Klausurbesprechung Klausur 12 März 2019

Hochschulabschluss
Diplom-Ingenieur
2. Hochschulabschluss
Bachelor of Laws
Studiengang
Master of Laws
ECTS Credit Points
90 von 90
2. Studiengang
M.Sc. Wirtschaftswissenschaft
ECTS Credit Points
120 von 120
Wie schon anhand der zugelassenen Gesetzestexte, nur BGB und ZPO, zu vermuten war, war der Schwerpunkt bei der Klausur dieses Semester (WS2018/2019) die ZPO.

Allerdings, und das fand ich ehrlich gesagt nicht in Ordnung, auch wenn ich es ja selbst schon vermutet hatte, gab es zwei(!) Aufgaben mit je 10 Punkten aus den anderen beiden Bereichen (Strafrecht und Verwaltungsrecht). Eine aus dem Strafprozessrecht und eine aus dem Verwaltungsprozessrecht. Es war quasi, jedenfalls hatte ich das so interpretiert, eine Multi-Choice-Aufgabe. Irgendwie komisch das ganze. Und vor allem: Es waren § in der Strafrechtaufgabe angegeben, welche man ja gar nicht überprüfen konnte, da nur ZPO und BGB zugelassen. Das fand ich nicht fair, da hätte man andere Fragen stellen können, welche ohne Paragraphen auskommen. Meiner Ansicht hätte man die Fragen durchaus so machen können, dann aber bitte als tatsächliche Zusatzaufgaben, für vllt. 10 Sonderpunkte. Sowas gibt es beim MM Zivilrecht und finde ich dann auch fair. Aber 20% der Gesamtpunktzahl in Aufgaben zu packen, welche gar nicht mit Gesetzestexten nachgeschlagen werden können. Sowas geht nicht.

Die Hauptaufgabe (Aufgabe 1 mit insgesamt 80P) war eine Urkundenklage. Ein Vermieter will von seinem alten Mieter noch 6 Monatsmieten, insgesamt 1500 €. Da er keine Lust auf einen Prozess hat, tritt er den Anspruch an seinen vermögenslosen Freund ab. Dieser klagt gegen den ehemaligen Mieter.

Aufgabe.1 (80P):
Frage 1 (40P): Hat die Klage Erfolg?
Hauptproblem war meiner Erinnerung nach hier: Prozessführungsbefugnis. Nebenbei musste man halt auch erkennen, dass es ein Urkundenprozess war und die ganzen Sachen aus § 592 ff. prüfen bzw. anführen. Daneben dann natürlich in der Begründetheit auch die Aktivlegitimation ansprechen.
Frage 2 (10P): Falls bei Frage 1 zulässig und begründet bejaht, wäre dies auch der Fall, wenn er lediglich seinen Freund ermächtigt hätte?
Hier war das Problem ebenfalls Prozessführungsbefugnis, aber halt diesmal nicht zulässig, da eine Ermächtigung eines vermögenslosen eben ein Nachteil für den Angeklagten darstellt. Daneben hab ich auch das schutzwürdige Interesse des Freundes näher ausgeführt, denn das hätte ja ein rechtliches oder auch wirtschaftliches sein können, hier war es nur ein wirtschaftliches. Dazu gab es etwas im Skript, dass das mittlerweile auch anerkannt sei, mir war jedenfalls in der Klausur so.
Frage 3 (10 P): Wie kann sich der alte Mieter gegen ein evtl. stattgebendes Urteil wehren.
Hier hab ich kurz die Beschwerde angesprochen und verneint, da kein Beschluss sondern Urteil. Also demnach dann die Berufung § 511 angeführt bzw. durchgeprüft.
Frage 4 (20P): Von der Freundin der alten Mieters wird ein wertvolles Mobiltelefon gepfändet. Was kann sie dagegen tun. Was kann sie tun, wenn die Vollstreckung bereits beendet und der Erlös ausgekehrt sind?
Typische Probleme hier: Zwangsvolstreckungserinnerung nach § 766 ZPO. Auch fraglich Gewahrsam nach § 739 und auch dann § 809. Danach die Drittwiderspruchsklage durchgeprüft, da bei der Erinnerung ja keine Überprüfung der Eigentumsverhältnisse durch den Gerichtsvollzieher.
Nach Auskehr meiner Meinung nach keine Möglichkeit mehr, lediglich die verlängerte Drittwiderspruchsklage, mit Klageumstellung auf Schadensersatz.

Bis auf die verlängerte Drittwiderspruchsklage hab ich alles durchgeprüft, denn die Fragen waren meiner Ansicht nach mindestens komisch gestellt, so dass man sie auch mit normalem Text hätte beantworten können, was aber ja bestimmt nicht gewollt sein dürfte. Die Zeit war wie immer sehr sehr knapp bemessen.

Aufgabe 2: Fragen aus dem Strafprozessrecht (10P)

Aufgabe 3:
Fragen aus dem Verwaltungsprozessrecht (10P)

Was sagen die anderen Mitschreiber?
 
Zuletzt bearbeitet:
Im moodle Forum - leider lese ich dort eigentlich seit der Umstellung auf Semesterumgebungen fast gar nicht mehr - findet sich übrigens mittlerweile eine Meldung vom Lehrstuhl, wie mit den Aufgaben 2 und 3 bei der Korrektur umgegangen wird. Finde die Lösung sehr gut und fair. :-)

Lehrstuhlmeldung im moodle Nachrichtenforum schrieb:
Liebe Studierende,

aufgrund eines Versehens ist in der Ankündigung in den Studien- und Prüfungsinformationen nicht vermerkt worden, dass auch das StPO und VwGO für die Lösung der Klausur benötigt werden. Wir bitten dies vielmals zu entschuldigen. Selbstverständlich geht das nicht zu Ihren Lasten, sondern wird im Rahmen der Korrektur so berücksichtigt, dass Ihnen durch den ggf. fehlenden Gesetzestext keine Nachteile entstehen.

Das bedeutet konkret: Wer die Zusatzfragen nicht beantwortet hat, dessen ZPO-Teil wird auf der Grundlage von 100 statt 80 Punkten bewertet, wer die Zusatzfragen beantwortet hat, bei dem erfolgt eine Günstigerprüfung zwischen dem Ergebnis auf der Grundlage nur des ZPO-Teils mit 100 und der gesamten Klausur auf der Basis 80:10:10.


Mit freundlichen Grüßen
Barbara Völzmann
 
Wie ist sie denn ausgefallen?
 
Note - 1.0 :O

Da soll mir mal einer sagen, dass Auf-Lücke-Lernen nicht funktioniert!

Übrigens: Ich habe die Zusatzfragen ohne Gesetzestext beantwortet. Interessant wäre es zu wissen, ob diese bei der Bewertung tatsächlich berücksichtigt wurden.
 
Note - 1.0 :O

Da soll mir mal einer sagen, dass Auf-Lücke-Lernen nicht funktioniert!

Übrigens: Ich habe die Zusatzfragen ohne Gesetzestext beantwortet. Interessant wäre es zu wissen, ob diese bei der Bewertung tatsächlich berücksichtigt wurden.

Glückwunsch!

Wenn du tatsächlich wissen willst, ob bei dir die Fragen mit bewertet wurden oder nicht, empfehle ich dir die Klausureinsicht.
 
Bin auch durch :-)

Wie ist sie denn ausgefallen?
Ganz ordentlich, es sind nur 3 von 39 durchgefallen. Die drei haben aber auch mitgeschrieben, da mehr als 0 Punkte. Durchschnittsnote ist laut dem Portal eine 2,8.

Klausureinsicht würde ich übrigens immer empfehlen, ich lasse mir immer alle Klausuren geben, will wissen was, wie bewertet wurde.
So, jetzt fehlen noch zwei Ergebnisse, das wär's dann mit Klausuren.
 
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