Sonstiges Juristische Ausbildungszeitschriften

Hochschulabschluss
Bachelor of Laws
2. Hochschulabschluss
Master of Laws
Studiengang
Erste Juristische Prüfung
Liest jemand zufällig eine jur. Ausbildungszeitschrift, wie JuS, JA etc.?
Ich hab nun mal einige getestet, kann mich aber nicht so wirklich für eine entscheiden.

Welche präferiert ihr...und warum? :confused:
 
Ich hatte nur die grüne RÜ (Rechtssprechungsübersicht) von Alpmann... , da sind aktuelle Urteile aus den 3 Hauptrechtsgebieten so aufbereitet, wie man die in der Klausur im 1.Examen/EJP braucht. Meist auch mit Anmerkungen, wie die Rechtsprechung bisher war, welche Fälle sich für Examensklausuren und welche Fälle sich eher für die mündliche Prüfung eignen usw. Mehr zu lesen hätte ich in der Phase direkt vor dem Examen nicht geschafft.

Bei der JuS gibt es immer mal Sonderhefte zu speziellen Rechtsgebieten, die für den jeweiligen Schwerpunkt interessant sind.
 
D.h. die Zeitschrift besteht “nur” aus Fällen, Aufsätze etc. sind nicht dabei?

Wie hast du mit der Zeitschrift gearbeitet? Gelesen und nachvollzogen oder hast du die Fälle, wie in einem Klausurenkurs, geschrieben?
 
Genau, die RÜ besteht nur aus Fällen aus der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung. Die Fälle sind im Gutachtenstil aufgebaut, das Zitat aus dem jeweiligen Urteil ist an der Stelle, an der es auch in der Klausur zu prüfen ist, eingefügt und kursiv gedruckt - man erkennt also, an welcher Stelle welches Wissen gefragt ist.

Bei den Jura-Klausuren ist unheimlich wichtig, dass man den Aufbau NICHT erklärt, der Aufbau muss selbsterklärend sein. (Im Politikstudium staune ich immer wieder, wie viele Seiten die Autoren der Studienbriefe brauchen, um den Aufbau der von Ihnen geschriebenen Kurseinheiten zu erklären - das ist aus Sicht von Juristen alles überflüssig).

Wenn man so viele Fälle wie möglich liest und das jeweilige Gesetz und das jeweilige Prüfungsschema daneben legt (ich hatte Karteikarten), dann prägt man sich den Aufbau ein. In der Klausur hast Du das Gesetz dabei, beim Lesen des Textes fällt Dir das Schema wieder ein und dann meistens auch der Rest. Man sieht, dass auch die obersten Gerichte oft mit total grundsätzlichen Argumenten arbeiten (Treu und Glauben usw.). Man muss also das Rad nicht neu erfinden oder total geniale Ideen haben. Ein normales Gutachten mit selbsterklärendem Aufbau und vertretbarer Argumentation reicht völlig. Die oberste Rechtsprechung ist immer vertretbar.

Klausuren hatte ich im Klausurenkurs beim Unirep geschrieben.
 
Sehr interessant m. Ich glaub die Zeitschrift muss ich mir doch noch mal genauer ansehen. Bislang hatte ich der wenig Beachtung geschenkt. Jetzt klingt die doch recht interessant.
Vielen Dank!
 
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