Klausuraufgaben Klausur 19.09.2016.- Stoffeinschränkung

Habe nichts entdeckt :thumbsdown:

Also falls jemand etwas gefunden hat wäre ich auch sehr dankbar für diese Information.

Ansonsten viel Erfolg (schreibe in Düsseldorf) ;-)
 
In der Studien- und Prüfungsinfo Nr 2 steht bei Stoffeingrenzung bei BGB III "keine".
 
Hallo Drenica,
die Klausur hatte zwei Fragen:
Frage 1: Kann E von K die Herausgabe des Pkw verlangen? 85 Punkte


Zusatzfrage:
Spediteur S hat dem G zur Sicherung eines Darlehens einen Lkw zur Sicherheit übereignet. Kurze Zeit später wird über das Vermögen des S das lnsolvenzverfahren eröffnet. Was kann G vom lnsolvenzverwalter verlangen, wenn S das Darlehen noch nicht getilgt hat? 15 Punkte

Der Sachverhalt war ein Diebstahl und Veräußerung eines Autos, mit Kfz- Brief. Dann wird der Kfz Brief zur Sicherheit übergeben.
 
Zurück
Oben