Studis Online Karlsruher Numerus-Clausus-Urteil: Das Warten hat ein „Ende“

Das Bundesverfassungsgericht hält das Vergabeverfahren für Medizin-Studienplätze für in Teilen grundgesetzwidrig. Vor allem bei der Wartezeitzulassung muss die Politik „nachbessern“. Laut Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler wird das viele Bewerber zur vorzeitigen Aufgabe nötigen. Die Gründe erläutert er im Gespräch mit Studis Online.

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