Klausurbesprechung Klausur 14.03.2018

@Basströte
Das weiß ich leider auch nicht :O_o:. Ich dacht eigentlich, dass es nur eine mögliche Frage gab. Bin etwas überfragt gerade

Dann mal auf jeden Fall Einsicht beantragen! Dieses Semester klappt's dann hoffentlich! :thumbsup:
 
Laut Videobesprechung gibt es 0 Punkte, wenn man das anwendbare Recht prüft statt internationaler Zuständigkeit bzw. vice versa. Hier war ja nach der internationalen Zuständigkeit gefragt worden.

Das war meine letzte Klausur, allen noch alles Gute und vielen Dank für die konstruktive Diskussion hier im Forum.
 
Laut Videobesprechung gibt es 0 Punkte, wenn man das anwendbare Recht prüft statt internationaler Zuständigkeit bzw. vice versa. Hier war ja nach der internationalen Zuständigkeit gefragt worden.

Das war meine letzte Klausur, allen noch alles Gute und vielen Dank für die konstruktive Diskussion hier im Forum.
Wo findet man die? Ich finde nur die bis SS2017.
 
Ich habe eben die Klausur zur Einsicht erhalten. Die subjektive Sicht des Korrektors hat sich mal wieder bestätigt. Der Erstkortektor bewertet meine Klausur um 10 P besser als der Zweitkorrektor und was steht am Ende als Note? Natürlich die Schlechtere Note. Warum darf in so einem Fall nicht die bessere Note oder gar eine Zwischenpunktzahl gewählt werden.

Wieder ein Aufreger. Und ohne jegliche Begründung (bloß einfache sowie kurze Randbemerkungen) weiß ich noch nicht ein mal woher diese Differenz kommt :cautious:
 
Hat jemand den Sachverhalt und oder die Lösung von ws für mich?
Danke und Grüße Adi
 
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