Das Berliner Verwaltungsgericht hält die Leistungen der Bundesausbildungsförderung für signifikant zu niedrig und mahnt eine Gleichstellung mit dem Bürgergeld an. Die Ampel denkt nicht daran, rechnet die Bedarfe lieber weiter klein und hofft, damit juristisch durchzukommen. Abwarten: Bald beschäftigt sich Karlsruhe mit der Frage.
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