G
GelöschterUser2154
abgemeldet
Hier ging es um erstes Urteil des BGH im Zusammenhang mit dem "Dieselgate": VW verkaufte Autos mit (versteckter) Abschaltautomatik, die daher dem Grunde nach keine Typenzulassung durch das Kraftfahrbundesamt besaßen. Das war soweit schon bekannt, nun war die Frage, ob sich der Konzern nach §826 BGB schadensersatzpflichtig dem Käufer gegenüber verhalten hat. (Antwort: ja; suche im Netz nach "Az VI ZR 252/19").
Das Urteil erläutert in der sehenswerten Videobesprechung Prof. Bergmann. Man kann gegen ihn sagen was man will: sein Vortrag steht im wohltuenden Kontrast zu manch anderem dieser Art: logisch, klar, unaufgeregt, fundiert, keine Wiederholungen, keine Mätzchen, aus einem Guß. Der hat was drauf, gebe ich neidlos zu (schlägt sich leider in einem ebenso hohen Anspruch an die Leistungen der Studenten nieder ...)
Das Urteil erläutert in der sehenswerten Videobesprechung Prof. Bergmann. Man kann gegen ihn sagen was man will: sein Vortrag steht im wohltuenden Kontrast zu manch anderem dieser Art: logisch, klar, unaufgeregt, fundiert, keine Wiederholungen, keine Mätzchen, aus einem Guß. Der hat was drauf, gebe ich neidlos zu (schlägt sich leider in einem ebenso hohen Anspruch an die Leistungen der Studenten nieder ...)