Genau, die RÜ besteht nur aus Fällen aus der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung. Die Fälle sind im Gutachtenstil aufgebaut, das Zitat aus dem jeweiligen Urteil ist an der Stelle, an der es auch in der Klausur zu prüfen ist, eingefügt und kursiv gedruckt - man erkennt also, an welcher Stelle welches Wissen gefragt ist.
Bei den Jura-Klausuren ist unheimlich wichtig, dass man den Aufbau NICHT erklärt, der Aufbau muss selbsterklärend sein. (Im Politikstudium staune ich immer wieder, wie viele Seiten die Autoren der Studienbriefe brauchen, um den Aufbau der von Ihnen geschriebenen Kurseinheiten zu erklären - das ist aus Sicht von Juristen alles überflüssig).
Wenn man so viele Fälle wie möglich liest und das jeweilige Gesetz und das jeweilige Prüfungsschema daneben legt (ich hatte Karteikarten), dann prägt man sich den Aufbau ein. In der Klausur hast Du das Gesetz dabei, beim Lesen des Textes fällt Dir das Schema wieder ein und dann meistens auch der Rest. Man sieht, dass auch die obersten Gerichte oft mit total grundsätzlichen Argumenten arbeiten (Treu und Glauben usw.). Man muss also das Rad nicht neu erfinden oder total geniale Ideen haben. Ein normales Gutachten mit selbsterklärendem Aufbau und vertretbarer Argumentation reicht völlig. Die oberste Rechtsprechung ist immer vertretbar.
Klausuren hatte ich im Klausurenkurs beim Unirep geschrieben.