Frage zu Modul/Klausur KESt. und KSt.

Wie verhält es sich nach x-fachen Systemänderungen in den letzten Jahrzehnten mit einer evtl. Berücksichtigung (Anrechnung) der KSt. bei der ERmittlung der KESt.-Schuld? Oder findet eine Doppelbesteuerung statt?: D.h. Steuerlicher Gewinn = 100, abzgl. KSt. 15% = 85. Ausschüttungsbetrag: z.B. 40 - abzgl. volle KESt. 25% = 30?

Wer klärt mich auf?
 
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