Die „GEZ-Gebühr“ heißt schon seit 2013 Rundfunkbeitrag. Seither fällt für jede Wohnung eine Pauschale an. Wer in einer WG wohnt oder mit der/dem PartnerIn zusammen, kann sich den Beitrag in der Regel teilen. Ab 2017 gibt es einige Verbesserungen: U.a. kann eine Befreiung nun bis zu drei Jahre rückwirkend beantragt werden.
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