuerbefreiung" für Neufälle und auf Antrag für Altfälle" aus "Der Betrieb" Nr. 46 vom 16.11.2018
Ich gehe mal davon aus, das Forschungsgebiet des Profs ist §3a EStG Sanierungserträge, was für mich vielleicht interessant wäre, falls ich eine Masterarbeit über den §3a EStG schreiben wollte und dementsprechend tief in den Bereich eintauchen müßte.
Aber als Prüfling in der mündlichen Steuerberaterprüfung brauche ich nicht 5 Artikel zum gleichen Thema, und ich nehme es Knoll übel, daß sie versucht haben, meine Zeit, die in der Vorbereitung das knappste Gut ist, damit zu verschwenden.

Andreas Pinter hat am 3. Tag Bürgerliches Recht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht gehalten, die Folien waren ok, seine Fragerunde war gut.
Nur bei den Aufgaben war die Lösung des Standardfalls - bei dem der Käufer den Staat um einen Teil der Grunderwerbssteuer betrügen will, indem er und der Verkäufer beim Notar einen niedrigeren Kaufpreis für ein Haus angeben, als den, der tatsächlich bezahlt wurde - nicht komplett.

Ich kannte den Fall schon von Endriss (es ist halt ein Standardfall, den alle Anbieter bringen) und deswegen wußte ich, was fehlte und habe Herrn Pinter in der Pause gefragt, ob da nicht der Rest der Lösung fehle - das mußte er dann auch zugeben.

Sowohl Knoll als auch Endriss hatten den ersten Teil der Antwort, daß der vom Notar beurkundete Vertrag zwar die erforderliche Form hat, aber ein Scheingeschäft nach §117 BGB ist.
Beim zweiten Teil der Antwort, als es um den verdeckten mündlichen Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer ging, den mit dem höheren tatsächlich gezahlten Preis, hatten sowohl Knoll als auch Endriss die richtige Aussage, daß dieses Geschäft nicht notariell beurkundet wurde, wie es ein Vertrag über ein Grundstücke sein muß gem. §311b (1) Satz 1 BGB, und daß deswegen dieser Vertrag nichtig ist gem. §125 Satz 1 BGB.
Und da stoppte die Knoll-Lösung.
Endriss geht da weiter, und sagt zu Recht, daß aber durch die Auflassung und Eintragung ins Grundbuch, der Formmangel des nur mündlichen Vertragsabschlusses gem. §311b (1) Satz 2 BGB geheilt wird, also wird der mündliche Kaufvertrag mit dem höheren Preis wirksam.
Da nun gemäß §117 (2) BGB iVm §41 (2) AO das verdeckte Rechtsgeschäft (= mündlicher Vertrag) besteuert wird, wird also die Grunderwerbsteuer auf den höheren, echten Kaufpreis fällig, obwohl im notariellen Kaufvertrag nur ein niedrigerer Kaufpreis stand.
Also muß ich Herrn Pinter nur die Note 2 geben.

Und jetzt komme ich zum Tiefpunkt des Tages, das "Rhetorik-Intensivtraining: Vorbereitung und Übung des Kurzvortrags" (so steht es auf der Knoll-Webseite), von 13:30 bis 17:15 durch Raimund Kamm.
Ich hatte da erwartet, daß die Prüflinge dort die Zeit damit verbringen, Kurzvorträge zu halten und dann Herr Kamm zu jedem Verbesserungsvorschläge macht.
Soviele Kurzvorträge mit anschließender Kritik, wie in die 3,5 Stunden, die Herr Kamm hatte, passen.
Das hätte was gebracht.

Tja, statt dessen bekamen wir lang und breit Herr Kamms Lebenslauf erzählt (er war mal bayerischer Landtagsabgeordneter), anschließend fragte er noch, was mir meinten wäre wichtig beim Vortragen, und sammelte Ideen von uns, und nach einer gefühlt endlosen Zeit, teilte er uns dann mit, daß die Meinungen darüber auseinandergehen, es also keine definitive Antwort darauf gäbe.
Danke.

Dann mußten wir uns alle in einem freien Bereich des Saals einfinden und mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten wild durcheinander laufen (er verbot explizit das schlichte "im Kreis laufen)", und laut seinen Anweisungen mal freundlich, mal grimmig blicken.

Anschließend fühlte ich mich an die Anfänge des Balletunterrichts zurückversetzt, er machte Bewegungen vor, und wir mußten sie imitieren, wen es interessiert, es waren vor allem die 2. und 5. Position.
Und dann der ganze Bewegungsablauf nochmal, aber auf Zehenspitzen.
Und dabei mußten wir noch ganz laut und langgezogen "Mo - ni - ka" skandieren, das wäre das ideale Wort (für was ideal hat er dann nicht mehr verraten).
Das Ganze war überaus peinlich und unnütz und hat insgesamt 1,5 Stunden in Anspruch genommen.

Dann bekamen wir endlich um 15:10 Uhr die 3 Kurzvortragsthemen:
  1. Die Verjährung im Zivil- und Steuerrecht
  2. Der Pflichtteil im BGB und ErbStG
  3. Die Mitberichtigung von materiellen Fehlern nach §177 AO
Wir hätten jetzt 25 Minuten Zeit, den Kurzvortrag vorzubereiten (normal sind 30 Minuten), bis 15:35.
Dann 10 Minuten Pause.
Um 15:45 Uhr fragte Herr Kamm nach einem Freiwilligen, der den Kurzvortrag vor versammelter Mannschaft hält.
Herr Pinter hatte die ganze Zeit hinten gesessen, jetzt wurde er wieder nach vorne gerufen, um den Vortrag anschließend auch fachlich zu bewerten.

Eine Dame, die schon 2 Tage später den Termin der mündlichen Prüfung hatte, meldete sich, und hielt einen 9-minütigen Vortrag zu Thema 3.

Dann machte Herr Pinter zahlreiche Verbesserungsvorschläge zum Inhalt, und danach hatte Herr Kamm kaum Verbesserungsvorschläge zur Form.
Stattdessen befragte er einzelne Teilnehmer, was sie jeweils zum dem Vortrag zu sagen hätten.
So kann man die Zeit auch herumbringen.

Schließlich wurden wir alle gebeten, uns in Dreiergruppen aufzusplitten, und uns gegenseitig die Kurzvorträge zu halten und anschließend gegenseitig den Vortrag inhaltlich und vom Stil her zu bewerten.
Das waren also 50 Gruppen, die sich irgendwo (in dem zugegebenermaßen großen Saal) eine Ecke suchen mußten und loslegen.

Nach genau 30 Minuten (ich habe als letztes gehalten und war gerade erst am Anfang meines Vortrages), erschien Herr Kamm vorne am Podium und brach alles ab.
Er hatte wohl übersehen, daß 3 * 10 Minuten Kurzvortrag + 3 * x Minuten Inhalts- und Formkritik in der Summe mehr ergeben als 30 Minuten.

Er hielt noch einen langatmigen, nichtssagenden Motivationsvortrag, und dann war der Tag auch vorbei.
Für mich verdient sein Abschnitt die Note 5, das war nichts, für das ich freiwillig einen roten Heller ausgegeben hätte, und meine Zeit hat er mir auch gestohlen.

Gesamtwertung: Das Knoll Blockseminar war für mich ein Fehlgriff, ich kann es nicht empfehlen.

Lieber die Endriss Prüfungssimulation buchen, und falls man noch unsicher ist, herumtelefonieren bei den lokalen Anbietern vor Ort, und fragen, wo kleine Gruppen sind, und dann dort buchen, da hat man mehr davon!
Bannas, zum Beispiel, begrenzt die Anzahl der Teilnehmer auf 20 Personen, aber sie haben nur 1 Tag Prüfungssimulation, statt 3 Tage wie bei Endriss.

Überhaupt, wenn man eine solche teilnehmerbeschränkte Simulation findet, sollte man sie schon vor der schriftlichen Prüfung buchen, um sich den Platz zu sichern.
Alle Anbieter bieten für alle Vorbereitungsveranstaltungen für die mündliche Prüfung an, daß man kostenlos stornieren kann, falls man durch die schriftliche Prüfung fällt, also riskiert man da nichts.




Es geht hier weiter mit dem Erfahrungsbericht:
II. Wie bestehe ich die mündliche Steuerberaterprüfung? | 5. Selbstlernphase
 
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