- Studiengang
- Erste Juristische Prüfung
Weil es mich bei meiner Klausurvorbereitung gestört hat, dass es so wenig gepostete Sachverhalte der Altklausuren gibt hier der SV von der gestrigen Klausur aus dem Schwerpunkt:
Aufgabe 1: 40 Punkte
Unterlassungsanspruch gegen den Hersteller von Gummibärchen, der mit dem Begriff "klimaneutral" warb, obwohl er nur Kompensationszahlungen leistete. Der SV war allerdings sehr dünn dargestellt. Entspricht dem Urteil vom 27.06.2024 - I ZR 98/23
Aufgabe 2: 10 Punkte
Anspruch eines Verbrauchers auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (§ 13 UWG geht nicht durch mangels Aktivlegitimierung) und eines SE nach
§ 9 II UWG wegen nutzloser Fahrtkosten zum Supermarkt für die oben genannten Gummibärchen in dem Glauben, dass sie klimaneutral produziert wurden.
Aufgabe 3: 40 Punkte
1. Ausschließlichkeitsvereinbarung über 6 Jahre mit Art. 5 I a) und II Vertikal-GVO durch die Produktion auf dem vom Anbieter verpachtetem Grundstück.
2. Höchstpreisvereinbarung und Art. 4 a) Vertikal-GVO war abzulehnen. Zu diskutieren war das im SV geltend gemachte Argument, dass der Höchstpreis für den Abnehmer faktisch als Mindestpreis galt, damit er überhaupt einen Gewinn erzielen könnte. Ich habe dann eng am Wortlaut des Art. 4 a) Vertikal-GVO argumentiert und eine Analogie geprüft und abgelehnt.
Aufgabe 4: 10 Punkte
Was ist der Zweck der Vertikal-GVO?
Zusammenfassend war es ein sehr hoher Klausurumfang, der in den 4 Stunden Bearbeitungszeit schon sportlich war. Ich musste mehr schreiben als in meiner längsten Examensklausur und kam auf 21 Seiten handschriftlich.
Allerdings war Aufgabe 3 mit den in Moodle zur Verfügung gestellten EAs gut machbar, Aufgabe 2 aus dem Gesetz ableitbar und Aufgabe 4 auch ordentlich lösbar denke ich. Nur Aufgabe 1 bedurfte mehr Auslegung und Begründungsaufwand, wobei es wegen der knappen Zeit auf Schwerpunktsetzung ankam.
Warten wir mal das Ergebnis ab, der Schnitt die letzten Klausuren soll wohl bei der Bachelornote von 3,1 und 3,4 gelegen haben. Allerdings gibt es meist nur eine einstellige Zahl an TeilnehmerInnen.
Aufgabe 1: 40 Punkte
Unterlassungsanspruch gegen den Hersteller von Gummibärchen, der mit dem Begriff "klimaneutral" warb, obwohl er nur Kompensationszahlungen leistete. Der SV war allerdings sehr dünn dargestellt. Entspricht dem Urteil vom 27.06.2024 - I ZR 98/23
Aufgabe 2: 10 Punkte
Anspruch eines Verbrauchers auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (§ 13 UWG geht nicht durch mangels Aktivlegitimierung) und eines SE nach
§ 9 II UWG wegen nutzloser Fahrtkosten zum Supermarkt für die oben genannten Gummibärchen in dem Glauben, dass sie klimaneutral produziert wurden.
Aufgabe 3: 40 Punkte
1. Ausschließlichkeitsvereinbarung über 6 Jahre mit Art. 5 I a) und II Vertikal-GVO durch die Produktion auf dem vom Anbieter verpachtetem Grundstück.
2. Höchstpreisvereinbarung und Art. 4 a) Vertikal-GVO war abzulehnen. Zu diskutieren war das im SV geltend gemachte Argument, dass der Höchstpreis für den Abnehmer faktisch als Mindestpreis galt, damit er überhaupt einen Gewinn erzielen könnte. Ich habe dann eng am Wortlaut des Art. 4 a) Vertikal-GVO argumentiert und eine Analogie geprüft und abgelehnt.
Aufgabe 4: 10 Punkte
Was ist der Zweck der Vertikal-GVO?
Zusammenfassend war es ein sehr hoher Klausurumfang, der in den 4 Stunden Bearbeitungszeit schon sportlich war. Ich musste mehr schreiben als in meiner längsten Examensklausur und kam auf 21 Seiten handschriftlich.
Allerdings war Aufgabe 3 mit den in Moodle zur Verfügung gestellten EAs gut machbar, Aufgabe 2 aus dem Gesetz ableitbar und Aufgabe 4 auch ordentlich lösbar denke ich. Nur Aufgabe 1 bedurfte mehr Auslegung und Begründungsaufwand, wobei es wegen der knappen Zeit auf Schwerpunktsetzung ankam.
Warten wir mal das Ergebnis ab, der Schnitt die letzten Klausuren soll wohl bei der Bachelornote von 3,1 und 3,4 gelegen haben. Allerdings gibt es meist nur eine einstellige Zahl an TeilnehmerInnen.
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