Auf einen Studienplatz in Humanmedizin muss man bis zu 15 Semester warten. Ob dies gegen die Verfassung verstößt, hat demnächst das Bundesverfassungsgericht zu klären. Gegenüber Studis Online beleuchtet Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler Hintergründe und mögliche Folgen des Verfahrens. Seine Überzeugung: Die Vergabepraxis wird gekippt.
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