Sonstiges Keine AGB in Klausur BGB I?

Ort
Reutlingen
Studiengang
Bachelor of Laws
ECTS Credit Points
210 von 210
2. Studiengang
B.Sc. Informatik
ECTS Credit Points
0 von 180
Nachdem ich nun alle Klausuren, die aus den letzten Semestern herunter zu laden sind, durchgearbeitet habe, ist mir aufgefallen, dass in keiner der Klausuren AGB vorkommen. Soll mir das was sagen? Zumal AGB ja genau genommen auch gar nicht zum BGB AT gehören. Aber Inhalt der Skripte sind sie ja...

Weiß jemand da mehr als ich?
 
Also im Sommersemester 2006 waren sie Bestandteil der Klausur!
a045.gif
 
Ich habe mir heute morgen noch das Thema angeguckt... und dachte, die AGB-Prüfung nehme ich mir als nächste vor... :whistling:
Es gab sie schon mehrmals in den EA, gibt m.E. keinen Grund, dass sie nicht irgendwann in BGB1-Klausuren wieder vorkommen...
 
Also im Sommersemester 2006 waren sie Bestandteil der Klausur!
a045.gif

Jaaaa,
Sommersemester 2006

da war ich noch gar nicht auf der Welt
:-p

Aber wenn ich ganz lieb "büddeee" sag und die rausgestreckte Zunge zurücknehme, würdest du dann eventuell die ein oder andere "uralte" Klausur noch hochladen vielleicht?

 
Jaaaa,
Sommersemester 2006

da war ich noch gar nicht auf der Welt
:-p

Aber wenn ich ganz lieb "büddeee" sag und die rausgestreckte Zunge zurücknehme, würdest du dann eventuell die ein oder andere "uralte" Klausur noch hochladen vielleicht?


Leider leider leider unterliegen die Klausuren ebenso wie die Lösungen dem Urheberrecht, und deshalb ist es auch bedauerlicherweise nicht möglich, in einem der Öffentlichkeit zugänglichen Forum solch ein fremdes geistiges Eigentum hochzuladen, so etwas ginge nur in einer geschlossenen Gesellschaft!
 
Ach, echt?
Das ist ja schade. Man hätte sonst so schön die Altklausuren sammeln können.

Aber jedenfalls weiß ich jetzt, dass ich auch ABG-Recht lernen sollte, statt hier rumzuhängen... :D
 
AHAAAA

Auf euch ist einfach verlass



da stehen ja schon ein paar links , das hätte ich gerade fast glatt übersehen
 
nur blöd, dass ausgerechnet, das(die) Video(s) aus dem Jahre 2006 nicht funktionnieren...

Tja... wo gibt es noch "huis clos" heutzutage?:reader:
 
Grundsätzlich ist die AGB Prüfung umfang des Modules und der Prüfung (solange es nicht ausgeschlossen wird). Auch wenn diese auf den ersten Blick vielleicht etwas verwirrend ist, folgt diese einem sehr einfachen Muster. Die AGB-Pürfung wird Dich aber bis an den Rest des Studiums verfolgen und kann immer wieder auftauchen (z.B. bei mir in Arbeitsvertragsrecht). Somit ist es sehr empfehlenswert, diese einfach zu können.
 
Grundsätzlich ist die AGB Prüfung umfang des Modules und der Prüfung (solange es nicht ausgeschlossen wird). ...

Ah
Hallo Benji, schön, dass du hier bist!
Klar, du hast recht, können muss man sie eh. Bin schon beim Lernen. Schade nur, dass sie auf der für mich wirklich hilfreichen Trainings-CD (die ich mir übrigens nach einem Hinweis von dir angeschafft habe - Danke, nochmal!

) nicht mit drauf sind.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ah
...(die ich mir übrigens nach einem Hinweis von dir angeschafft habe - Danke, nochmal!

Der Hinweis kommt sicher nicht von mir. Ich würde NIE jm. raten, noch zusätzliche Sachen zu kaufen oder andere Lehrbücher heran zu ziehen. Bis jetzt habe ich alle Klausuren als einer der Besten geschafft, ohne jemals auch nur ein weiteres Fallbuch etc. gekauft zu haben. Vor Allem Anfängern wird immer "geraten" dass man sich mit Büchern ausstattet. Das halte ich persönlich sehr abwegig. Alles was man für die Klausur können muss, steht in den Skripten (ok, manchmal muss man es finden). Aber wenn man mit den Skripten lernt, dann hat man den großen Vorteil, dass man es dann auch so hat, wie Hagen es gerne hören möchte. Ich halte auch von Prüfungsschemata sehr wenig (außer in Ausnahmen, z.B. AGB oder Zulässigkeitsprüfungen), weil man dann oft nur das Schema runter macht, aber den Kernpunkt des Falls komplett außer acht lässt.

Wobei ich auch betonen möchte, dass wir wohl alle alt genug sind, teilweise schon ein Studium hinter uns haben und jeder wohl seinen Weg zum lernen gefunden hat. Somit ist das nur meine Meinung und ich möchte auf keinen fall damit sagen, dass es nur den einen Weg gibt. Wenn jm. Fallbücher, Mentoriate, Schemata etc. für sich braucht, dann ist das auch ok. Meiner Ansicht nach, ist aber alles nicht nötig (und kostet nur Geld).

Und wie Der Belgarath schon einige male gepostet hat (danke dafür), gibt es zum Üben im Netz viele (kostenlose) Fälle sowie in BGB I-IV die Fälle von Herrn H. in Moodle.

Auf jeden Fall alles Gute für die Klausur. Wenn es sonst inhaltliche Fragen gibt, mach einfach einen Post auf. Es sind ja sehr kompetente Leute hier "am Start".
 
Der Hinweis kommt sicher nicht von mir. Ich würde NIE jm. raten, noch zusätzliche Sachen zu kaufen oder andere Lehrbücher heran zu ziehen. Bis jetzt habe ich alle Klausuren als einer der Besten geschafft, ohne jemals auch nur ein weiteres Fallbuch etc. gekauft zu haben.

Nee, geraten nicht, ich hab nur in Erinnerung, dass jemand erwähnt hat, er habe damit gelernt. Ich war mir recht sicher, dass du das warst, aber wenn du nichts zusätzlich benutzt hast, dann habe ich dich verwechselt, sorry.
Ich finde die CD ganz hilfreich.
Aber du bist der, mit dem ich unter anderen meine erste EA in BGB I diskutiert habe. Da war was mit Kausalität und Conditio-sine-qua-non-Formel, erinnere ich mich dunkel. Leider studierst du mit so einem Affenzahn, dass wir dann keine EAs mehr gleichzeitig hatten. Das ist schade, mit dir ist vermutlich gut streiten... :-D

Vor Allem Anfängern wird immer "geraten" dass man sich mit Büchern ausstattet. Das halte ich persönlich sehr abwegig. Alles was man für die Klausur können muss, steht in den Skripten (ok, manchmal muss man es finden). Aber wenn man mit den Skripten lernt, dann hat man den großen Vorteil, dass man es dann auch so hat, wie Hagen es gerne hören möchte. Ich halte auch von Prüfungsschemata sehr wenig (außer in Ausnahmen, z.B. AGB oder Zulässigkeitsprüfungen), weil man dann oft nur das Schema runter macht, aber den Kernpunkt des Falls komplett außer acht lässt.

Ja weißt du, ich bin nur semi-genial und hätte gerne trotzdem tolle Klausurergebnisse.
Ich gebe dir grundsätzlich was Schemata betrifft schon recht. Lieber würde ich einfach mit dem Gesetz, Kommentaren und Urteilen arbeiten. Das ist das, was wir für die Praxis eigentlich können sollten und was für mich den Reiz der Juristerei überhaupt ausmacht: die Strukturen, die sich bei der Arbeit mit dem Gesetz wie von selbst ergeben und die oftmals verblüffende Logik, die sich da offenbart.
Leider wird das in der Klausur nicht abgeprüft. Ich kann das jedenfalls nicht in zwei Stunden. Um in zwei Stunden ein gutes Klausurergebnis abzuliefern, muss ich nicht nur Schemata und Definitionen auswendig lernen, sondern habe mir ganze Textbausteine auf Karteikarten geschrieben, die ich auswendig lerne, um in der Klausur die Zeit für Formulierungssuche zu sparen.

Ich traue mir aber tatsächlich zu, trotz des Korsetts eines Schemas mein eigenes Problembewusstsein nicht komplett zu begraben.

Weitere Lehrbücher finde ich auf jeden Fall wichtig. Ich meine schon, dass der Blick über den Tellerrand der FU nicht überflüssig ist (wenn auch nicht unbedingt wichtig zum Bestehen der Klausuren).

Auf jeden Fall alles Gute für die Klausur. Wenn es sonst inhaltliche Fragen gibt, mach einfach einen Post auf. Es sind ja sehr kompetente Leute hier "am Start".

Danke!
 
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