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Aber dann wiederum: Vergesst es - an einer Präsenzuni macht es mehr Spaß. Wo kann man sonst auch hinterfotzigst versteckte Ausgaben suchen und sich dann wie ein Schnitzel freuen, wenn man den Titel aus dem Öffentlichen Recht dann bei den Sachen aus dem Strafprozessrecht findet? Bei allem hätte ich noch ein Honorar für das Abstauben der Regale geltend machen sollen. Wird eine Bibliotheks-Staublunge eigentlich von der BG anerkannt?!
Ich habe es einfach immer direkt über die Universitätsbibliothek bestellt, dann bracht man weder Handschuhe um im Keller zu suchen, noch hat man das Problem, dass Studierende "ausversehen" die Zeitschrift "total unabsichtlich" mal wo anders wieder einräumen.
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