Infos und Tipps II. Wie bestehe ich die mündliche Steuerberaterprüfung? | 5. Selbstlernphase

Münchner Kindl

Tutorin und Forenadmin
Ort
München
Studiengang
M.Sc. Wirtschaftswissenschaft
ECTS Credit Points
120 von 120
5. Selbstlernphase: Bücher mit Fragen und Kurzvorträgen durcharbeiten, DStR und Steuer+Studium lesen (5. Januar - 3. Februar 2019)

Die Dozenten im Kurs sagen immer, man soll sofort nach der schriftlichen Prüfung anfangen, Kurzvorträge zu üben.
Nur ist das letzte, zu dem man Lust hat nach der schlauchenden schriftlichen, gleich wieder tief ins Steuerrecht einzusteigen und etwas zu üben, was man eventuell gar nicht braucht.

Es ist eine Sache, direkt nach der schriftlichen ein paar Skripte für den Kurs zur mündlichen zu lesen und sich dann jeden Samstag in den Kurs zu setzen und sich mit Wissen berieseln zu lassen.
Aber sich da selber hinsetzen zu müssen, Gesetze wälzen, Gliederungen für Kurzvorträge erstellen und diese dann vor dem Spiegel zu üben und die Zeit dazu zu stoppen - das ist in der Situation doch ein bißchen zuviel verlangt.

Wir sind auch nur Menschen, und nach dem non-stop Lernen auf die schriftliche, braucht man einfach etwas freie Zeit um wieder im wirklichen Leben anzukommen.
Also habe ich keinen einzigen Kurzvortrag gemacht, bis ich nicht das Ergebnis der schriftlichen Prüfung hatte (das ja mit der Ladung zur mündlichen Prüfung kombiniert ist).

Sobald ich die Ladung zur mündlichen Prüfung dann in Händen hielt, also am 5. Januar 2019, bekam ich den notwendigen Motivationsschub, um endlich das Büchlein zu lesen, das ich mir, da es der Bilanz-Dozent Alexander Horst (Endriss) als die beste Investition für seine mündliche Prüfung bezeichnet hatte, schon im November 2018 gekauft hatte, "100 Prüfungsvorträge: 100 ausgewählte Mustervorträge für die mündliche Steuerberaterprüfung", aus dem Erich-Fleischer-Verlag. Die letzte Ausgabe ist von 2016, aber es war trotzdem sehr nützlich, so bekam man wieder einen Querdurchgang durch all den Stoff, aber anders sortiert als man für die schriftliche Prüfung gelernt hat:




Ich hatte mir noch zwei andere Bücher billig gebraucht gekauft, alte 2013/2014-Versionen, bei dem Jahr war der Preisknick hin zu nur 2-3€ pro Buch ;-)
Beide Bücher kommen übrigens jedes Jahr neu heraus, keine Ahnung wie ehrlich sie mit dem Anpassen des Inhalts an den neuen Rechtsstand sind, oder ob sie nur die Jahreszahl auf dem Cover auswechseln.
  • "Der Kurzvortrag in der mündlichen Steuerberaterprüfung", das sind Kurzvorträge - mit, was sehr gut ist - auch der Gliederung dazu abgedruckt davor.



  • "Der mündliche Kurzvortrag", nur Kurzvorträge, ohne Gliederung



Für die schriftliche Prüfung war das Wissen noch fein säuberlich in separaten "Töpfen" abgelegt, denn die Gebiete (AO, UStG, ErbStG, ...) wurden auch separat abgeprüft - naja, bis auf den 2. Tag, da mußte man schon die Querverbindungen zwischen EStG und KStG bei "verdeckter Einlage" und "verdeckter Gewinnausschüttung" wissen!
Für die mündliche Prüfung wollen sie abprüfen, daß man die Querverbindungen zwischen allen Bereichen sieht, also ob sich das Wissen im deinem Gehirn gut vernetzt hat.
Und dazu sind die Bücher mit den Kurzvorträgen gut.

Aber im nachhinein würde ich nur das Buch "Der Kurzvortrag in der mündlichen Steuerberaterprüfung" kaufen, das ist zwar das teuerste, aber auch das beste:





Selber Gliederungen erstellen:
Der ausformulierte Kurzvortrag ist gut, um den Stoff nochmal zu wiederholen, aber das Wichtige ist, zu üben, das Essentielle zu einem Thema als Gliederung aufs Papier zu bringen, das sind keine ganzen Sätze sondern nur "Bullet Points".
Nur dazu hat man Zeit in der echten mündlichen Prüfung in den 30 Minuten Vorbereitungszeit.

Lediglich der Einführungssatz: "Guten Tag! Sehr geehrte (Damen/Dame und) Herren, ich habe mich für das Thema ? entschieden." und der Abschlußsatz "Abschließend möchte ich sagen, ..." steht in der echten Prüfung ausformuliert auf deinem Blatt, der Rest werden eben nur diese "Bullet Points" sein.

Um das zu üben, sollte man sich ein Thema in dem obigen Buch "Der Kurzvortrag in der mündlichen Steuerberaterprüfung" aus dem Inhaltsverzeichnis vorne nehmen (nicht schummeln und hinten in die Lösung schauen!), und sich dann hinsetzen und in 30 Minuten eine Gliederung mit eigenen "Bullet Points" aufs Papier bringen.
Dann diese "Bullet Points" mit den Gliederungspunkten zu diesem Thema hinten im Buch vergleichen.


Vortrag halten üben:
Aber es reicht nicht, eine gute Gliederung zu haben, man muß auch üben, diese Gliederungspunkte in Worte zu fassen.
Wenn man - wie ich - in seinem Berufsleben schon viele Vorträge gehalten hat, ist das nichts Besonderes, solange ich das Gebiet kenne, kann ich aus dem Stegreif einen akzeptablen Vortrag dazu halten.

Mit der Beschränkung auf 10 Minuten wird es dann schon etwas schwieriger.
Professionelle Sprecher können, je nach Bedarf, on-the-fly ein Beispiel einbauen, um den Vortrag zu "strecken" oder aber Teile weglassen, um Zeit zu sparen.
In der Klasse bin ich nicht.

Also je weniger man ans Vortrag halten gewöhnt ist, desto mehr sollte man wirklich Vorträge halten, egal ob vor Familie/Freund/Freundin/Haustier/Spiegel.
Extrapunkte, wenn derjenige, dem man den Vortrag hält, danach verstanden hat, um was es ging.


Bücher:
Sonst habe ich mir noch folgende Bücher mit Prüfungsfragen und Antworten bestellt, und sie durchgearbeitet:
  • Steuerrecht in der mündlichen Steuerberaterprüfung: nur Fragen (900 Fragen und Antworten):



  • Berufsrecht in der mündlichen Steuerberaterprüfung: Lehrbuch und Fragen (100 Fragen und Antworten)



  • BWL, VWL und Finanzwissenschaften in der mündlichen Steuerberaterprüfung: Lehrbuch und Fragen (209 Fragen und Antworten)


Das 4. Buch in der Reihe "Recht in der mündlichen Steuerberaterprüfung" ist noch die Ausgabe von 2008, das war mir dann doch etwas zu alt, also habe ich es nicht gekauft:




Im nachhinein hätte ich auf das Buch "BWL, VWL und Finanzwissenschaften in der mündlichen Steuerberaterprüfung" verzichten können, in München werden BWL&VWL nur sehr selten abgefragt, bei mir in der Prüfung auch nicht.


Karteikarten-Quiz online
Abends, wenn mir der Sinn eigentlich gar nicht mehr nach Steuern stand, habe ich zur Abwechslung noch einige kostenlose Karteikarten, die ich online gefunden hatte, gemacht:

Protokolle auswerten:
Idealerweise sind bei Knoll schon ein paar Protokolle aus diesem Jahr online, notfalls kann man aber die Protokolle des Vorjahres (sind auch bei Knoll online, oder gedruckt von Endriss) auswerten, um zu sehen, ob man die Fragen gekonnt hätte.
Falls man die Antwort auf eine Frage im Protokoll nicht weiß, ist jetzt keine Zeit mehr, in Büchern nachzuschlagen, einfach direkt Google bemühen.


Monatliche Zeitschrift Steuer+Studium:
Jedes Jahr geht es in den Heften 11, 12, 1 und 2 der Steuer+Studium (die ihr, falls ihr meinen Ratschlag befolgt, abonniert) um die mündliche Steuerberaterprüfung, dort sind Fragenkataloge zu den verschiedenen Gebieten enthalten, fiktive Prüfungsgespräche und immer auch ein Artikel zu den Gesetzesneuerungen zum Jahresstart.


Wöchentliche Zeitschrift DStR:
Und natürlich habe ich immer brav die DStR gelesen, da war vor allem der Artikel von Dr. Christian Korn zu allen gesetzlichen Neuerungen ab 1.1.2019 sehr nützlich, der im Heft 1 von 2019 der DStR war.

Aber auch die Urteile in der DStR waren nützlich, da war im Heft 3/2019, S. 127-128, ein Artikel zu einem Urteil "Zu den Voraussetzungen der Namensänderung einer Partnerschaft nach Ausscheiden eines Partners", und da wurde der §24 HGB erwähnt, nach dem - wenn man aus einer Gesellschaft ausscheidet - die Gesellschaft deinen Namen weiter im Namen der Gesellschaft (= der Firma) führen darf, falls du, oder falls du schon verstorben bist, deine Erben, zustimmen.
Ich hatte mir den §24 HGB damals angeschaut, und als der Prüfer in meiner mündlichen Prüfung so einen Fall aufbaute, diesmal mit Erben, wußte ich, daß ich erst vor kurzem in dem § im HGB gewesen war, und daß er irgendwo vorne im HGB stand.
Also, während ich im HGB blätterte und ihn suchte, parallel gesagt (um die Zeit zu überbrücken), daß es dazu erst kürzlich einen Artikel in der DStR gegeben hatte, zu einem Urteil über die Namensfortführung, und sobald ich ihn gefunden hatte (ich hatte ihn schließlich damals auch schön markiert), ihn zitiert.
Allein dafür hatte sich das Lesen der DStR schon gelohnt :allsmiles:

Wenn man an der FernUni studiert, hat man, falls man über VPN mit der FernUni verbunden ist freien Zugang zum Beck-Online "SteuerPLUS"-Modul, das auch die offizielle Zeitschrift der Bundessteuerberaterkammer (BStBK), die DStR beinhaltet.

Die DStR ist eine Zeitschrift mit Artikeln zu Gesetzesneuerungen im Steuerrecht und Verlautbarungen der BStBK. Herausgegeben wird sie von der BStBK, aber gedruckt vom Beck-Verlag. Deswegen ist sie auch das "Organ" der BStBK, die Frage kam tatsächlich in meiner mündlichen Prüfung: "Warum muß jeder Steuerberater ausgerechnet die DStR lesen? Es gibt doch auch andere wöchentliche Steuerzeitschriften!" und die Antwort des Mitprüflings, daß der BFH in einem Urteil gesagt hatte, jeder Steuerberater muß mindestens die DStR lesen, hat dem Prüfer nicht gereicht, er wollte diese Antwort (die er dann von mir bekam): "Die DStR ist das Organ der BStBK."

Ich hatte da das Glück gehabt, mich genau das in der Vorbereitungszeit selbst gefragt zu haben, da ich nicht verstand, warum die DStR so bevorzugt wurde, wenn die "NWB Steuer- und Wirtschaftsrecht" (für die ich auch ein kostenloses Probeabo abgeschlossen hatte, das aber unnötig war, DStR lesen reicht!) den gleichen Inhalt bot, und noch dazu im handlicheren DIN A5-Format gedruckt wird.

Ab Dezember 2018 hatte ich die DStR immer kostenlos am Computer gelesen, dank meines FernUni-Zugangs :-), und wichtige Artikel ausgedruckt.
Aber dann habe ich mir überlegt, es wäre doch besser, wenn sie mir direkt gedruckt nachhause kommt, also habe ich Anfang Januar (genau so getimed, daß ich die letzte Ausgabe kurz nach meiner mündlichen Prüfung bekomme) ein kostenloses 4-wöchiges Testabo der DStR abgeschlossen: https://www.beck-shop.de/dstr-deutsches-steuerrecht/productview.aspx?product=14989

Und auf der Seite des Beck-Shops steht explizit in der Beschreibung "Organ der Bundessteuerberaterkammer", also war das dann auch das Schlagwort, das ich in der Prüfung verwendete.
Es steht übrigens auch links unten in der Ecke auf jeder Druckausgabe der DStR:
DStR - Organ der BStBK.png

Das mit dem Testabo auch perfekt geklappt, nur daß in der ersten Woche nicht nur das eine Heft kam, sie haben mir auch die 2 Hefte davor in den Umschlag gesteckt.
Und da man das Testabo nach dem dritten empfangenen Heft kündigen muß (sonst wandelt es sich in ein kostenpflichtiges Abo von 223€ pro Halbjahr um, oder 62€/Halbjahr falls man Student ist) habe ich auch sofort wieder per E-Mail an kundenservice@beck.de gekündigt.
In der Kündigungsbestätigung stand dann aber, daß mein Abo bis zum ursprünglich anvisierten Endtermin weiterlaufen würde, also waren die 2 extra, alten Hefte nur eine kostenlose Beigabe gewesen, man bekommt wirklich 4 "neue" Heft mit dem Testabo.


Wirtschaftsteil einer Tageszeitung lesen, z.B. Süddeutsche Zeitung oder Handelsblatt lesen
Auf jeden Fall mindestens 2 Wochen vor der mündlichen Prüfung jeden Tag online den Wirtschaftsteil einer großen Zeitung lesen, in München ist das die Süddeutsche.
Ich hatte noch parallel ein online Abo für das Handelblatt (als Studentin - würde jedem empfehlen, sich vor der Vorbereitung auf die StB-Prüfung an der FernUni zu immatrikulieren, das bringt nur Vorteile!).
Das Handelsblatt aber hat für die mündliche Prüfung in München keinen Zusatznutzen gebracht, aber in nördlicheren Städten lesen es die Prüfer: https://www.handelsblatt.com/angebot/studenten-angebote


Steuernews online lesen:

Gesetze
In München darf man in den 30 Minuten Vorbereitungszeit nur die Gesetze verwenden, ich habe mit in den Kurzvortrags-Vorbereitungsraum genommen:
  • das gebundene Buch "Deutsche Steuergesetze" aus dem NWB-Verlag das immer Ende Mai herauskommt. Das hat ganz hinten die Gesetze zu dem in der mündlichen Prüfung zusätzlich zum Stoff der schriftlichen Prüfung hinzukommenden Gebiet "Berufsrecht".
    Hätte ich es früher entdeckt, hätte ich es schon in der schriftlichen Prüfung verwendet, um es dann nicht extra nochmal für die mündliche kaufen zu müssen:


  • und natürlich auch die altbekannten Taschenbücher, die ich schon in der schriftlichen Prüfung verwendet hatte, und die deshalb schon schön markiert waren:
    • HGB:


    • BGB:


    • statt der roten Beck "aktuelle Wirtschaftsgesetze" (wo mir prompt eine Seite herausriß in der Kurzvortrag-Vorbereitung in der mündlichen), lieber die qualitativ hochwertigeren "NWB Wichtige Wirtschaftsgesetze":


  • und - um den neuen Rechtsstand 2019 dabei zu haben - noch die "Steuergesetze 2019" aus dem Boorberg-Verlag, dort sind aber die Berufsrecht-Gesetze nicht dabei.
    Wenn man direkt beim Boorberg-Verlag bestellt, kauft man auf Rechnung, danach nicht vergessen, die dem Buch beigefügte Rechnung zu zahlen! Ist mir fast passiert, dieser Beitrag hier hat mich daran erinnert, nochmal im Kartonumschlag nachzuschauen, und es war da tatsächlich noch die unbezahlte Rechnung drinnen:


Das letzte Buch, die Steuergesetze aus dem Boorberg-Verlag, war die einzige Version der neuen Steuergesetze, die ich gefunden habe, die früh genug erschien, daß ich sie noch in meine mündliche Prüfung mitnehmen konnte, sie kommen jedes Jahr Ende Januar raus.

Da ich die mündliche Prüfung schon am 4. Februar hatte, habe ich beim Verlag angerufen und gefragt, ob ich ihnen extra noch etwas für DHL-Paketversand zahlen kann, damit ich das Buch auch sicher am Tag nach dem Erscheinen bekomme. Die Dame hat mir dann gesagt, das würde sie gerne ohne extra Zahlung machen, sie hätte es vermerkt, daß mir das Buch per DHL-Paket geschickt wird.

Am Freitag 25. Januar kam dann eine E-Mail, es wäre eben doch als "Büchersendung" verschickt worden. Woraufhin ich das Buch gedanklich abschrieb, meine letzte Büchersendung hatte 2 Wochen zu mir gebraucht. Aber ich hatte Glück, am Mittwoch 30. Januar war es dann bei mir im Briefkasten, also gerade noch rechtzeitig, um alle geänderten Gesetze zu markieren und jeweils ein Post-It zu jeder Neuerung reinzukleben.
Ich habe es dann am Ende in der mündlichen Prüfung nicht gebraucht, weil von diesen Prüfern noch keiner die Steueränderungen wissen wollte, aber von den Protokollen habe ich gesehen, daß andere Prüfer danach gefragt haben.

Ich hatte den Ex-Prüfer aus München aus der Endriss Prüfungssimulation, Christian Bähr, gefragt, ob ich ausgedruckte Seiten von neuen Gesetzesteilen mit in die Prüfung nehmen kann, er sagte ja, aber man solle die ausgedruckten Seiten vorher den Betreuerinnen von der Steuerberaterkammer zeigen.

Am Ende mußte ich das nur für die BGB-Änderungen zum 1.1.2019 machen, aufgrund des Mietrechtsanpassungsgesetzes vom 18.12.2018.
Das war kein Problem, habe sie hergezeigt und durfte sie dann benutzen.

Wären also die "Steuergesetze 2019" nicht rechtzeitig angekommen, hätte ich die Gesetzesänderungen auch ausgedruckt dabei haben können, das beruhigt.

In den Fragerunden nach dem Kurzvortrag darf man in München wieder alles, also Gesetze, Richtlinien und Erlasse - oder wie in meinem Fall BMF-Handbücher - benutzen.

Und hier ist nochmal meine "Kollektion" für die Selbstlernphase vor der mündlichen Steuerberaterprüfung:

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Es geht hier weiter mit dem Erfahrungsbericht:
II. Wie bestehe ich die mündliche Steuerberaterprüfung? | 6. mündliche Prüfung
 
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