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Ich ebenfalls. Ich hoffe, dass der Lehrstuhl eine Lösung hochlädt. Ich hatte meine Probleme beim Anspruchsaufbau. Daher denke ich ebenfalls, dass wohl ein durcheinander entstanden ist. (Wann wird was geprüft, §48 und §49 in einem Gutachten oder getrennt prüfen)
Zumindest habe ich nicht damit gerechnet... Mal Abwarten :D
Ich bin gar nicht in den 48 wirklich reingekommen, da ich einen rechtmäßigen VA hatte. Ich fand die Aufgabenstellung verwirrend 😅
Also ich wäre mit vielem klargekommen, Zulässigkeit, begründetheit etc. Aber damit nicht. Denke auch, dass ich das nochmal machen darf und dann hoffentlich mit einer Aufgabenstellung die mir näher liegt. Warten wir mal auf die ML.
Man prüft erst beide zusammen, denn ob der 48 oder der 49 anwendbar ist, hängt von der Rechtmäßigkeit ab (muss man vorher voneinander abgrenzen). Wenn man mit der Prüfung durch ist und die Rechtmäßigkeit festgestellt hat, verneint man den 48 und prüft nochmal den 49. Eigentlich war das ganze nur eine Ermessensprüfung.
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