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GelöschterUser2154
abgemeldet
Hallo zusammen,
habe mir die Videobesprechung zum Fall (man/frau suche nach "VIII ZR 18/19 BGH") auf Moodle angeschaut. Fand ich ein wenig schwurbelig und hinsichtlich klarer Aussage und/oder Fragestellung nicht einfach nachvollziehbar. Bei Termini wie dem "Wiederaufleben des Kaufpreisanspruches" sind wir Studenten auch ziemlich allein gelassen - und ein wirkliches Ergebnis kam ja nun auch nicht raus. Mmm, das ist irgendwie ein wenig unbefriedigend für mich.
Was habt ihr denn so für eine Meinung?
Gruß aus München
habe mir die Videobesprechung zum Fall (man/frau suche nach "VIII ZR 18/19 BGH") auf Moodle angeschaut. Fand ich ein wenig schwurbelig und hinsichtlich klarer Aussage und/oder Fragestellung nicht einfach nachvollziehbar. Bei Termini wie dem "Wiederaufleben des Kaufpreisanspruches" sind wir Studenten auch ziemlich allein gelassen - und ein wirkliches Ergebnis kam ja nun auch nicht raus. Mmm, das ist irgendwie ein wenig unbefriedigend für mich.
Was habt ihr denn so für eine Meinung?
Gruß aus München